Uns ist die Situation der Reisenden bewusst. Meine Pflicht als gerichtlich bestellter vorläufiger Insolvenzverwalter ist es aber auch, die Fortführung der Unternehmen im Sinne der Beschäftigten und der Gläubigergruppen zu überprüfen“, erklärt Andres. Das kann er nur, wenn eine Möglichkeit besteht, dass die Geschäftstätigkeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder fortgeführt werden kann. „Im Ergebnis für alle Pauschalreisende ab dem 1. Juli 2013 hieße das zusätzlich, dass sie unproblematisch ihre ausgewählte Reise antreten könnten“, ergänzt Andres. Unterstützung erhält der vorläufige Insolvenzverwalter von der Seite der HanseMerkur Reiseversicherung.
kann man der aussage hoffnung geben?????