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Freitag, 28. Februar 2014, 13:14

Bonitätsprüfung von Kunden durch Reiseveranstalter!?

Vor einiger Zeit hab ich gelesen, dass manche Reiseveranstalter ihre Kunden auf "Bonität" prüfen. Ist das normal? Zuvor hatte ich nie davon gehört. Angeblich ist bei manchen Kunden durch die Prüfung dann nur Zahlung per Rechnungskauf oder Kreditkartenzahlung möglich. Nur bei Buchungen die länger als 45 Tage getätigt werden ist eine Lastschriftzahlung möglich. Der Kunde erfährt davon wohl nichts ...

>> Hier <<z.B. geht's um JT aber auch LTUR praktiziert das anscheinend so.

Ein Auszug aus deren Website zu Datenschutz und Sicherheit bei LTUR:
.... Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die oben genannten Auskunfteienund verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses...
Quelle: LTUR

Bei TUI war zu lesen:
Ausschließlich bei der Buchung einer originären Flugleistung leiten wir Ihre Daten an eine Bonitätsauskunft weiter.
Quelle: TUI

Neckermann arbeitet, so ist unter Datenschutz zu lesen, zum Zweck der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung mit der Schufa, den Firmen Producta Daten-Service GmbH und Infoscore Consumer Data GmbH zusammen. Letztere ist, laut Website, auch Partner von tschibo-Reisen.

Erfährt bzw. weiß der "gemeine Kunde" davon?

Ich zumindest hab erst, nachdem ich von Bonitätsprüfungen gelesen habe, angefangen mich bei verschiedenen Veranstaltern durch den Datenschutz zu klicken :tüte:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

Fitschi

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2

Freitag, 28. Februar 2014, 13:21

Ich habe derlei noch nicht mitgeteilt bekommen.
Wenn das RB das machen will...soll es. Mich kratzt das ehrlich gesagt nur wenig.
Ich käme aber auch nicht auf die Idee grossartig Urlaub zu machen , wenn ich selbigen dann nicht bezahlen kann.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

3

Freitag, 28. Februar 2014, 13:23

Klar, jeder VA muss sich dem ja auch unterziehen, um den Sicherungsschein von dem jeweiligen Versicherer zu bekommen. Ist gerade im Online Geschäft - egal welche Branche - üblich.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

4

Freitag, 28. Februar 2014, 13:24

Glaub, da gibt es kaum einen Unterschied. Ob Du einen Kredit benötigst, eine KFZ-Versicherung abschließt, online auf Rechnung shoppen willst oder eben Deine Reise buchst. Immer gehören Bonitätsabfragen zum alltäglichen Ablauf.

Siehste, sagt Dodo auch ! Und war nicht abgestimmt :cool:
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

5

Freitag, 28. Februar 2014, 13:40

Dodo + Cuate ihr wusstet davon :ironic:

Erfährt der Kunde warum seine Buchung abgelehnt wird oder ihm nur spezielle Zahlungsmethoden angeboten werden? Wird jeder Kunde abgefragt? Verstehe ich deinen Beitrag richtig, Dodo: Jeder Veranstalter fragt ab?


Mich stört es nicht wirklich, allerdings bin ich beim googlen auf >> diesen Artikel << gestossen. Ganz unten gibt's Links zu weiterern Fälle ....... das ist dann wohl dumm gelaufen :HC:

Einen ähnlichen Bericht gab es zu Kreditanfragen von Häuslebauern bei verschiedenen Banken. Durch jede verschlechterte sich das Scoring ......
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hobbit« (28. Februar 2014, 13:42)


6

Freitag, 28. Februar 2014, 13:53

Das mit dem Scoring ist schon im Einzelfall sehr merkwürdig. Aber kaum zu kontrollieren. In die Karten lassen diese Unternehmen sich ohnehin nicht schauen und diskreditieren die Bonität auch, wenn es um bestimmte PLZ oder Straßen geht, ohne Daten Einzelner zu kennen.
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7

Freitag, 28. Februar 2014, 14:00

Ob jeder VA abfragt, glaube ich kaum. Nur diejenigen, welche überwiegend online vertreiben.
Anders herum, ohne diese Abfrage seitens der Versicherer, würde kein VA jemals tätig werden können, da kein Sicherungsschein vorhanden ist.

Bei den großen Onlineportalen wie Amazon, Otto, Baur....etc. bekommst Du keine Ware,
wenn Du nicht in der passenden Gegend wohnst, war aber schon so, als noch nicht
online bestellt wurde, sonder telefonisch beispielsweise.

Hatte vor über 10 Jahren einen gutsituierten Kunden, welcher daraufhin keine Ware bekam,
nachdem er mühsam im Katalog blätterte und telefonisch seinen Auftrag durchgab.

So kann's gehen...

haha, jetzt war cuate schneller :ironic:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (28. Februar 2014, 14:02)


8

Freitag, 28. Februar 2014, 14:14

Ob Du einen Kredit benötigst, eine KFZ-Versicherung abschließt, online auf Rechnung shoppen willst oder eben Deine Reise buchst. Immer gehören Bonitätsabfragen zum alltäglichen Ablauf.


Beim Kredit für's Häusle oder Auto war mir das bewusst. Soweit ich mich erinnere unterschreibt man da ja auch den Antrag zur Auskunft (oder so ähnlich). Bei Reisebuchungen hatte ich noch nie einen Hinweis dazu gelesen. Aber nun habt ihr mich ja aufgeklärt :dackel:

Anders herum, ohne diese Abfrage seitens der Versicherer, würde kein VA jemals tätig werden können, da kein Sicherungsschein vorhanden ist.


?( :schlauch: :sorry: :tüte:
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Fitschi

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9

Freitag, 28. Februar 2014, 14:20

Na toll, ähnliches ist mir auch schon wiederfahren.
Hab mal Ware im Wert von 300 € geordert und die Nachricht erhalten , das man erst liefern würde wenn ich ein "Depot" von 200 € hinterlege.
Auf meine Frage "wieso dieses" meinten sie ....Erstkunden dürfen nur bis 130 € Warenwert bestellen.....
Auf mehrere Einzelbestellungen aufgeteilt wäre es gegangen, aber auf 1 Bestellung nicht :batsch:
Die haben jedenfalls keinen neuen Kunden gewonnen.
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10

Freitag, 28. Februar 2014, 14:21

Nicht verstanden Hobbit ?

Als RV ist man verpflichtet einen Insolvenzschutz vorzuweisen. So weit so gut...
diesen Reisesicherungsschein bekommt er von den jeweiligen Versicherern, welche der VA anfragt,
oder den er gerne als Vers.Partner hätte.

Nun muss sich der Versicherer auch absichern, ob besagter VA die entsprechende Bonität aufweist,
damit der Versicherer nicht gleich auf eingetretene Forderungen zahlen muss, er hat ja mehrere
VA, für die er imgrunde finanziell gerade stehen muss.

Etwas verständlicher Hobbit ?

Achso, Reisebüros werden als Vermittler diese Handhabe wohl kaum einsetzen, macht dort wenig bis
gar keinen Sinn.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (28. Februar 2014, 14:27)


11

Freitag, 28. Februar 2014, 14:38

Danke Dodo :blumen: den oberen Teil hab ich nun verstanden :cool:


Keine Handhabe durch Reisebüros interpretiere ich nun so, dass die als Vermittler nicht abfragen die meisten Onlineportale dies dagegen tun.
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Sternedieb

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12

Freitag, 28. Februar 2014, 14:55

Ob Du einen Kredit benötigst, eine KFZ-Versicherung abschließt, online auf Rechnung shoppen willst oder eben Deine Reise buchst. Immer gehören Bonitätsabfragen zum alltäglichen Ablauf.



Einspruch - bezüglich der Reisebuchung

Eine Bonitätsabfrage ist nur dann legitim wenn eine Einwilligung in die Bonitätsprüfung erteilt wurde und diese Einwilligung darf nicht in den AGBs irgendwo eingebaut sein, sondern per Opt-in erteilt werden.

Außer - es liegt ein berechtigtes Interesse vor! Dieses berechtigte Interesse liegt natürlich vor, wenn man eine Ware auf Rechnung bestellt, weil der Verkäufer ja in Vorleistung tritt. Nun ist die Frage: Geht der RV auch in Vorleistung?
Beantworten wir die Frage einfach mal mit ja! Dann bleibt die nächste Frage: Wann wird die Bonitätsprüfung durchgeführt? Laut dem Text von creditreform wohl direkt im Bestelldialog und das ist dann wirklich sehr fragwürdig speziell wenn die Prüfung noch vor der Angabe der Zahlungsart erfolgt! Denn dann ist die Einwilligung zur Prüfung zwingend.

13

Freitag, 28. Februar 2014, 15:03

Gut, dann gilt bei der KFZ-Versicherung:

"Mehr als 90 Prozent der Autoversicherer nutzen inzwischen Bonitätsprüfungen beim Vertrieb per Internet"

http://www.sueddeutsche.de/auto/kfz-vers…r-not-1.1640705
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14

Freitag, 28. Februar 2014, 15:08

Keine Handhabe durch Reisebüros interpretiere ich nun so, dass die als Vermittler nicht abfragen die meisten Onlineportale dies dagegen tun.


Sagen wir mal so, einige Onlinevermittler verlangen die Zahlung direkt auch an diese, obwohl
es bei den VA ausschließlich Direktinkasso gibt - ausgenommen diese Onlinevermittler, welche
diese Verträge mit dem VA so ausgehandelt haben (Stichwort liquidität z.B.).

Dort kann es natürlich genau zu dieser Prüfung -ohne Kenntnis- kommen.

Ansonsten macht es bei Vermittlern keinen Sinn.
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