Ich würde abwarten, bis der Insolvenzantrag offiziell gestellt ist und dann mit dem Reisebüro Kontakt aufnehmen bzw. heute schon mal den Sicherungsschein herauskramen und
nach der Insolvenzanmeldung die Versicherung kontaktieren und die Ansprüche aus dem Sicherungsschein geltend machen.
Auf
dieser Internetseite veröffentlichen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist.