@Buen día
Offenbar hat @Dodo kein Verlangen, Dich über Quellen zu informieren und würden sie Dir ggf. auch nichts nützen.![]()
@NiAImi
Die Gesetzeslage sieht vor, eine zweckgebundene (hier: Anrechnung der Zahlungen auf neue Buchung) Abtretung von Forderung nicht zweckzuentfremden.
Ein Anspruch ohne Verrechnungsmöglichkeit besteht nicht, Missbrauch wäre Betrug und damit ein Straftatbestand.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (3. Juli 2013, 19:41)