Man gestatte mir zunächst eine kritische Korrektur:
Gibt es trotz aller Vorkehrungen Mängel im Urlaub, sollten Reisende dies sofort an der Hotelrezeption reklamieren.
Natürlich kann man ab der Rezeption um Abhilfe bitten und das funktioniert auch oft. Aber wenn es um die spätere Geltendmachung von Ansprüchen geht, zählt die Meldung an der Rezeption nicht. Da kommt es dann darauf an, ob und wann ein Mangel nachweislich bei der Reiseleitung gemeldet wurde.
Ansonsten informiere ich mich vor Reisebuchung gut und umfassend. Falls vor Ort etwas schief laufen sollte, finde ich in der Regel eine schnelle Lösung mit dem Hotel.
Aber was Frau Rott sagt, stimmt schon: Wenn ein Gast nach einem mißratenen Urlaub reklamiert, dann kann man ihn noch zurückholen oder nachträglich zufriedenstellen. Ist ein Gast so vergrätzt, daß er keine Zeit und Energie mehr für eine Reklamation aufwenden mag, dann ist er weg. Und solche Fälle gibt es wirklich. Die denken sich "nie wieder!!!", erzählen es Freunden, Bekannten und Kollegen - und geben dem Veranstalter keine Chance, ein Malheur oder Missverständnis wieder gutzumachen.