Reisen mit
Abreisedatum bis einschließlich 31.12.2019 können, auch wenn sie teilweise oder gänzlich bezahlt wurden, aus insolvenzrechtlichen Gründen
nicht angetreten werden. Die davon betroffenen Gäste werden so schnell wie möglich proaktiv von den Veranstaltern informiert. Dies gilt für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin – sowie für über Thomas Cook International gebuchte Leistungen. Betroffene Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben und denen ein entsprechender Sicherungsschein mit den Reiseunterlagen zugestellt wurde, können ihre Ansprüche bei dem von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA,
www.kaera-ag.de anmelden.
„Wir bedauern sehr, dass wir diese Reisen absagen müssen, können aber deren Durchführung nicht gewährleisten,“ erklärt Stefanie Berk, Vorsitzende der Geschäftsführung der Thomas Cook GmbH. „Mit dieser Entscheidung möchten wir aber auch eine größere Planungssicherheit insbesondere über die Weihnachtsfeiertage schaffen. Denn wir wissen, dass die Unklarheit der vergangenen zwei Wochen für unsere Kunden und Vertriebspartner sehr schwierig war. Dafür bitten wir von Herzen um Entschuldigung. Viele Themen, für die dringender Klärungsbedarf besteht, sind sehr komplex und daher leider in der Entscheidungsfindung sehr zeitaufwendig.