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Leider ist das Verlangen einer Auskunft über den "tatsächlichen Zahlungseingang" erstens nicht rechtmäßig, zweitens ließe sich im Vertragsverhältnis keine Pflicht daraus ableiten
Falls das Hotel bestätigt, dass die Buchung vorliegt und die Beherbergung zusichert, muss das reichen.
Zitat
zweitens ließe sich im Vertragsverhältnis keine Pflicht daraus ableiten
Lies doch einfach mal meine Erklärung dazu,
Es besteht kein vertragliches Verhältnis zwischen Gast und Hotelier, daraus leitet sich alles weitere ab