Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (28. Mai 2014, 23:59)
Und wo kein Kläger......Haben die Anderen Abweichler eben bisher Glück gehabt..
1. Hat der Betriebsrat keinerlei Einwirkungsrechte bei Abmahnungen geschweige denn kann diesen zustimmen oder diese ablehnen
Fast richtig! Aber der BR kann, wenn er die Abmahnung für nicht berechtigt ersieht eine Abhilfe verlangen ...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (29. Mai 2014, 01:09)
wo soll das enden?![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (29. Mai 2014, 01:30)