Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (24. Juni 2013, 17:25)
Laut Geschäftsbedingungen wird Auf Wunsch für deutsche Kunden die Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.
Und Zahlungsmöglichkeit ist "Sofort-Überweisung".