Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
@ironangel
Meiner Auffassung nach wird Dein Anspruch auf Absicherung gezahlter Leistungen von einer Stornierung der Reise nicht berührt, falls das Unternehmen vor der Rückzahlung des Erlangten insolvent werden sollte.
f.y.i.:
Der deutsche Gesetzgeber muss die Vorgaben aus Art. 7 der
Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen
vollständig umsetzen. Art. 7 der Richtlinie erfasst eindeutig
auch den Fall einer Absage der Reise, weil die Richtlinie vorschreibt, dass der
Reiseveranstalter für den Fall seiner Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz
die vollständige Erstattung gezahlter Beträge (und die Rückreise des Verbrauchers)
sicherzustellen hat. Eine Kausalität der Insolvenz für den Reiseausfall
muss daher weder nach europäischen noch nach deutschem Recht bestehen,
es reicht vielmehr aus, dass infolge der Insolvenz dem Reisenden vom
Veranstalter der vorausgezahlte Preis für die ausgefallene Reise nicht
erstattet werden kann und der insolvente Reiseveranstalter naturgemäß
auch zur Durchführung der Reise nicht mehr in der Lage ist.
Zwar sind solche Fälle im §651 BGB nicht wörtlich erwähnt, jedoch vertritt auch der BGH die Auffassung, dass sie dem Sinne nach ebenso abzusichern sind, wie Absagen in direktem kausalen Zusammenhang mit einer Insolvenz. Eine Unterscheidung widerspräche der grundsätzlichen Zielsetzung der Gesetzgebung, den Verbraucher im Falle einer Insolvenz zumindest vor finanziellem Schaden zu bewahren. ...
@vusua
Schau mal die Rückseite deiner Buchungsbestätigung an. Manchmal ist der Reisepreissicherungsschein dort hintendrauf
oder ist die mail bei dir im spam gelandet? und da werden die anhänge (pdf) nicht angezeigt? - wenn ja verschiebe die nachricht vom spam in den normalen posteingang..........Nee, leider gibt es bei E-mails keine Rückseite...
Die Buchungsbestätigung kam einfach als E-Mail. Wir haben kein Papier per Post erhalten und die E-Mail hatte auch keinen pdf-Anhang...
Habe direkt mal ne neue Reise gebucht
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »tapeking« (3. Juni 2013, 22:50)
@tapeking
Wenn Du keinen Sicherungsschein bekommen hast, ist die Rückbuchung doch nur logisch. Der Reiseveranstalter hat keinen Anspruch auf das Geld, wenn er den Sicherungsschein nicht beigebracht hat. Egal, ob und wie es da jetzt weitergeht.