Zu dem Thema "Zahlungsunfähigkeit" möchte ich ich mal meine Gedanken los lassen: Die Zahlungsunfähigkeit muss meiner Meinung nach auch festgestellt werden. Wenn es sich um eine kurzfristige Zahlungsunfähigkeit handelt, bezeichnet man das als Zahlungsstockung. Dann wir auch kein Insolvenzverfahren eröffnet. Bis jetzt behauptet ja ausschließlich die Firma GTI von sich, sie sei zahlungsunfähig. Das muss jetzt alles von einem "Fachmann" gegengerechnet werden, der wird die Zahlungsunfähigkeit wahrscheinlich bestätigen und das Insolvenzverfahren wird eröffnet. Wir können einzig und allein hoffen, dass das ganz, ganz schnell geht. Ich denke der Versicherer weiß, was er tut.
P.S. Auch wir haben in einem Reisebüro gebucht, der Chef ärgert sich, dass sein Angestellter im Oktober keine Warnung ausgesprochen hat, aber das ändert nun nichts
mehr. Das RB ist auch sehr bemüht mir zu helfen, sagt auch ausdrücklich, wir sollen auf Absage seitens GTI warten.
Nach dem Urlaub, ist vor dem Urlaub. LG Xenia