Nachtrag:
Im NDR wurde gestern die Sendung Markt ausgestrahlt und wieder über "ab in den Urlaub" und den Umgang mit Gutscheinen berichtet. Besonders perfide fand ich, dass nicht nur Urlauber betroffen sind, die einen Werbegutschein in der Post vorgefunden haben sondern, wie in der Sendung an einem Fall gezeigt, auch zumindest eine Inhaberin (ich befürchte es sind mehr) eines Geschenkgutscheines. Für den Erwerb des Gutscheines floss Geld und nun kommt das Unternehmen der Verpflichtung zur Einlösung mit fadenscheinigen Argumenten nicht nach.
Der Beitrag ist hier in der
Mediathek des NDR zu finden.
Das Unternehmen selbst sieht sich durch die Berichterstattung völlig unschuldig an den Pranger gestellt und kann die Abmahnung der Wettbewerbszentrale nicht verstehen. Die SEPA-Überweisung hält man dort für zu kompliziert

und will daher die Auszahlungsmethode ändern. Ich zitiere mal:
"Statt komplizierter SEPA-Überweisung bietet Ab-In-Den-Urlaub.de seinen treuen Kunden einfache Scheck-Auszahlung."
„Gern hätten wir die Wettbewerbszentrale direkt über unsere neue Zahlmethode informiert“, sagt Thomas Wagner, Geschäftsführer von UNISTER Travel. Im Sinne seiner Kunden werde UNISTER Travel selbstverständlich an seinen Gutschein-Angeboten festhalten. Ob aus juristischen Gründen die selbst gesteckte Auszahlungsfrist von 28 Tagen gestrichen werden muss, wird nun geprüft"
Quelle
Ach ja, dann bleibt zu hoffen, dass die Schecks gedeckt sind, die Adressdaten korrekt eingepflegt sind und nicht zuletzt die Portokasse das Briefporto auch noch hergibt.