Die Flugbegleiter haben zumeist wenig Gelegenheit, einen einzelnen Passagier beim "Dudeln" zu erwischen sondern merken erst was, wenn die Situation eskaliert.
In diesen Fällen gibt es sehr klare Anweisungen für das Kabinenpersonal und auch das Flight Deck, wie zu verfahren ist.
Deutsche Gesellschaften haben Handschellen an Bord und müssen sich nicht mit Kabelbindern und Isolierband behelfen.
Das Tapen des Mundes ist meines Wissens generell verboten, man muss notfalls auch Gebrüll und Beschimpfungen dulden um den Randalierer nicht zusätzlich zu gefährden.
Aus eigener Erfahrung weiß ich wie schwer es ist, unter den schwierigen räumlichen Bedingungen der Kabine einen Randalierer zu überwältigen, gewöhnlich entwickeln selbst schmächtige Menschen ungahnte Kräfte und ggf. ist man auf Helfer unter den Fluggästen angewiesen.
Grundsätzlich werden umsitzende Passagiere evakuiert, irgendwie geht das immer.
Idealerweise wird das Bodenpersonal schon beim Boarding aufmerksam, dass ein Fluggast nicht mehr zumutbar befördert werden kann, verlassen kann man sich jedoch nicht darauf.
Zudem ist übermäßiger Alkohlokonsum nicht immer der Grund für Ausraster, es kann durchaus Befindlichkeiten geben, die sich erst im Laufe des Fluges als problematisch manifestieren. Ein Beispiel ist große Flugangst mit hysterischen Reaktionen, ich hatte aber auch einmal die Situation, dass ein psychisch kranker Fluggast vollkommen austickte, mit Tablett und Essen warf und wilde Beschimpfungen ausstieß. Es stellte sich später heraus, dass er in Rumänien politisch inhaftiert gewesen war und traumatisiert auf Uniformen reagierte. Er wurde mit Unterstützung dreier baumlanger Passagiere mit Handschellen am mittleren Sitz fixiert, bis zur Landung 3h später hatte er die Sitze der kompletten Reihe kaputtgetreten.
Wenn die Lage in der Kabine nicht beherrschbar ist, muss auch eine Sicherheitslandung erwogen werden - natürlich nur, sofern eine solche sinnvoll möglich ist.
Wenn der Verursacher solcher Situationen vorsätzlich und eingedenks des möglichen Risikos gehandelt hat, muss er für die Kosten aufkommen, die durch geeignete Maßnahmen (z.B. Landung auf einem Unterwegsflughafen) entstehen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (5. Januar 2013, 14:12)