Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
... z.B. dass erhebliche Aufwendungen bei einer Klage im Ausland entstehenDas kann/wird dein Anwalt denen immer noch melden, soweit erforderlich. Muß ja schließlich auch noch was schreiben.
Das mit der SB von 150€ für die RV-Versicherung solltest Du weg lassen.
Mit 150€ Mehrkosten kannst Du nicht drohen und erzeugst lediglich ein müdes lächeln ;-)
Die freundlichen Grüße hätte ich schon fallen gelassen
Persönlich würde ich dem 24.08.2018 in Ruhe entgegensehen - auch ohne weitere Antwort. Da Zeitverschwendung.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hasenbär« (22. August 2018, 05:07)
Unsere Einschätzung Ihres Antrages
flugsicherung