Wenn es auch schon oft wiederholt wurde:
Ein schriftlicher Rücktritt seitens GTI ist nicht erforderlich für die Erstattung, es genügt "ein entsprechender Nachweis"; das wäre z.B. die formelle Kündigung aller Reisen, die auf der Seite des vIV veröffentlich wurde - oder eben nichts, denn die HanseMerkur hat wahrlich Besseres zu tun, als wegen einer unzweifelhaft rechtmäßigen Forderung (falls eben nur der Nachweis der Stornierung fehlt) noch ein großes Geschieß um Unterlagen zu veranstalten. Da kostet jeder Aufwand mit Schriftverkehr zuviel, und die werfen schlechtem Geld nicht noch welches hinterher.
Anderes Thema:
Die AVB verweisen ganz eindeutig auf einen Leistungseintritt nicht vor 2014, das wussten auch alle, die sich "selbst geholfen" haben - will sagen, sie mussten bedenken, dass sie für die neue Buchung ohne Anrechnung der bezahlten Beträge eine gewisse Zeit (schlimmstenfalls bis 2014!) in Vorleistung gehen müssen.
Nun hat die HanseMerkur sich
im Sinne der gebeutelten GTI Kunden offenbar entschlossen, die Regulierung vorzeitig zu ermöglichen, davor zweifellos das Risiko ihrer anderen Kunden abgewogen und einige freuen sich inzwischen über die Erstattung.
Ich frage mich nun,
mit welchem Anspruch die Übrigen sich jetzt in die Brust werfen und über Ungerechtigkeit und Willkür lamentieren, wenn ihnen doch nie etwas anderes versprochen wurde als eine Abwicklung bis spätestens 2014???
Das ist - höflich ausgedrückt! - vermessen.
Einerseits findet man sich smart und überaus berechtigt, ohne Zusage zur Anrechnung eine neue Reise gebucht zu haben, andererseits werden die Unternehmen, die eigene Abwicklung mit der Versicherung anbieten als "touristische Strauchdiebe" gebrandmarkt, und zu schlechter Letzt kotzt man sich noch über Mutwillen des Leistungsträgers Insolvenzversicherung aus ...
Allmächt!! ;(
Merkt Ihr denn noch was???
Sorry, aber analog zu fischkopps Frage an Hobbit würde ich gerne wissen, ob sich einige nur hier im Forum äußern, um sich nach Kräften den Hals zu leeren ...