Jetzt hat es Fefa Reisen (FerienFabrik) getroffen, war aber auch abzusehen.
Hoffentlich ist kein Amig*s betroffen hmpf
An alle von der Insolvenz des Reiseveranstalters Fefa Reisen GmbH betroffenen Pauschalreisenden :
Als Kundengeldabsicherer für die Firma FeFa Reisen GmbH erstatten wir vertragsgemäß gezahlte und noch nicht verbrauchte Reisepreiszahlungen für Pauschalreisen, welche aufgrund der Insolvenz des Veranstalters ausfallen.
Versichert sind Pauschalreisen, also mindestens zwei beim Veranstalter kombiniert gebuchte Reiseleistungen.
Nicht versichert sind: Einzeln gebuchte Leistungen (wie z.B. nur Hotel oder nur Flug) sowie die Kosten einer Reiserücktrittskostenversicherung oder etwaige Reisemängel.
Zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Pauschalreisen bitten wir folgende Informationen/Unterlagen
Sicherungsschein
Rechnung und Buchungsbestätigung von Fefa GmbH
Zahlungsbeleg für den Reisepreis
Bankverbindung (bzw. bei Auslandszahlung BIC und IBAN)
mit einem kurzen Anschreiben an folgende Adresse : R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden zu übersenden.
Sie erreichen uns auch rund um die Uhr unter der Rufnummer 0611 533-5859
1) Sofern Sie als Reiseteilnehmer vor Ort nochmals zur Zahlung bestimmter, bereits gebuchter Reiseleistungen (wie z.B. Hotelzimmer) aufgefordert werden, bezahlen Sie den geforderten Betrag. Zur Geltendmachung bei der R+V Versicherung reichen Sie bitte zusätzlich folgende Unterlagen ein:
Rechnung
Zahlungsquittung.
2) Für die noch nicht angetretenen und bereits ganz oder teilweise bezahlten Reisen gilt Folgendes:
Ab dem Datum des Insolvenzantrags, das heißt ab dem 25.10.2013, müssen diejenigen Reisenden, die die Reise dennoch antreten möchten damit rechnen, dass Reiseleistungen mit den Leistungsträgern selbst abzurechnen sind. Hinsichtlich der Bezahlung müssten Sie insoweit in Vorlage treten. Nach Abschluss der Reise bitten wir um Übersendung der oben genannten Unterlagen.
Wir können maximal den Betrag erstatten, den der Reisende bei der Fefa GmbH für die Reiseleistungen bezahlt hat.
3) Diejenigen Reiseteilnehmer, die die geplante Reise bereits ganz oder teilweise bezahlt haben und die Reise nicht antreten möchten, bitten wir uns die oben genannten Informationen/Unterlagen zu übersenden.
Im Interesse einer zügigen Bearbeitung bitten wir von Sachstandsanfragen abzusehen.
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