Hallo,
hierzu ist zu bemerken:
Der Pilot, in diesem Fall der Kapitän, hat völlig korrekt gehandelt !
Um die Meldung etwas zu entschärfen, muss darauf hingewiesen werden, dass Piloten (Kapitän und First Officer, also der so genannte Co-Pilot) grundsätzlich die Ausbildung haben, bei schlechten Sichtverhältnissen ein Flugzeug zu landen - notfalls mit ILS (Instrument Landing System).
ABER: Ab einem bestimmten Grad der Sichtbehinderung DARF die Landung ausschließlich vom Kapitän vorgenommen werden, der First Officer hat in einem solchen Fall grundsätzlich nicht die Berechtigung zur Landung.
Der Kapitän erhält die Berechtigung zur Landung bei besonders schwierigen Sichtverhältnissen aber auch erst nach einer Schulung, die genau für den speziellen Flugzeugtyp erfolgt. Befindet sich der Kapitän noch in der Schulungsphase, weil er vielleicht gerade den Flugzeugtyp gewechselt hat, dann darf der Kapitän definitiv das Flugzeug bei besonders schlechten Sichtverhältnissen nicht mit ILS landen und muss umkehren.
Im vorliegenden Fall sind einige "Zufälle" zusammengekommen. Der Kapitän hatte offensichtlich gerade erst das so genannte "Typing" für diesen Flugzeugtyp absolviert, aber die spezielle Schulung für den ILS-Anflug noch nicht abgeschlossen. Beim Start wird zwar das Wetter am Zielflughafen abgefragt, aber zum Startzeitpunkt war die Wettersituation wohl noch so, dass man von einer Landung in Paris ausgehen konnte. Da der First Officer, wie oben bereits geschrieben, grundsätzlich diesen Anflug nicht machen darf, war der Kapitän gezwungen, zum Ausgangsflughafen zurückzufliegen.
Gruß, Solveig