Der Sommer 2018 hatte es in sich. Immer wieder ging es um Flugverspätungen. Auch mit tagelangen Verzögerungen von 36, 48 oder auch 72 Stunden. Betroffen waren nicht nur Wald- und Wiesen-Airlines, die Urlauber in den Urlaub oder rechtzeitig nach Hause bringen sollten. In den Schlagzeilen tauchten mehrfach auch Anbieter wie Eurowings aus der Lufthansa-Gruppe oder auch renommierte Urlaubsflieger wie Condor auf.
Die Gründe für diese Anhäufung sind vielfältig und werden, je nachdem, ob es die Airline oder die Passagiere sind, unterschiedlich begründet. Es drängt sich allerdings der Verdacht auf, daß ohnehin schon verspätete Flüge auf die "Warteliste" gesetzt werden, um nicht weitere Verzögerungen auf anderen Flügen finanziell ausgleichen zu müssen. Kaufmännisch gesehen sicherlich eine richtige Vorgabe seitens der Fluggesellschaften.
Im Sinne der EU-Gesetzgebung und der dort gewünschten zeitnahen Beförderung auch bei Problemen bei der Flugdurchführung wäre eine Überarbeitung der Fluggastrechte zu überprüfen. Also neben der Flugverspätungs-Regelung ebenso eine empfindliche Geldbuße der Fluggesellschaften, die hier über die Zeit, sei es Freizeit oder Arbeitszeit der Passagiere, unrechtmässig und eigenmächtig verfügen. Obwohl es im Einzelfall durchaus möglich sein sollte, gezielte Maßnahmen zur Eingrenzung tagelanger Verzögerungen zu ergreifen. Was natürlich mit Kosten verbunden ist.
Hier mal ein aktuelles Beispiel aus der Schweiz und der LH-Gruppe mit Swissair. Wobei die Rechte der Schweizer Passagiere in Fällen der Flugverspätungen noch nicht der aktuellen EU-Rechtssprechnung angepasst sind und die Fluggäste in der Schweiz zusätzlich benachteiigen:
https://www.blick.ch/news/wirtschaft/eno…-id8854188.html