Ich denke schon, dass er gute Chancen hat. Ist ja eine Vermittlungsplattform.
Als stationärer Vermittler bspw. muß man wirklich alles beweisen können, gerade jetzt mit den ganzen Formblätter wird es noch schwieriger, als vorher.
Ist nur ein einziges Formblatt falsch ausgewählt, oder dem Kunden vergessen vorzulegen, ist der Vertrag nichtig.
Ob die AGB wirklich rechtlich wirksam in den Vertrag einbezogen wurden und dieses bewiesen wird, muss eine Inhaltskontrolle zur Feststellung der Wirksamkeit der in Betracht kommenden AGB vorgenommen werden. Was reine Theorie ist, weil der Vermittler kaum dazu in der Lage ist, dieses vor Gericht zu beweisen.
Also wenn der Kunde aus dem Vertrag herauswill, dann kann er sozusagen einfach diesen Weg - über einen Anwalt - wählen und der Kunde kommt immer damit kostenlos raus.
Das BGB lässt keine andere Schlussfolgerung zu.
Hier ist es mit dem Button sogar recht einfach, bei OTAs dieses zu beweisen.
Der Hotelier darf aber die Kunden nicht einfach abweisen, da ein Beherbergungsvertrag besteht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (28. März 2020, 06:42)