Meine persönliche Meinung: Selbst wenn GTI im Falle von Ironangel einer Vertragsaufhebung zustimmt (woran ich nicht glaube), ist das Geld noch lange nicht wieder auf dem Konto. Wenn es ganz böse läuft, ereignen sich zwischenzeitlich auch noch Dinge, die eine Rückzahlung komplett unmöglich machen. Und dann zahlt noch nicht einmal die Versicherung, die den (hoffentlich gültigen) Reisepreissicherungsschein ausgestellt hat. Weil die Reise vorher gekündigt wurde. Ganz böse Konstellation dann.
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Wohnort: Bürmoos salzburg
Beruf: Pensionist früher Buchbindereichef in einer großen druckerei
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (1. April 2013, 13:02)
Eine Kausalität der Insolvenz für den Reiseausfall
muss daher weder nach europäischen noch nach deutschem Recht bestehen,
es reicht vielmehr aus, dass infolge der Insolvenz dem Reisenden vom
Veranstalter der vorausgezahlte Preis für die ausgefallene Reise nicht
erstattet werden kann
und der insolvente Reiseveranstalter naturgemäß
auch zur Durchführung der Reise nicht mehr in der Lage ist.