Hatte mir schon so etwas gedacht, da alle Zahlungen schon seit Monaten auf ein Treuhandkonto gehen, da angeblich kein Insolvenzversicherer zu finden sei.
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Es werden auch noch mehr VA folgen, nach der Insolvenz des Portalbetreibers Unister haben alle Versicherer Sicherheitsleistungen mit einem Volumen angesetzt, das von kleineren VA in der geforderten Höhe nicht mehr zu erbringen ist.
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... und gestern (Aufzeichnung) hatte sich die Chefin noch so ins Zeug gelegt für ihre gestrandeten Kunden.
Interessanter Einblick auf das Grundstück ab Minute 10:35
Es wird eine Insolvenz in Eigenverwaltung unter Fortführung des Reiseveranstalterbetriebes angestrebt.
Dem muß das Insolvenzgericht zunächst stattgeben und für diesen Fall einen Sachwalter bestimmen.
Ganz ehrlich, ich mch mir um die gebuchten Leistungen keine Gedanken, und die Winterbuchungen ebensowenig.
Jasmin wird sich auch daraus manövrieren, kennt sie enorme Krisen doch seit den '90ern .....
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Ganz ehrlich, ich mch mir um die gebuchten Leistungen keine Gedanken, und die Winterbuchungen ebensowenig.
Wenn es so kommt -
Aber ... aktuell sind wohl anscheinend nur die Reisen bis zum Anreisedatum 14. Oktober 2017 von Generali abgesichert. Und ... wenn es dumm läuft zahlt der Tourist derzeit vor Ort im Hotel noch einmal und muss dann hinterher schauen ob und wie er sein Geld bekommt.
Ja, die Kommunikation zwischen der Generali und JT Touristik war wohl nicht die Beste, wenn die Versicherung die Insolvenz in Eigenverantwortung erst durch die Presse erfährt
Wenn es so weitergeht, bin ich mir meiner Worte nicht mehr sicher.
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PLUTA-Experte Dr. Thiemann sichert Reisen mit JT Touristik bis Jahresende.
- Kunden können ihre gebuchten Reisen mit Abreisedatum bis 31. Dezember 2017 wie geplant antreten
- Ausnahme für Kunden mit Air Berlin Flügen: Alle Reisen mit Abreisedatum ab 28. Oktober 2017 müssen leider abgesagt werden
Alle Reisen mit einem Abreisedatum ab 28. Oktober 2017 mit AB müssen leider abgesagt werden, weil Air Berlin ab diesem Tag den Flugbetrieb einstellt und keine Alternativen zur Verfügung stehen.
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Für Kunden, welche November/Dezember reisen und noch nicht gezahlt haben, ist das neue Zahlungsziel aufgrund des fehlenden Sicherungsscheines erst nach Rückkunft.
So die jetzige Handhabung, rechtlich ok, aber bei evt. "Störungen" vor Ort?
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