Unfall, Krankheit oder die Beendung einer Partnerschaft:
Jedes Jahr können tausende Menschen ihren gebuchten Urlaub nicht antreten. In manchen Fällen kommt die Reiserücktrittskostenversicherung für den finanziellen Schaden auf. Doch die hat längst nicht jeder abgeschlossen. Und bei der Trennung vom Partner hilft auch die beste Versicherung nichts. Denn solche Eventualitäten sind als Rücktrittsgrund nicht vorgesehen.
Zum Verdruss über den geplatzten Urlaub kommt dann noch dazu, dass man die Reise nicht einfach stornieren kann, sondern erhebliche Gebühren dafür zahlen muss. Die betragen zwischen 20 und 80 Prozent des Reisepreises, bei Spezialprogrammen und Städtereisen ist oft sogar die volle Summe fällig. Da hilft nur eines: Die
Reise zu verkaufen.