Nein, natürlich ist Schadenersatz nicht "versicherbar", ich nehme auch an, longleg meint Forderungen an den Veranstalter.
Bei einer drohenden Insolvenz dürften die aber sinnlos sein, nach dem Antrag sowieso!
longleg - wenn ich das richtig verstanden habe? - mutmaßt, dass Schadenersatzforderungen die Liquidität des Unternehmens womöglich noch mehr belasten würden.
Das ist an sich ja eine richtige Idee, dürfte aber eine der geringeren Sorgen von Herrn Glauch sein ...
Kann die Insolvenz abgewendet werden, erhält der Geschädigte den Reisepreis von Glauch / Nachfolger zurück, mit einem Schadenersatz wegen Vereitelung würde ich aber nicht rechnen.