Unregelmäßigkeiten, beispielsweise im Umgang mit dem Sicherungsschein, können eingegrenzt werden. Dazu gibt es vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend entsprechend der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) ein
Veranstalterverzeichnis, das laufend aktualisiert wird. Der Eintragung dort geht eine genaue Prüfung der Insolvenzabsicherung durch das Ministerium voraus. Nur so ist die Veranstaltung von Pauschalreisen zulässig.
Falls es dieses Verzeichnis auch für Deutschland gibt, wird es hier noch nachgereicht