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Hasenbär

Master Amigo

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61

Dienstag, 14. August 2018, 21:18

Diesen Satz habe ich noch eingefügt.

Es wird noch einmal versichert, dass die Buchung beider Tickets durch den Antragsteller erfolgte und die Zustimmung des 2. Fluggastes zur vollständigen Auszahlung aller Beträge auf das Konto des Antragstellers vorliegt.
Nimm dir Zeit ... und gib ihr einen Sinn!

62

Dienstag, 14. August 2018, 21:18

Das kann/wird dein Anwalt denen immer noch melden, soweit erforderlich. Muß ja schließlich auch noch was schreiben.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Hasenbär

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63

Dienstag, 14. August 2018, 21:35

Das kann/wird dein Anwalt denen immer noch melden, soweit erforderlich. Muß ja schließlich auch noch was schreiben.
... z.B. dass erhebliche Aufwendungen bei einer Klage im Ausland entstehen :pfft:
Nimm dir Zeit ... und gib ihr einen Sinn!

64

Dienstag, 14. August 2018, 21:51

Das mit der SB von 150€ für die RV-Versicherung solltest Du weg lassen.
Mit 150€ Mehrkosten kannst Du nicht drohen und erzeugst lediglich ein müdes lächeln ;-)
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

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65

Mittwoch, 15. August 2018, 00:47

Das mit der SB von 150€ für die RV-Versicherung solltest Du weg lassen.
Mit 150€ Mehrkosten kannst Du nicht drohen und erzeugst lediglich ein müdes lächeln ;-)

Wenn zusätzliche Kosten in Höhe von 150 Euro nur ein müdes Lächeln erzeugen ... womit kann ich sonst drohen? Die EU Richtlinie sagt nichts aus in Bezug auf die zumutbare Dauer der Kosten-Rückerstattung. In Punkt 21 im Vorwort steht lediglich: "Die Mitgliedstaaten sollten Regeln für Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung festlegen und deren Durchsetzung gewährleisten. Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein."
Bedeutet das, die Airline bekommt im Klagefall eine zusätzliche Strafe? Wäre damit ein Hinweis auf diesen Passus sinnvoller? :denk:
Wie setzt man das im Einzelfall durch? :denk:
Wie machen das die einschlägigen Online Anbieter (womit drohen die?), die sogar mit Abtretungsvereinbarungen werben? Der Anspruch ist doch eindeutig!? Was bringt der Airline so ein Prozedere, wenn es eventuell höhere Strafen zur Folge hat?
Nimm dir Zeit ... und gib ihr einen Sinn!

66

Mittwoch, 15. August 2018, 07:52

Du wirst mit der Androhung, dass Du die SB von 150.-€ an EasyJet weiter gibst, keinen Druck ausüben können.
Deine Beschwerdemaschinerie läuft derzeit den gewohnten Weg und wenn es dann in Richtung "gerichtliche Auseinandersetzung" geht, wird es erst interessant für EasyJet.
Für Dich ist es momentan natürlich das Thema schlechthin, aber auf der anderen Seite bist Du die Nr. 60.056, die erst einmal verwaltet wird.

Ich finde, dass Du bisher alles richtig gemacht hast und wenn dann der Stichtag gekommen ist, überlass den Rest dem Anwalt :ironic:
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

67

Donnerstag, 16. August 2018, 14:52

London - München: Flugausfall a la eaysjet:

https://www.huffingtonpost.de/entry/easy…4b0530743c93be1
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68

Donnerstag, 16. August 2018, 15:24

Wenn Du auch noch gegen Falschaussagen angehen musst, wie das bei Jessica Ruhstorfer der Fall ist, dann kannst Du eh nur zum Anwalt gehen. Die Fluggesellschaften müssen außerdem nachweisen, dass man alle alternativen Möglichkeiten ausgeschöpft hat. Ein "Gewitterchen", dass nicht halb Europa abdeckt ... da könnte EasyJet auch ein Problem bekommen.
Nimm dir Zeit ... und gib ihr einen Sinn!

Hasenbär

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69

Dienstag, 21. August 2018, 20:39

Es geht weiter ... heute erhielt ich diese Antwort:

"vielen Dank, dass Sie easyJet kontaktiert haben.
Entschuldigung für die verspätete Antwort. Aufgrund großer Anfrage unserer Kunden konnten wir Ihre Nachricht erst heute bearbeiten.

Bezüglich der Entschädigung:
Um herausfinden zu können, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, müssen wir den Grund für die Annullierung Ihres Fluges festlegen.
Ich habe die dafür verantwortliche Abteilung darum gebeten, den offiziellen Flugstörungsbericht zu veröffentlichen. Biite haben Sie ein bisschen Geduld.

Bezüglich der Mehrkosten:
Wir müssen leider feststellen, dass kein Beleg bei uns angekommen ist. Wir müssen Sie daher noch einmal bitten, uns die Belege zukommen zu lassen.
Antworten Sie bitte direkt auf diese Email. Die Belege senden Sie uns bitte im Anhang im PDF-, HTML-, GIF-, BMP- oder JPG-Format zu.
Bitte entschuldigen Sie die Umstände sowie die lange Wartezeit. Sobald wir Ihre Belege erhalten, werden wir uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und an unsere Finanzabteilung zur Überprüfung weiterleiten.

Bitte bestätigen Sie uns auch die unten angeforderten Informationen:
-Kontoinhaber
-IBAN
-BIC
-Name der Bank
-Kundenanschrift

Vielen Dank für Ihre Mühe und Verständnis.

Wir warten auf Ihre Rückmeldung und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen,

xxx
easyJet Kundenbetreuung"
Nimm dir Zeit ... und gib ihr einen Sinn!

Hasenbär

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70

Dienstag, 21. August 2018, 21:36

Wie klingt das als Antwort?

Sehr geehrtes Team der Kundenbetreuung,

zu ihrer E-Mail vom 21.08.2018 möchten wir wie folgt Stellung nehmen.

Bitte hoffen Sie nicht, dass wir die mangelhafte und unqualifizierte Arbeitsweise in ihrem Haus entschuldigen. Wie lange man in ihrem Haus braucht, um den offiziellen Flugstörungsbericht auch für ihre Abteilung „zu veröffentlichen“, ist ihr hauseigenes Problem. Der Grund für die Annullierung des Fluges wurde uns bereits am Tag des Flugausfalls per App mitgeteilt und vom Flughafenpersonal bestätigt. Geschuldet dieser Tatsache, brauchen sie uns auch nicht um Geduld bitten.

Was auch immer der Grund ist, dass sie angeblich in ihrem Haus nicht in der Lage sind, unsere Quittungen abzulegen oder weiter zu leiten, ist ebenfalls ihr Problem. Die Belege wurden ihnen mehrfach zugestellt, zuletzt mit der E-Mail, auf die sie gerade antworten!!! Da sie, nach ihrer eigenen Aussage, keine Belege mit der E-Mail erhalten haben, auf die sie gerade antworten, sehen wir keinen plausiblen Grund, die Quittungen noch einmal zu senden. Sie würden sie logischerweise wieder nicht erhalten.

Nur der Form halber bestätigen wir noch einmal die Bankverbindung, die ihnen bereits mehrfach zur Verfügung gestellt wurde. Es ist das gleiche Konto, auf das sie bereits die Gutschrift zum ausgefallenen Flug überwiesen haben.

Abschließend noch einmal der Hinweis, dass die Angelegenheit am 24.08.2018 dem Anwalt übergeben wird.

Wir warten auf Ihren Zahlungseingang und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen,
Hasenbär
Nimm dir Zeit ... und gib ihr einen Sinn!

Fitschi

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71

Dienstag, 21. August 2018, 22:11

:kuller: Die freundlichen Grüße hätte ich schon fallen gelassen :ironic:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

72

Dienstag, 21. August 2018, 22:14

Persönlich würde ich dem 24.08.2018 in Ruhe entgegensehen - auch ohne weitere Antwort. Da Zeitverschwendung.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

73

Dienstag, 21. August 2018, 23:02

Wie klingt das als Antwort?


Also ich bin begeistert! :thumbsup:

Hasenbär

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74

Dienstag, 21. August 2018, 23:08

:kuller: Die freundlichen Grüße hätte ich schon fallen gelassen :ironic:

Hättest Du doch schon beim letzten Mal :kuller:

Persönlich würde ich dem 24.08.2018 in Ruhe entgegensehen - auch ohne weitere Antwort. Da Zeitverschwendung.

Guter Hinweis :danke:

Also geht es dann morgen so raus:

Sehr geehrtes Team der Kundenbetreuung,

bitte hoffen Sie nicht, dass wir die mangelhafte und unqualifizierte oder firmenpolitisch geduldete Arbeitsweise in ihrem Haus entschuldigen. Offensichtlich liegt eine Regulierung auf direktem Weg nicht im Interesse von EasyJet. Anders ist die Art und Weise ihrer Kundenbetreuung nicht zu erklären. Auch wenn inzwischen auf der Hand liegt, dass es reine Zeitverschwendung ist und ihrerseits die zusätzliche Erstattung unserer Anwaltskosten erwünscht ist, möchten wir wie folgt Stellung zu ihrer E-Mail vom 21.08.2018 nehmen.

Wie lange man in ihrem Haus braucht, um den offiziellen Flugstörungsbericht auch für ihre Abteilung „zu veröffentlichen“, ist ihr hauseigenes Problem. Der Grund für die Annullierung des Fluges wurde uns bereits am Tag des Flugausfalls per App mitgeteilt und vom Flughafenpersonal bestätigt. Geschuldet dieser Tatsache, brauchen sie uns auch nicht um Geduld bitten.

Was auch immer der Grund ist, dass sie angeblich in ihrem Haus nicht in der Lage sind, unsere Quittungen abzulegen oder weiter zu leiten, ist ebenfalls ihr Problem. Die Belege wurden ihnen mehrfach zugestellt, zuletzt mit der E-Mail, auf die sie gerade antworten!!! Da sie, nach ihrer eigenen Aussage, keine Belege mit der E-Mail erhalten haben, auf die sie gerade antworten, sehen wir keinen plausiblen Grund, die Quittungen noch einmal zu senden. Sie würden sie logischerweise wieder nicht erhalten.

Nur der Form halber bestätigen wir noch einmal die Bankverbindung, die ihnen bereits mehrfach zur Verfügung gestellt wurde. Es ist das gleiche Konto, auf das sie bereits die Gutschrift zum ausgefallenen Flug überwiesen haben.

Abschließend noch einmal der Hinweis, dass die Angelegenheit am 24.08.2018 dem Anwalt übergeben wird, da wir ihre Rückfragen und Antworten nur als, an den Haaren herbeigezogene Ausflüchte interpretieren können. Die uns dadurch entstehenden Kosten werden wir zusätzlich zu den, durch die Flugannullierung entstandenen Aufwendungen inkl. der angefallenen Zinsen, geltend machen.

Wir erwarten Ihren Zahlungseingang bis zum 24.08.2018 und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen,
Hasenbär
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Hasenbär

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75

Mittwoch, 22. August 2018, 05:06

Wie machen wir uns?

Hallo,

Wir interessieren uns sehr dafür, welche Erfahrungen Sie zuletzt bei Customer Services gemacht haben. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit nehmen könnten, um einige Fragen zu beantworten.

Klicken Sie bitte auf den Link, um Ihr Feedback abzugeben.

:batsch: :crazy: :patschi:
Nimm dir Zeit ... und gib ihr einen Sinn!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hasenbär« (22. August 2018, 05:07)


Willi18

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Beruf: Rentner mit Nebenbeschäftigung

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77

Mittwoch, 22. August 2018, 11:41

@Hasenbär

:thumbsup: Die Zeilen Haben Charakter, und man mag hoffen das die Frist vom 24. nicht ganz so ins Auge von EasyJet fällt. :mööööööp: Nur so aus dem Bauch heraus :pfft: :patschi:
Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben.

Hasenbär

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78

Donnerstag, 18. Oktober 2018, 21:21

Inzwischen sind die 9 Wochen vorbei und es gab auch eine Antwort:

Sehr geehrter Holger,

es tut uns leid, dass Ihr Flug flugsicherung wurde. Die für Flugstörungen zuständige Abteilung und unsere Rechtsabteilung haben Ihren Anspruch und die Umstände um Ihren Flug sorgfältig geprüft und bestätigt, dass Ihnen ein Ausgleichsanspruch im Sinne der Verordnung (EG) 261/2004 nicht zusteht. Unsere Mitarbeiter in Flughäfen und an Bord haben möglicherweise nicht alle Informationen über Ihren Flug flugsicherung gehabt, als sie Sie über diesen informierten.

Unsere Einschätzung Ihres Antrages

flugsicherung

EG261 Verordnung

Wenn wir einen Flug wegen Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs unterbrechen müssen, dann wird der Flug gemäß der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft 261 /2004 als von "außergewöhnlichen Umständen" betroffen eingestuft. Ein Beispiel für eine Störung außerhalb unseres Einflussbereichs wäre eine Verspätung oder Annullierung, die durch Flugsicherungs-Beschränkungen oder Streiks, Unwetter oder durch die Schließung einer Landebahn verursacht worden ist.
Eine Ausgleichsleistung ist nur zahlbar, wenn ein Flug über 3 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit verspätet ist oder annulliert wird und der Grund für diese Verspätung oder Stornierung innerhalb unseres Einflussbereichs liegt. Sollte dies der Fall sein wird der Flug als von "nicht außergewöhnlichen Umständen" betroffen klassifiziert. Beispiele hierfür sind die meisten technischen Defekte am Flugzeug oder wenn wir keine angemessenen Maßnahmen ergriffen haben, um die Verspätung oder Annullierung zu verhindern. Die vollständige Regelung finden Sie hier http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32004R0261&from=EN

Kosten

Selbst wenn Ihr Antrag auf Ausgleichsleistungen abgelehnt wurde, haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf die Erstattung von notwendigen Auslagen, die durch die Annullierung oder Verspätung entstanden sind.
Sollten Sie dies noch nicht getan haben, so können Sie auf unserer Webseite unter https://www.easyjet.com/de/hilfe/boarding-und-fliegen/verspatungen-und-annullierung einen Antrag auf Kostenersatz einreichen. Bitte lesen Sie dies sorgfältig, bevor Sie eine Forderung einreichen, da hier erklärt wird, wie wir die Kosten beurteilen.
Die einzige Möglichkeit, eine Forderung einzureichen, ist über unsere Kosten-Webform. Wir können keine Forderungen per E-Mail oder über das Telefon bearbeiten.

Ihre aktuellen Möglichkeiten

Wir hoffen, dass wir klar erklären konnten, warum wir Ihren Flug verspäten/anullieren mussten. Das für die Bearbeitung zuständige Team hat alle verfügbaren Informationen durchgesehen und unsere Entscheidung ist endgültig.
Unser Kundendienst ist nicht in der Lage, auf weitere Informationen zuzugreifen, als die, die wir hier bereitgestellt haben. Wenn Sie jedoch Fragen zu unserer Entscheidung haben sollten, lesen Sie bitte unsere "Erklärung zu Entschädigungen" unter dem folgenden link , der diese hoffentlich beantworten wird.
Falls Sie, nachdem Sie dies gelesen haben, unsere Entscheidung immer noch infrage stellen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Anbieter für Alternative Streitbeilegung (AS). Für Passagiere mit Ankunfts- oder Abflugsort in Deutschland ist dies die SÖP. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) ist nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz von der Bundesregierung als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt und zudem bei der EU notifiziert.
söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
vertreten durch Heinz Klewe, Geschäftsführer
Anschrift: Fasanenstraße 81, 10623 Berlin
Telefon: 030.644 99 33-0
Fax: 030.644 99 33-10
E-Mail: kontakt@soep-online.de

Passagiere mit Ankunfts- oder Abflugsort in Österreich wenden sich bitte an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf).
Die apf ist ein Service des Verkehrsministeriums für den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr.
Österreichische Gesellschaft für Schienenmarktregulierung mit beschränkter Haftung
Linke Wienzeile 4/1/6
1060 Wien
T: +43 1 5050 707
F: +43 1 5050 707 180
office@schienencontrol.gv.at
Beschwerdeformulare für Passagiere und Fahrgäste
An dieser Stelle, möchten wir nochmals betonen, dass es uns leid tut, dass wir Ihren Flug verspätet haben.

Freundliche Grüße,
Naledi

easyJet-Kundendienst
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79

Donnerstag, 18. Oktober 2018, 21:24

Aaaah ja!

:Herzlichen Glückwunsch:

Hasenbär

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80

Donnerstag, 18. Oktober 2018, 21:31

Unsere Einschätzung Ihres Antrages

flugsicherung


Naledi-Einschätzungen haben natürlich nicht unbedingt was zu bedeuten, es sei denn, man gibt sich damit zufrieden. :kuller:
Also ab zum Anwalt und der macht ein Schreiben nach London. 2 Wochen später die Antwort von EasyJet:

Sehr geehrte Herr Anwalt,

wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 26. September 2018. Bezugnehmend auf Ihre Anfrage zur im Betreff angegebenen Buchung darf ich Ihnen nachfolgende Informationen zukommen lassen:

1.Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004
Wir möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihre Anfrage zur Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 der Verordnung akzeptieren.

2. Alternative Beförderungskosten, Verpflegungskosten, Hotelkosten
Weiterhin informieren wir Sie, dass bezüglich der eingeforderten Verpflegungskosten, Hotelkosten und alternativen Beförderungskosten, wir nur Werte erstatten, die anhand von gültigen Rechnungsbelegen nachgewiesen werden. Wir bitten Sie darum, uns freundlicherweise die notwendigen Belege zukommen zu lassen. Sobald uns die Belege vorliegen, werden wir diese überprüfen und validieren.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dom.... Ah...
easyJet Regulatory Support Team
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