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Dienstag, 21. Juli 2009, 09:53

Ryanair nimmt jungen Asylsuchenden nicht mit

Also: Ryanair wird mir immer unsympathischer! Eine Klassenfahrt endete für einen 16jährigen Asylsuchenden schon am Bremer Flughafen.
Da dieser Artikel nicht im Internet verfügbar ist, habe ich ihn eingescannt: klick
:urlaub1:

Fitschi

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2

Dienstag, 21. Juli 2009, 10:10

Ich denke das wäre dem Jungen bei den anderen Linien genauso ergangen.

Ein Ausweis ist nun mal Pflicht und wird ja auch verlangt.

Meine Schwägerin(Lehrerin) hat jedes Jahr ebensolche Problem um die Reisedokumente für die Asylantenkinder vollständig zusammenzukriegen, nicht immer klappt es.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

3

Dienstag, 21. Juli 2009, 10:24

Wenn er wirklich kein Ausweisdokument oder Paßersatzpapier vorlegen konnte, hat Ryanair völlig korrekt gehandelt.

Ob die Lehrer oder die Pflegefamilie falsche Auskünfte von irgendeiner Behörde erhalten haben, kann ich nicht beurteilen. Eigentlich hätte es schon vorher klar sein müssen, dass er die Reise nicht mitmachen kann.
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Helmut Schmidt

LaMujer

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4

Dienstag, 21. Juli 2009, 10:45

Ryanair hat meiner Ansicht nach richtig gehandelt. Wenn man bucht, besonders unter nicht alltäglichen Umständen sollte man auch die Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft lesen bei der man bucht oder sich zumindest dort erkundigen.

Ein Auszug der Geschäfstbedingungen von Ryanair:

ALS REISEDOKUMENT FÜR RYANAIR-FLÜGE WIRD AUSSCHLIESSLICH FOLGENDES AKZEPTIERT:
Ein gültiger Reisepass – (siehe unten - */und **)
Ein gültiger Personalausweis, der von einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde. (Nur die folgenden EWR-Staaten stellen Personalausweise aus, die für die Beförderung von Fluggästen auf Ryanair-Flügen akzeptiert werden: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Italien, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Ungarn, Zypern)
Ein gültiger deutscher Kinderausweis
Eine gültige italienische Geburtsurkunde (Certificato Di Nascita), die als "VALIDO PER L'ESPATRIO" gekennzeichnet und von "IL QUESTORE" unterzeichnet ist. Der Passagier ist persönlich dafür verantwortlich, dass das entsprechende Reisedokument den Einreisebestimmungen des jeweiligen Flugziels entspricht – siehe ** unten.
Ein gültiger Reiseausweis für Flüchtlinge – (ausgestellt von einer Regierungsbehörde anstelle eines gültigen Reisepasses in Übereinstimmung mit Artikel 28(1) der UN-Konvention von 1951.)
Ein gültiger Reiseausweis für staatenlose Personen – (von einem der Unterzeichnerstaaten in Übereinstimmung mit Artikel 27 der UN-Konvention über den Status staatenloser Personen von 1954 anstelle eines Reisepasses ausgestellter Konventionspass.)
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.

5

Dienstag, 21. Juli 2009, 10:57

So oder ähnlich geht es an vielen Airports zu. Meist sind es zwischenstaatliche Vereinbarungen, die in solchen Fällen die Fluggesellschaft
regelrecht verdonnern, alle Vorschriften einzuhalten. Wenn nämlich am Ziel die Einreise aus den gleichen Gründen verweigert wird (war hier in dem Beispiel in der EU eher nicht zu erwarten), dann muß die Airline, zunächst mal auf eigene Kosten, den Rücktransport übernehmen.

Hier ein weiteres Beispiel, wo es um Reise von unter 16-jährigen auf dem Weg zu einem Elternteil ging: TUIFly Basel
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Sina

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6

Dienstag, 21. Juli 2009, 10:58

Das ist nun wirklich traurig für den Jungen - war aber absehbar. Letztendlich hat er sogar noch "Glück" im Unglück gehabt, denn wenn Ryan Air ihn hätte fliegen lassen, dann hätte er evtl. bei der Abreise in Spanien ziemlich dumm dagestanden und wäre u. U. gar nicht mehr mit zurückgenommen worden.

Mir scheint es so, als wären die Pflegeeltern und auch die Lehrer falsch und unvollständig beraten worden. Sonst hätte der Junge doch einen Konventionspass gehabt.

Man kann von Ryan Air halten, was man will, aber in diesem Fall hat die Fluggesellschaft mal keine Schuld.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Omira

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7

Dienstag, 21. Juli 2009, 11:04

Mir scheint es so, als wären die Pflegeeltern und auch die Lehrer falsch und unvollständig beraten worden. Sonst hätte der Junge doch einen Konventionspass gehabt.

Ich weiß nicht, ob sich inzwischen was geändert hat, aber solange man nicht als Flüchtling anerkannt ist, und nur geduldet wird, bekommt man weder Asyl- noch Konventionspaß. (Früher hieß es Fremdenpass.)
Oder habe ich etwas durcheinander gebracht?
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Sina

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8

Dienstag, 21. Juli 2009, 11:11

Wie sind eigentlich aktuell die Auflagen/Gesetze bei Asylbewerbern?
Ich meine, daß ein Einwanderer, dessen Touristenvisum abgelaufen ist, erst einmal bei vorliegenden triftigen Gründen (z. B. anstehende Heirat, finanzielle Unabhängigkeit) eine auf 3 Monate befristete Aufenthaltsgenehmigung (keine Arbeitsgenehmigung) bekommt und sich in dieser Zeit maximal 50 oder 100 km von seinem gemeldeten Wohnort entfernen darf.

Ist das bei Asylbewerbern, deren Anerkennungsverfahren noch läuft, auch so?
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9

Dienstag, 21. Juli 2009, 11:18

Ganz auf dem neusten Stand bin ich nicht mehr.

Auf jeden Fall hat der Asylant vor Anerkennung keine Aufenthaltsgenehmigung, noch nicht mal eine Aufenthaltserlaubnis, sondern eine Duldung. Teilweise nur immer für einen Monat. Auch das mit dem Aufenthalsort ist sehr begrenzt und kann nur bei bewiesenen wichtigen Gründen, für 1 oder mehrere Tage außer Kraft gesetzt werden.

Natürlich ist bei Kindern oder Jugendlichen die allein als Asylsuchende hier ankommen vieles etwas anders geregelt.
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Helmut Schmidt

tequila

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10

Dienstag, 21. Juli 2009, 11:25

Der Junge hatte aber doch eine Bescheinigung das er innerhalb der EU reisen darf. Damit hätte doch die Ausländerbehörde falsch beraten.

Fitschi

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11

Dienstag, 21. Juli 2009, 11:45

Ich glaub das gilt nur für den Landweg, nicht für´s Flugzeug.

Ich muß mal meine Schwägerin fragen, die kämpft immer mit solchen Sachen..die is aber auf Urlaub.
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(Wilhelm Busch)

12

Dienstag, 21. Juli 2009, 17:48

In diesem Fall wurde Ryanair zu Schadensersatz verurteilt

Hotel, Flug alles verfiel und das liebevoll geplante Geburtstagsgeschenk war somit beim Teufel. Frau P hat daraufhin die Ryanair verklagt.
Nach deutschem Passgesetz wäre die Ryanair verpflichtet gewesen, das Ersatzdokument zu akzeptieren.

So kann es gehen >>klick<<
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Sina

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13

Dienstag, 21. Juli 2009, 17:54

:shock: Ich bin jahrelang mit einem vorläufigen (grünen) Reisepass (ist 1 Jahr gültig, kostet um € 25,- und gibt es beim Bürgeramt sofort zum Mitnehmen) kreuz und quer durch die Weltgeschichte geflogen, weil ich irgendwie immer vergessen hatte, meinen abgelaufenen Pass neu zu beantragen und dann plötzlich wieder eine Dienstreise anstand und die Zeit nicht reichte, um einen neuen (roten) Reisepass zu bekommen. Das gab nie Probleme - nur in den USA hätte ich diese wohl bekommen. Allerdings bin ich auch nicht mit Ryanair geflogen.

Insofern verwundert es mich schon sehr, daß die Ryanair den Pass der Frau nicht akzeptiert hat. Anders sähe es ggf. bei einem vorläufigen Personalausweis aus. Aber in dem Artikel von cuate ist eindeutig die Rede von einem Pass...
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14

Dienstag, 21. Juli 2009, 18:11

Das Problem bei Ryanair (und nicht nur dort) ist häufig überfordertes Fremdpersonal an den Eincheckplätzen, die stur heil nach Standard-Vorgabe und Drill abfertigen. Ich will auch nicht ausschließen, daß im Hintergrund mehr kompetentes Personal bereitsteht. Wie das heute so ist, wenn man es braucht, eher nicht. Ein Bekannter mußte aus gesundheitlichen Gründen mit so einer "Schlafmaske" einchecken. Nicht nur, daß er sich vorher die schriftliche Genehmigung von Ryanair besorgt hatte, die ihn - man sollte es auf den Kalender schreiben - sogar zuhause zurückgerufen haben !!!, fing das Drama am Airport hier in Deutschland so richtig an. Keiner wußte was, das Genehmigungsschreiben wurde nur von vorne nach hinten und von hinten nach vorne gedreht, dies und jenes Personal dazugerufen. Der Passagier hat dann die Situtation geklärt, indem er sagte: Und jetzt machen Sie ihren Stempel drauf, damit es hier weitergeht. Gesagt - getan.
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