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Hasenbär

Master Amigo

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1

Donnerstag, 3. März 2016, 18:17

Flug auf Teilstrecke gestrichen ...

Wir haben bei fluege.de Hin- und Rückflug nach Praslin mit umsteigen in Abu Dhabi und Mahé gebucht. Jetzt bekomme ich eine Email, in der man mitteilt, dass sich die Flugdaten geändert haben. Per Link werde ich weiter geleitet und habe Einsicht auf die Flugzeiten. Dort musste ich feststellen, dass auf dem Rückflug der Flug 18.05 Uhr auf der Teilstrecke Praslin - Mahe gestrichen wurde. Seit einer Stunde höre ich mir deshalb jetzt "Summer Feeling" auf der Warteschleife der Hotline an.
Es gibt an dem Tag mehrere verfügbare Flüge der ausführenden Air Seychelles ... von früh um 06.00 bis 17.45, natürlich zu unterschiedlichen Kosten und der Flug 17.45 Uhr ist natürlich nicht der günstigste...

Habe ich Anspruch auf den nächstliegenden Zeitpunkt oder kann mir fluege.de einen Flug am Vormittag aufdrücken?
Muss ich Umbuchungsgebühren in Kauf nehmen?
Kann ich mir den nicht erbrachten Flug auch wahlweise erstatten lassen, wenn wir keine Einigung finden. Wenn ja, wer sagt mir wie hoch mein Anspruch ist?
Nimm dir Zeit ... und gib ihr einen Sinn!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hasenbär« (3. März 2016, 18:25)


2

Donnerstag, 3. März 2016, 18:20

Den Vertrag hast Du letztlich mit der Airline. Ob außer der Warteschleife fluege ein hilfreicher Partner bei der Lösung des Problems sein wird, lasse ich mal offen. In der Praxis gibt es da meist nicht so erfreuliche Hinweise. Wenn möglich, klär das mit der Airline.
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Hasenbär

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3

Donnerstag, 3. März 2016, 18:27

Ich nehme dann mal an mit airberlin, da auf meiner Buchung AB 5795 als Flugnummer steht, auch wenn die Flüge von Air Seychelles ausgeführt werden!?
Nimm dir Zeit ... und gib ihr einen Sinn!

Hasenbär

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4

Donnerstag, 3. März 2016, 18:44

Habe ich Anspruch auf den nächstliegenden Zeitpunkt oder kann mir fluege.de einen Flug am Vormittag aufdrücken?
Muss ich Umbuchungsgebühren in Kauf nehmen?
Kann ich mir den nicht erbrachten Flug auch wahlweise erstatten lassen, wenn wir keine Einigung finden. Wenn ja, wer sagt mir wie hoch mein Anspruch ist?

Hat hierzu jemand fundierte Erkenntnisse?
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5

Donnerstag, 3. März 2016, 18:47

Wenn die Airline aus eigenem Antrieb einen Flug streicht, hat sie auch für Ersatz zu sorgen. Schließlich gibt es einen Beförderungsvertrag. Außer der 0180x Nummer kannst Du auch ganz normal die 030 und dann die 34 34 ... bei airberlin wählen. Sieh zu, dass Du da jemand Kompetenten erwischt und lass Dich ggf. weiterverbinden.
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6

Donnerstag, 3. März 2016, 19:07

Die ausführende Airline wird Dich zu fluege.de verweisen.....viiiiiel Glück!
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Epprechtstein

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7

Donnerstag, 3. März 2016, 23:08

:sorry: Hasenbär, wie bist du denn auf das schmale Brett geraten? Unister-Gruppe: News / Aktuelles

Hasenbär

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8

Donnerstag, 3. März 2016, 23:10

Bisher konnte ich alle meine Buchungen bei Unister irgendwie auch einlösen. :kuller:
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Sternedieb

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9

Donnerstag, 3. März 2016, 23:19

Dort musste ich feststellen, dass auf dem Rückflug der Flug 18.05 Uhr auf der Teilstrecke Praslin - Mahe gestrichen wurde.



Aha .... und die haben keinen Ersatzflug (Boot) oder Moped angeboten?

10

Donnerstag, 3. März 2016, 23:22

Die haben das vermutlich noch nicht mal gecheckt oder gemerkt, dass da irgendetwas im Reiseablauf nicht passt. Die leiten ganz einfach die Nachricht der Airline - vermutlich automatisch - weiter.

Das ist bei einigen Onlineportalen ja der Punkt. So lange alles glatt läuft, gibt es kein Problem.
Aber wenn da eine Störung im Ablauf vorliegt, wird es oft kompliziert. Callcenter lässt grüßen.
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11

Donnerstag, 3. März 2016, 23:34

Genauso ist es. Ich konnte heute noch jemand bei fluege.de erreichen. Der hätte umbuchen können aber nicht auf den 17.45 Uhr Flug. Morgen geht es in die nächste Runde. :crazy: :Heia:
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12

Freitag, 4. März 2016, 10:38

Da hilft nur eins Hasi...

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Hasenbär

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13

Sonntag, 6. März 2016, 22:35

Meine Wünsche konnte ich am Donnerstag noch äußern. Bis jetzt hat sich niemand gemeldet. Dafür ist der Flug 17.45 Uhr zumindest online nicht mehr verfügbar. Inzwischen sind wir gedanklich auf Fähre geswicht und sehen das ganze als problemlos an, da wir mit der Fähre keinen Zeit- (oder besser gesagt Urlaubs-)verlust haben werden.
Allerdings sind wir gespannt, ob sich irgendwann jemand wegen dem Flugausfall melden wird. Oder sollten wir gleich nach Rückerstattung fragen? :denk:
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Fitschi

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14

Sonntag, 6. März 2016, 22:46

Na frag mal.
Wir hatten in LOS ein Flugstorno, allerdings erst am Airport und wurden von der Airlinie dann per Privattransfer an den Zielort gebracht.
Das mindeste wäre , das die Kosten für den Ersatztransfer übernommen werden.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (6. März 2016, 22:47)


15

Sonntag, 6. März 2016, 22:59

Solltest aber aufpassen, dass durch die Nichtnutzung eines Flugabschnitts nicht alle Flüge aus dem System genommen werden.

Ach ja, den Flug gibt es ja nicht mehr :denk:
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (6. März 2016, 23:01)


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16

Sonntag, 6. März 2016, 23:05

Solltest aber aufpassen, dass durch die Nichtnutzung eines Flugabschnitts nicht alle Flüge aus dem System genommen werden.

Was besseres könnte uns nicht passieren ... kolo Urlaubsverlängerung auf den Seychellen :yippie: :knutschen: :banane: :urlaub1: :cheers:
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Fitschi

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Sonntag, 6. März 2016, 23:11

Darauf würde ich nun nicht setzten.....
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Epprechtstein

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18

Montag, 7. März 2016, 02:23

Was besseres könnte uns nicht passieren ... kolo Urlaubsverlängerung auf den Seychellen :yippie: :knutschen: :banane: :urlaub1: :cheers:

Mal schauen.... ob das als Barfuss(gässchen) Insel durchgeht... :ironic: