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Sonntag, 6. Dezember 2009, 11:39

Übersicht zugelassener Reiseveranstalter Österreich

Unregelmäßigkeiten, beispielsweise im Umgang mit dem Sicherungsschein, können eingegrenzt werden. Dazu gibt es vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend entsprechend der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) ein Veranstalterverzeichnis, das laufend aktualisiert wird. Der Eintragung dort geht eine genaue Prüfung der Insolvenzabsicherung durch das Ministerium voraus. Nur so ist die Veranstaltung von Pauschalreisen zulässig.

Falls es dieses Verzeichnis auch für Deutschland gibt, wird es hier noch nachgereicht
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (6. Dezember 2009, 11:44)