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Mehrere Ärzte bemerkten in den Tagen und Wochen vor der Tat keine Selbst- und Fremdgefährdung, sonst hätten sie auch aus juristischen Gründen handeln müssen. Der Paragraph 34 Strafgesetzbuch erlaubt ihnen in einem solchen Fall nicht nur, sich über die Schweigepflicht hinwegzusetzen, sondern verpflichtet sie zu handeln.
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https://www.bluewin.ch/de/news/vermischt…nsa-286148.html
Heutzutage zu erwarten, dass sich führende Wirtschaftsunternehmen mit Anstand aus erwachsenen Verpflichtungen moralisch engagieren, ist offenbar zu viel verlangt.
Zutiefst betroffen, cuate
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aramis« (13. August 2019, 17:24)