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Ganz genau! Immerhin ist der Streik die letzte Möglichkeit seine Forderungen durchzubringen - davor gab es reichlich Verhandlungen. Also sind nicht immer nur die bösen Arbeitnehmer Schuld.
Tarifvereinbarungen kommen durch freiwillige, gütliche Einigung zustande. Wenn die Arbeitgeberseite nicht will, kann die Arbeitnehmerseite nichts machen. Klagen ist nicht drin - also fällt der Arbeitnehmerseite der Streik ein.
Leider.
... Trotzdem, ich weiß wo bei einem Streik meine Seite ist!
Streik ab kommenden Mittwoch, 12. Oktober 2011 möglich.
Nun sollen sie mal, wir wurden ja wenigstens in den Ferien verschont ..... und die armen Urlauber.... est gibt keinen besten Moment für so ne Aktion und solche Verspätungen gehören zum üblichen Reiserisikos wie Staus auf der Autobahn!
Streiks sind kein Einfall sondern ein gesetzlich geregeltes Grundrecht.Tarifvereinbarungen kommen durch freiwillige, gütliche Einigung zustande. Wenn die Arbeitgeberseite nicht will, kann die Arbeitnehmerseite nichts machen. Klagen ist nicht drin - also fällt der Arbeitnehmerseite der Streik ein. Leider.