oder auch Mindestumsteigezeit sind von Flughafen zu Flughafen und hierbei auch teilweise von Terminal zu Terminal unterschiedliche Zeiten, die dem Fluggast das problemlose Umsteigen und Erreichen des Anschlußfluges ermöglichen sollen.
Beispiele (lt. Wikipedia) nach Flughafenangabe aus 2017:
Flughafen Umsteigen MCT
VIE Wien, alle Verbindungen 25 Minuten
MUC München, innerhalb Terminal 2 = 30 Min., innerhalb Terminal 1 = 35 Min., zwischen Terminal 1 und 2 = 45 Min.
ZRH Zürich, alle Verbindungen 40 Minuten
FRA Frankfurt, alle Verbindungen 45 Minuten
AMS Amsterdam, kontinental 40 Minuten, interkontinental 50 Minuten
In diesem Zusammenhang ein Urteil des Amtsgericht Hannover Az.: 523 C 12833/16, wonach eine Unterschreitung der MCT durch die Verspätung des Zubringerflugs dazu führt, daß die Airline eine Entschädigung zahlen muss. Das gilt, sofern die Fluggesellschaft nicht darlegen kann, wie der Fluggast seinen Anschluss doch noch hätte erreichen können. Also beispielsweise durch besondere Unterstützung seitens der Airline zur Erreichung des weiteren Fluges.
Macht also Sinn, bei einem Umsteigeflug diese spezielle Umsteigezeit am Umsteigeflughafen zu prüfen. Vor Buchung.