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281

Montag, 3. Juni 2013, 21:45

Bisschen :OT: aber daher die Verbindung zur Hanse-Merkur: Über die HVP Hanse Vertriebspartner AG besitzt die HanseMerkur Holding AG indirekt mehr als zehn Prozent der Stimmrechte und des Kapitals der tourVERS GmbH.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

282

Montag, 3. Juni 2013, 21:49

Das ist absolut richtig, Dieter 0804. Anders hättest Du keine Chance, die Anzahlung oder auch den Gesamtpreis zurückzuerhalten. Wer die Restzahlung vorzeitig ( also länger vor dem offiziellen Zahltag lt. AGB der GTI) bereits geleistet hat, kann u.U. auch mit einer Verweigerung des Versicherers rechnen.

Übrigens kann es mit der der Reisepreis-Sicherungs-Versicherung-Rückzahlung :pfft: (was für ein Wortgebilde) durchaus dauern - wohl gemerkt kann - weil die Versicherungen berechtigt sind, die "Schäden" einer Reisesaison zu sammeln (es könnten ja noch andere ins Gras beissen ). Weil es eine Obergrenze für Entschädigungen gibt, die notfalls anteilmässig errechnet wird.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

283

Montag, 3. Juni 2013, 21:55

Hier noch mal ein Beitrag von Lisbeth für alle, die schon ihre Zahlungen an GTI geleistet haben:


@ironangel
Meiner Auffassung nach wird Dein Anspruch auf Absicherung gezahlter Leistungen von einer Stornierung der Reise nicht berührt, falls das Unternehmen vor der Rückzahlung des Erlangten insolvent werden sollte.

f.y.i.:
Der deutsche Gesetzgeber muss die Vorgaben aus Art. 7 der
Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen
vollständig umsetzen. Art. 7 der Richtlinie erfasst eindeutig
auch den Fall einer Absage der Reise, weil die Richtlinie vorschreibt, dass der
Reiseveranstalter für den Fall seiner Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz
die vollständige Erstattung gezahlter Beträge (und die Rückreise des Verbrauchers)
sicherzustellen hat. Eine Kausalität der Insolvenz für den Reiseausfall
muss daher weder nach europäischen noch nach deutschem Recht bestehen,
es reicht vielmehr aus, dass infolge der Insolvenz dem Reisenden vom
Veranstalter der vorausgezahlte Preis für die ausgefallene Reise nicht
erstattet werden kann und der insolvente Reiseveranstalter naturgemäß
auch zur Durchführung der Reise nicht mehr in der Lage ist.

Zwar sind solche Fälle im §651 BGB nicht wörtlich erwähnt, jedoch vertritt auch der BGH die Auffassung, dass sie dem Sinne nach ebenso abzusichern sind, wie Absagen in direktem kausalen Zusammenhang mit einer Insolvenz. Eine Unterscheidung widerspräche der grundsätzlichen Zielsetzung der Gesetzgebung, den Verbraucher im Falle einer Insolvenz zumindest vor finanziellem Schaden zu bewahren. ...

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Jimi Hendrix

284

Montag, 3. Juni 2013, 22:08

Was ist, wenn kein Sicherungsschein geschickt wurde?

285

Montag, 3. Juni 2013, 22:11

@Vorfreude,
schau mal. Vielleicht ist es bei dir wie bei vusua. Sie hat den Reisepreissicherungsschein auf der Rückseite der Buchungsbestätigung gefunden! :ironic:

@vusua

Schau mal die Rückseite deiner Buchungsbestätigung an. Manchmal ist der Reisepreissicherungsschein dort hintendrauf :dackel:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

286

Montag, 3. Juni 2013, 22:23

Nee, leider gibt es bei E-mails keine Rückseite... :cry:

Die Buchungsbestätigung kam einfach als E-Mail. Wir haben kein Papier per Post erhalten und die E-Mail hatte auch keinen pdf-Anhang...

287

Montag, 3. Juni 2013, 22:34

:sorry: ich hatte noch nie 'ne Buchungsbestätigung per e-mail. Da war mein Hinweis leider wenig hilfreich für dich :tüte:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

superfx

Master Amigo

Beiträge: 8 710

Wohnort: irgendwo

Beruf: habe ich auch

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288

Montag, 3. Juni 2013, 22:34

....oh shit happens....

....wer ist denn hier online-rechtlich bewandert? ist das schon wieder eine falle online zu buchen ?(
ich weiß nicht wo ich herkam, ich weiß nicht wo ich bin, mich wundert, dass ich so fröhlich bin.

Paul.Schweiz

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289

Montag, 3. Juni 2013, 22:37

Nee, leider gibt es bei E-mails keine Rückseite... :cry:

Die Buchungsbestätigung kam einfach als E-Mail. Wir haben kein Papier per Post erhalten und die E-Mail hatte auch keinen pdf-Anhang...
oder ist die mail bei dir im spam gelandet? und da werden die anhänge (pdf) nicht angezeigt? - wenn ja verschiebe die nachricht vom spam in den normalen posteingang..........
7.17 Mittelmeer (MS5); 2.18 Orient (MS5); 10.18 Nordamerika (MS6)

290

Montag, 3. Juni 2013, 22:38

Habe bei Buchmal gebucht und es sollte Mittwoch losgehen.
In der Stornomail von Buchmal war sogar nochmal der Sicherungsschein dabei.

Habe direkt mal ne neue Reise gebucht, hoffe nach dem Urlaub gibt es dann das Geld zurück...

Sternedieb

Master Amigo

Beiträge: 45 243

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

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291

Montag, 3. Juni 2013, 22:41

Habe direkt mal ne neue Reise gebucht



Hallo und Willkommen ...

Einfach so und bei einem anderen Veranstalter? :crazy: Wenigstens lässt du dir den Urlaub nicht versauen ...

Ziemlich bitte ist die Geschichte auch für die Reisebüros die evt. bis jetzt auf ihr Geld (Provisionen) von GTI warten ...

292

Montag, 3. Juni 2013, 22:44

@superfx

Natürlich ist man hinterher oft schlauer. Weiß jetzt nicht, wie oft hier in den Threads über Sicherungsscheine darauf hingewiesen wurde, keinerlei Zahlung ohne Vorlage eines gültigen Sicherungsscheins. Also erst mal unbedingt einen vorfinden, dann auch prüfen, ob der mindestens bis zum Ende der Reise gilt.

Leider ist es wohl so, dass zwar ein "gefälschter/manipulierter" Sicherungsschein zu Rückerstattungen führt, ein nicht vorhandener leider nicht. Den kann man keiner Versicherung präsentieren.

Trotzdem wünsche ich allen hier Betroffenen, dass es irgendwie eine Lösung gibt.
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Jimi Hendrix

293

Montag, 3. Juni 2013, 22:48

Hallo,

ich hatte auch bei GTI gebucht (Ägypten im Sep.) und die Anzahlung geleistet. Ich hab jetzt mal die Lastschrift zurückgeholt. Reicht das (rein rechtlich gesehen), oder muss ich stornieren o.ä.???
Weil: was, wenn die jetzt doch nicht "hops" gehen???

PS: Habe auch nur per Email Rechnung u. Buchungsbest. bekommen. Auf Nachfrage hiess es, mir würde alles noch per Post zugeschickt (inkl. sicherungsschein)...ist aber nie eingetroffen...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »tapeking« (3. Juni 2013, 22:50)


294

Montag, 3. Juni 2013, 22:48

@ Sternedieb

Jepp.
Hab zwar keine Erfahrung mit sowas, aber die Reise ist ja storniert und ich bleib bestimmt nich in der Kälte hier :)
Und die Flüge nach Malle waren preislich noch recht gut.

295

Montag, 3. Juni 2013, 22:54

@tapeking

Wenn Du keinen Sicherungsschein bekommen hast, ist die Rückbuchung doch nur logisch. Der Reiseveranstalter hat keinen Anspruch auf das Geld, wenn er den Sicherungsschein nicht beigebracht hat. Egal, ob und wie es da jetzt weitergeht.
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Jimi Hendrix

296

Montag, 3. Juni 2013, 22:58

Ralf Benkö hat gerade live auf NTV berichtet. Kommt vielleicht gleich noch mal in den Nachrichten.

297

Montag, 3. Juni 2013, 23:00

@tapeking

Wenn Du keinen Sicherungsschein bekommen hast, ist die Rückbuchung doch nur logisch. Der Reiseveranstalter hat keinen Anspruch auf das Geld, wenn er den Sicherungsschein nicht beigebracht hat. Egal, ob und wie es da jetzt weitergeht.

Ah, ok danke :thumbsup: war mir da nicht so sicher...hab jetzt das ganze auch nochmal neu gebucht...diesmal bei FTI...

298

Montag, 3. Juni 2013, 23:04

Geil, an die Lastschrift habe ich noch gar nicht gedacht.
Die Restzahlung kann ich noch zurückgeben, das sollte ich dann mal machen oder ist das schlecht bzgl Versicherung?

299

Montag, 3. Juni 2013, 23:13

@tapeking

Anders würde es nur aussehen, wenn GTI im Nachhinein behauptet, den Sicherungsschein ausgestellt und zugeschickt zu haben und der spätere Insolvenzverwalter erhebt noch Anspruch auf die Zahlung. In dem Fall müßte aber die Versicherung dafür einspringen.

Ach was, in Deinem Fall hätte ich es auch so gemacht.
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Jimi Hendrix

300

Montag, 3. Juni 2013, 23:15

@mallekalle

Klar, das Du bei der Versicherung nur das anforderst, was Du auch bezahlt hast bzw. was noch aufsteht. Wenn die Restzahlung also schon mittels Lastschrift-Rückbuchung wieder da ist, kannst Du nur noch die Anzahlung da geltend machen.
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