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Sternedieb

Master Amigo

  • »Sternedieb« ist der Autor dieses Themas

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1

Freitag, 19. Dezember 2008, 00:27

Pilot verweigert Landung

Der Pilot einer britischen Billig-Airline hat am Dienstag eine Landung in Paris verweigert. Er sei für die Landung bei Nebel nicht qualifiziert, hatte er den verblüfften Passagieren über Mikro mitgeteilt, bevor er ins walisische Cardiff zurückkehrte. Quelle und weiterlesen

Laut Spiegel-Online war die Fluggesellschaft Flybe.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Solveig1

unregistriert

2

Dienstag, 30. Dezember 2008, 00:13

Korrekt gehandelt !

Hallo,

hierzu ist zu bemerken:

Der Pilot, in diesem Fall der Kapitän, hat völlig korrekt gehandelt !

Um die Meldung etwas zu entschärfen, muss darauf hingewiesen werden, dass Piloten (Kapitän und First Officer, also der so genannte Co-Pilot) grundsätzlich die Ausbildung haben, bei schlechten Sichtverhältnissen ein Flugzeug zu landen - notfalls mit ILS (Instrument Landing System).

ABER: Ab einem bestimmten Grad der Sichtbehinderung DARF die Landung ausschließlich vom Kapitän vorgenommen werden, der First Officer hat in einem solchen Fall grundsätzlich nicht die Berechtigung zur Landung.

Der Kapitän erhält die Berechtigung zur Landung bei besonders schwierigen Sichtverhältnissen aber auch erst nach einer Schulung, die genau für den speziellen Flugzeugtyp erfolgt. Befindet sich der Kapitän noch in der Schulungsphase, weil er vielleicht gerade den Flugzeugtyp gewechselt hat, dann darf der Kapitän definitiv das Flugzeug bei besonders schlechten Sichtverhältnissen nicht mit ILS landen und muss umkehren.

Im vorliegenden Fall sind einige "Zufälle" zusammengekommen. Der Kapitän hatte offensichtlich gerade erst das so genannte "Typing" für diesen Flugzeugtyp absolviert, aber die spezielle Schulung für den ILS-Anflug noch nicht abgeschlossen. Beim Start wird zwar das Wetter am Zielflughafen abgefragt, aber zum Startzeitpunkt war die Wettersituation wohl noch so, dass man von einer Landung in Paris ausgehen konnte. Da der First Officer, wie oben bereits geschrieben, grundsätzlich diesen Anflug nicht machen darf, war der Kapitän gezwungen, zum Ausgangsflughafen zurückzufliegen.

Gruß, Solveig

Sternedieb

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3

Dienstag, 30. Dezember 2008, 00:27

Vielen Dank für diese Information. Eine Frage hätte ich dazu noch. Wie verhält das sich bei Sichtbedingungen von Cat2 und Cat 3?
Müssen da nicht sogar beide Piloten an Board dafür lizensiert sein?
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Sina

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4

Dienstag, 30. Dezember 2008, 00:27

Vielen Dank für diese Erklärungen und herzlich willkommen!

Ich finde die Entscheidung des Piloten auch völlig in Ordnung und vor allem sehr verantwortungsbewußt :TOP: . Die Sicherheit der Passagiere geht schließlich immer vor - das ist das Allerwichtigste. Sicherlich war es einigen Passagieren nicht recht, daß sie wieder zurückgeflogen sind, aber wäre es bei der Landung zu einem Unfall gekommen, wäre auch keinem geholfen gewesen und vor allem wäre dann das Geschrei wg. "Pilotenfehler, etc." laut gewesen...
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Solveig1

unregistriert

5

Dienstag, 30. Dezember 2008, 15:30

Ja, aber ...

Es gibt Cat 1, Cat 2 und Cat 3.

Bei Cat 1 dürfen jeweils beide Piloten von Hand die Landung vornehmen. Die Sichtweite darf 550 Meter nicht unterschreiten. Sind Wolken 200 ft (also ca. 70 Meter) über Grund, treten automatisch die Bedingungen für eine Cat 2 oder Cat 3 - Landung ein.

Bei Cat 2 (und auch Cat 3) müssen beide Piloten eine entsprechende Lizenz erworben haben. Beide Lizenzen unterscheiden sich allerdings erheblich. Die Lizenz des Kapitäns umfasst auch die Landung per Hand, die Lizenz des First Officers umfasst nicht die Landung, aber andere Aufgaben, die für eine Landung bei Cat 2 oder Cat 3 - Verhältnissen erforderlich sind. Hat z.B. der First Officer dieses IR (Instrument Rating) (noch) nicht, darf die Landung bei Cat2 (und auch bei Cat3) nicht durchgeführt werden, auch wenn der Kapitän die entsprechende Lizenz hat.
Sichtweite mindestens 300 Meter, die Entscheidungshöhe liegt bei 100 ft, also knapp 33 Meter. Die Entscheidungshöhe ist die Höhe, bei der entschieden wird, ob gelandet oder durchgestartet wird.

Bei Cat 3 gibt es zwei Unterscheidungen, einmal Cat 3 Alpha und Cat 3 Bravo.

Bei Cat 3 Alpha muss der Anflug und die Landung vom Autopiloten durchgeführt werden. Dem Kapitän obliegt die Entscheidung, ob er das Rollout (Ausrollen auf der Landebahn) nach dem Aufsetzen per Hand oder vom Autopiloten durchführen lässt.
Die Sichtweite muss mindestens 200 Meter betragen, die Entscheidungshöhe beträgt 50 ft, also knapp 16 Meter.

Bei Cat 3 Bravo muss sowohl der Anflug, als auch die Landung UND das Rollout vom Autopiloten komplett durchgeführt werden.
Die Sichtweite muss mindestens 125 Meter betragen, die Entscheidungshöhe ist abhängig vom Flugzeugtyp und beträgt zum Beispiel beim A 320 mindestens 22 ft, also knapp 7 Meter.

Gruß, Solveig

Sternedieb

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6

Dienstag, 30. Dezember 2008, 17:51



Bei Cat 2 (und auch Cat 3) müssen beide Piloten eine entsprechende Lizenz erworben haben.
Gruß, Solveig


Das ist das, was ich meinte. Ich danke für die perfekte weitere Erklärung. Hab den Text mit Intersse gelesen.
Darf ich fragen welchen Beruf du ausübst?
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

7

Mittwoch, 31. Dezember 2008, 17:05

..sehr interessante Infos.

Danke schön

Reyhan
..immer mit der Ruhe !