Betrachten wir doch mal die Ausgangssituation.
Schneefall am Airport in Frankfurt, daher war keine Landung möglich, Umleitung erfolgte nach Köln. Wie häufig kommt das im Jahr in Frankfurt vor ? An 2, oder 3, oder vielleicht maximal an 4 Tagen im Jahr. Hätte man in diesem Falle (Ausnahme) nicht mal das Nachtflugverbot auf z.B. 00:02:00 Uhr ausweiten können, eben zu Gunsten zahlreicher Passagiere, die z.B. in CGN landen mussten. Aber nein, nichts passiert. Wie wäre denn bei diesen Wetterverhältnissen (Schnee) die Alternative mit Bussen über die A 3 abgelaufen ?
Aussergewöhnliche Vorkommnisse erfordern aussergewöhnliche Maßnahmen und keinen Bürokratismus aus der Abteilung "Es lebe der Vorgang".
Also mir erscheint das Nachtflugverbot mitnichten als eine unbürokratische und unsinnige Vorschrift.
was nutzt es, wenn 200 passagieren geholfen wird und dadurch tausende gestört werden?
ich möchte mal die reaktion von euch sehen, wenn ihr persönlich betroffen seid.
...und wenn du 20 kmh zu schnell bist...
...ist irrelevant. aber das bei wiederholungen, auch unter der 25 km zuschnellfahrgrenze, der lappen weg sein kann, ist auch wohl bekannt.Dass Etihad die Landeerlaubnis verliert, glaubst Du hoffentlich selber nicht...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (7. Januar 2015, 12:48)
Echt korrekt? Ein Bundesamt darf Lizenzen für Europa entziehen?