Hast Du Dir schon über den Gerichtsstand Gedanken gemacht, falls easyjet nicht freiwillig oder zu wenig erstattet?
Zumindest für RTL ist das Thema vermutlich nicht massentauglich. Da hättest Du schon von Palma aus starten müssen![]()
Der Benkö kennt sich in Prag nicht ausZumindest für RTL ist das Thema vermutlich nicht massentauglich. Da hättest Du schon von Palma aus starten müssen![]()
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Verbraucherzentrale und RTL wären in dem Stadium natürlich auch eine Möglichkeit.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hasenbär« (7. August 2018, 14:30)
„Bezüglich Ihres Anliegens möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Beantragung ausschließlich über das Schadenersatzanspruchsformular bzw. das Kostenerstattungsformular auf unserer Homepage stattfindet.
Für die Eingabe der Mobilfunknummer schlagen wir die Angabe der in der Buchung hinterlegten Nummer (+xx xxx xxxxxxx) als Platzhalter vor.
Also was das Schadenersatzanspruchsformular angeht, wenn die mir vorgeben, dass ich falsche Angaben machen soll, dann habe ich damit auch kein Problem.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Hasenbär« (9. August 2018, 12:01)
(Auszug) Bitte senden Sie uns ein Screenshot mit der Fehlermeldung, die Ihnen beim Hochladen der Belege angezeigt wird."
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Hasenbär« (14. August 2018, 20:38)