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Montag, 4. Februar 2019, 22:40

Aktuell wurde der Flug von Berlin-Tegel nach Tel Aviv für heute Nacht abgesagt. Angeblich auch weitere Nachtflüge.

Die Homepage ermöglicht momentan keine Buchungen. Sieht nicht so aus, als ob Hunold da rechtzeitig hätte eingreifen können. Wer weiß, wofür es gut ist. Mehr wird man später wissen, aber sieht aktuell nicht nach direkter Fortführung der Germania Airline aus.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

2

Dienstag, 5. Februar 2019, 06:00

Germania meldet Insolvenz an und stellt den Flugbetrieb mit sofortiger Wirkung ein.

https://www.flygermania.com/de-de/
Freedom's just another word for nothing left to lose...

3

Dienstag, 5. Februar 2019, 07:15

Bin mal gespannt, was uns der Reiseveranstalter nun für neue Flüge anbietet. In welchen Fällen hat man denn dann ein kostenloses Stornorecht?
Anderer Airport, Flugzeitverschiebung von mehreren Stunden?

4

Dienstag, 5. Februar 2019, 07:44

kostenloses Stornorecht


Kennt das Reiserecht nicht, es gibt allerdings ein Recht auf Reiserücktritt § 651 i BGB, ab dem 01.07.2018 gebucht § 651 h BGB.
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5

Dienstag, 5. Februar 2019, 07:48

Moin, so ein Mist, mich betrifft es diesmal auch. Von Dresden fliegt Germania fast alle Urlaubsgebiete am Mittelmeer an.
Dodo was meinst du was man für eine Frist für einen Ersatz stellen soll? Die Fragen von Yoshi stehen auch im Raum. Danke für deine Hilfe.

6

Dienstag, 5. Februar 2019, 07:50

Wann geht es denn los Seepferdchen?
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7

Dienstag, 5. Februar 2019, 07:54

Wir haben noch Zeit bis Ende Juni. Die SunExpress wäre eine Alternative. Die werden aber nicht alles auffangen können mit ihrer Boing 737. Der Germania Flug wäre ein A321 gewesen. Wenn ich es richtig gelesen habe, kann nun auch der Reiseveranstalter die Reise canceln. Schade zu dem Preis würden wir das nicht mehr bekommen.

8

Dienstag, 5. Februar 2019, 07:59

Allen Pauschalreisenden kann ich nur empfehlen Ruhe zu bewahren, wenn die Reise nicht unmittelbar bevorsteht.
Telefonisch kommt man momentan eh nicht bei den RVA durch.
Ja Yoshi, die RVA werden nicht alle Touristen auffangen können.
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9

Dienstag, 5. Februar 2019, 08:18

Dodo am 08.05. Nach Gran Canaria

10

Dienstag, 5. Februar 2019, 08:35

Nach meiner privaten Rechnung sind dann heuer ca. 18 000 Flüge zu ersetzen :ratlos:

11

Dienstag, 5. Februar 2019, 08:49

Seepferdchen, ansonsten das Reisebüro ansprechen. Die müssen sich kümmern.
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12

Dienstag, 5. Februar 2019, 10:32

Ein kurze Zusammenfassung für Kunden der Airline:

Nach der Insolvenz
Was die Germania-Pleite für Kunden bedeutet
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

13

Dienstag, 5. Februar 2019, 14:31

Hallo zusammen Grüße aus sharm el sheik. Ich hatte das Glück mit, wahrscheinlich, einem der letzten Flugzeuge mit Germania zu fliegen. Auf dem Flug haben wir nichts gemerkt aber die ganzen Passagiere waren mitgenommen. Nun ist es, wie vermutet, eingetreten unser Rückflug am 18.02.2019 findet nicht statt.

Mir ist bekannt dass keine Rechtsberatung erfolgt nur die Frage wie Ihr damit umgeht, wenn es Euch betrifft. Der Buchungstermin war vor der Novellierung, im April 2018.

Ich werde gleich mal zum Reiseleiter gehen aber was sollte ich noch beachten (Fristen etc.)

Danke und sonnige Grüße

Jens

14

Dienstag, 5. Februar 2019, 14:46

Wenn im Reisebüro gebucht, kann jetzt (vorher konnte es noch nicht im System dargestellt werden) das Reisebüro im CRS (Computer-Reservierungsystem) kostenlos bei vielen RVA umgebucht werden und Ihr müsst nicht in der Hotline der RVA warten.
Spart Zeit.

Jens, den Reiseleiter ansprechen.
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15

Dienstag, 5. Februar 2019, 14:59

Hallo Dodo,

Danke erst einmal für die Antwort. Nur ich habe Sorge dass unser Urlaub extrem verkürzt wird. Ein direkter Flieger geht am 14.2.2019 zurück. Ich werde aber gleich mal zum RL gehen... Mal schauen was wie es geht....

Danke Jens

16

Dienstag, 5. Februar 2019, 15:16

Nochmals für die kommenden Pauschalreisen, welche mit ST gebucht wurden:
Änderungen kann der RVA nur dann vornehmen, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist und die Änderungen unerheblich ist (§ 651f Abs.2 S1. BGB).
Ansonsten kann ein Rücktritt erklärt werden.
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17

Dienstag, 5. Februar 2019, 15:25

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt:

https://www.hww.eu/ueber-uns/mitarbeiter…diger-wienberg/

( Für die, die z.B. "Nur-Flug" oder "Sitzplatzreservierungen" oder "Menüs" bei der Airline bestellt haben
und später gem. Insolvenzquote entschädigt werden wollen. Kann Jahre dauern )

Wer seinen Flug als "Nur-Flug-Bucher" mit der Kreditkarte beglichen hat,
sollte die Kreditkartengesellschaft schriftlich zur Erstattung auffordern.
Stichwort: "Nicht erbrachte Leistung"
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Jimi Hendrix

Sina

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18

Dienstag, 5. Februar 2019, 15:36

In der momentanen Situation können die Pauschalurlauber, die vor Ort "festhängen", nur zum Reiseleiter gehen. Die Veranstalter müssen Euch irgendwie wieder zurück in die Heimat holen, d.h.: Ersatzflüge finden. Nicht in allen Fällen werden es Non Stop - Flüge sein, es ist auch durchaus möglich, dass ein Alternativflug an einen anderen Zielort als gebucht erforderlich ist. Dann gibt es Ersatzbeförderung z. B. mit Bussen oder der Bahn zum gebuchten Flughafen. In den sauren Apfel muss man wohl erstmal beißen. Alles Weitere ist im Nachgang spätestens 4 Wochen nach Reiseende schriftlich mit dem Veranstalter zu klären. Entstehen Mehrkosten: Unbedingt Belege sammeln, kopieren und einreichen.

Dass sich ein Urlaub verkürzt, glaube ich nicht unbedingt. Schließlich sind vor Ort ganz sicher auch Urlauber, die planmäßig "früher" heim wollen. Das geht alles schön der Reihe nach.

Bei den Veranstaltern ist man sicher mit Hochdruck daran, für alle betroffenen Gäste Alternativflüge zu finden. Vielleicht lag auch schon ein "Notfallplan" bereit, denn ganz so überraschend kam das Aus für Germania ja nun nicht.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

19

Dienstag, 5. Februar 2019, 15:58

Kleine Ergänzung: Bei Pauschalreisen, die ab 01.07.2018 gebucht wurden,
gilt nicht mehr die "nur" 4-Wochen-Frist.

In der Regel jetzt 2 Jahre und zwar 2 Jahre ab geplantem Rückreisedatum einklagbar.
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (5. Februar 2019, 16:04)


Sina

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20

Dienstag, 5. Februar 2019, 16:02

Danke für die Ergänzung, das mit der Frist hatte ich irgendwie verdrängt :verlegen2:

Info von Schauinsland:

Zitat von »Schauinsland«

Insolvenz der Fluggesellschaft Germania

Die Fluggesellschaft Germania hat Insolvenz angemeldet und nach eigenen Angaben den Flugbetrieb mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Leider kommt es dadurch zu kurzfristigen Flugausfällen.

Für unsere Gäste mit Abflug bis zum einschließlich 31.03.2019 arbeiten wir mit Hochdruck an der Bereitstellung einer Ersatzbeförderung. Sobald uns die nähere Informationen vorliegen, werden wir die betroffenen Gäste sofort aktiv informieren.

Für unsere Gäste mit Abflug ab dem 01.04.2019 erstellen wir derzeit einen Ersatzflugplan, der eine planmäßige Beförderung vorsieht.
Wir werden Sie aktiv über die Details zur Ersatzbeförderung (Fluggesellschaft und Flugzeiten) informieren, sobald uns diese vorliegen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie in dieser besonderen Situation höflichst bitten von telefonischen Rückfragen abzusehen
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)