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161

Montag, 16. September 2013, 22:25

Ist ja alles ungefähr passrecht ... aber "zu schee is a nix!" ... ;(

Jumbus hat erfragt, ob "mit dem Zimmer / der Reservierung alles okay sei" (Buchung valid?) und es gab ein Okay.
Man darf davon ausgehen, dass die Reservierung vorliegt und der Aufenthalt eingebucht ist.
Ich folge absolut der Empfehlung, sich dies unbedingt schriftlich bestätigen zu lassen - von weiteren Inquisitionen rate ich allerdings ab.
Leider ist das Verlangen einer Auskunft über den "tatsächlichen Zahlungseingang" erstens nicht rechtmäßig, zweitens ließe sich im Vertragsverhältnis keine Pflicht daraus ableiten, und drittens würde man ggf. schlafende Hunde wecken.
Eine einfache schriftliche Bestätigung der validen Buchung und des gebuchten Rahmens reicht zur Verfikation des Anspruchs - wenngleich sie bezüglich dessen Erbringung ggf. nur bedingt nützlich ist ...
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Sternedieb

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162

Montag, 16. September 2013, 22:40

Leider ist das Verlangen einer Auskunft über den "tatsächlichen Zahlungseingang" erstens nicht rechtmäßig, zweitens ließe sich im Vertragsverhältnis keine Pflicht daraus ableiten


Sagt wer bzw. steht wo?

163

Montag, 16. September 2013, 23:22

Mein Reisebüro hat mir heute einen Auszug aus den AGB von Glauch vorgelegt und empfohlen, die Hotelbuchung zu stornieren. D. h. ohne storno des "alten" Hotels kommt für mich eine Neubuchung eines neuen Hotels nun wohl doch nicht in Frage. Der Passus lautet:

"Einzeln gebuchte Leistungen, wie nur Flug oder nur Hotel, werden zunächst bis einschließlich zum 23. September 2013 storniert. Die Durchführbarkeit der anschließenden Reiseleistungen wird momentan weiterhin geprüft. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist hier um eine Lösung bemüht und erötert gerade die dazu im Raum stehenden Optionen. Sobald konkretere Informationen vorliegen, werden wir darüber informieren."

Heißt das nicht, wenn ich nicht storniere und die finden jemand, der für Glauch übernimmt, muß ich zahlen? Dann hätte ich 2 Hotels am gleichen Ort für eine Person, blöd...

Die Anfrage (vom RB) läuft, die Stornokosten beträfen ca. die Anzahlung von knapp 60 Euro. Parallel überlege ich, das Hotel auf eigene Faust zu buchen, lt. Buchungsportal ist da noch was frei. Da ich das Hotel nur mit dem Flugzeug erreiche, will ich die paar Tage auch nicht komplett in die Tonne hauen :cry: .

Sina

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164

Montag, 16. September 2013, 23:38

In dem Fall würde ich das erstmal versuchen, direkt mit dem Hotel zu klären. Ansonsten sind halt € 60,- futsch... ein vergleichsweise geringer Schaden :pfft:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

165

Dienstag, 17. September 2013, 00:01

Das heißt also, wenn ich nicht selber storniere, dann muss ich doppelt bezahlen?

166

Dienstag, 17. September 2013, 09:19

Wie Dodo schon sagte: Stornierung durch den Veranstalter abwarten, angeblich gehen die Benachrichtigungen zeitnah an die Kunden raus.
Mit dieser und den anderen auf der Glauch und R&V Seite genannten Unterlagen die entsprechende Schadensumme beim Versicherer geltend machen - keiner muss selbst stornieren, keiner "doppelt" bezahlen.
Hotel-only und Flug-Bus-Kombinationsbuchungen sind noch in der Prüfung und nur bis zum 23.9. abgesagt. Hier bleibt den Betroffenen nichts anderes übrig als abzuwarten.
Ich nehme jedoch an, dass auch zu diesen Reisen demnächst eine Entscheidung verkündet wird.

@Sternedieb
Bei einer gewöhnlichen Veranstalterbuchung ist der Gast nicht Vertragspartner des Hotels, ergo hat er keinen Anspruch auf Auskünfte bezüglich des Zahlungseingangs.
Falls das Hotel bestätigt, dass die Buchung vorliegt und die Beherbergung zusichert, muss das reichen.
Die vertragliche Beziehung besteht zwischen Glauch und Jumbus, nicht zwischen dem Hotelier und Jumbus.
Ausgenommen Glauch ist nur als Vermittler aufgetreten und der Vertrag kam direkt zwischen Gast und Hotelier zustande; m.W. ist das bei Glauch-Reisen aber nicht Usus ...
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

167

Dienstag, 17. September 2013, 09:41

Rechtlich gesehen bin ich ganz bei Dir Lisbeth :ironic:

Aufgrund der Kurzfristigkeit, wäre es aber klug, vorab zu handeln, um nicht in Paris auf
der Strasse zu stehen. Gerade bei dieser unglücklichen Lage, sichern sich auch Kollegen vor Ort ab,
ob bezahlt wurde oder nicht (schriftlich) um den Kunden kurzfristig noch eine Alternative
zu buchen, welche (wenn nötig) bis 18.00h kostenlos storniert werden kann, wenn doch etwaige Zahlungen
geflossen sind. Ist aber kaum der Fall.

Mal abwarten was Jumbus herausbekommt.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Katja

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168

Dienstag, 17. September 2013, 09:57

ich drücken Allen die Daumen, :trostsmile: die um ihren Urlaub zittern, ich weiß wie man sich fühlt :corräkt:

169

Dienstag, 17. September 2013, 09:57

Ganz klar und wiederholt auch von mir empfohlen:
Schriftliche Zusage vom Hotel geben lassen ... immerhin die brauchbarste Unterlage, die in der Kürze der Zeit beizubringen ist.
Wenn ich nicht irre, ist Jumbus´ Reise von Glauch allerdings abgesagt, da sie ja am 20.9. stattfinden soll ... ;(
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

170

Dienstag, 17. September 2013, 10:07

:batsch: stimmt Lisbeth....hatte ich völlig verdrängt ;(

Jumbus bitte Reset drücken.... und Du kannst/musst neu buchen - alles zur Versicherung schicken,
auch wenn es eine Nur-Hotel-Buchung ist.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

171

Dienstag, 17. September 2013, 10:35

Ich habe jetzt nochmal eine schriftliche Bestätigung von Hotel angefordert... Mal gucken

Sternedieb

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172

Dienstag, 17. September 2013, 10:37

Falls das Hotel bestätigt, dass die Buchung vorliegt und die Beherbergung zusichert, muss das reichen.


Genau so!

Und du schreibst:

Zitat

zweitens ließe sich im Vertragsverhältnis keine Pflicht daraus ableiten


Wenn das Hotel die Buchung und Zahlung bestätigt, ist was entstanden? :ironic:

173

Dienstag, 17. September 2013, 11:46

Lies doch einfach mal meine Erklärung dazu, Sternedieb?
Es besteht kein vertragliches Verhältnis zwischen Gast und Hotelier, daraus leitet sich alles weitere ab. :ironic:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Sternedieb

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174

Dienstag, 17. September 2013, 12:10

Lies doch einfach mal meine Erklärung dazu,


Hab ich doch längst.. :trostsmile:

Es besteht kein vertragliches Verhältnis zwischen Gast und Hotelier, daraus leitet sich alles weitere ab


Richtig - bis zu dem Zeitpunkt als das Hotel offiziell bestätigt hat. Just my 2 Ct.

175

Dienstag, 17. September 2013, 12:49

Nein, erst wenn ein neuer Vertrag zustandekommt, nachdem der mit Glauch faktisch gekündigt ist ...
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Sternedieb

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176

Dienstag, 17. September 2013, 12:58

Wie du meinst!

177

Dienstag, 17. September 2013, 16:12

Gerade nochmal mit dem Hotel telefoniert...Zimmer wurde storniert...einfach unglaublich. Und abgesichert bin ich wegen der blöden Einzelbuchung auch nicht. Ich glaube ich sehe das Geld nicht wieder...

Danke jedenfalls für eure Kommentare !

178

Dienstag, 17. September 2013, 16:40

Jumbus, das mit der Absicherung ist zunächst eine Schutzbehauptung ( der Veranstalter und Versicherer) und vermutlich nicht haltbar.

Lies Dir doch mal die entsprechenden Hinweise zu "Hotelbuchung" durch. Details findest Du hier im Thread oben unter "Suchbegriffe eingeben", wenn Du das Wort "Hotelbuchung" nimmst oder im GTI-Thread an gleicher Stelle.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

179

Dienstag, 17. September 2013, 20:51

Schutzbehauptung trifft es nicht ganz - ein Anspruch im Falle Hotel-only Buchung ist nicht explizit im BGB begründet, lediglich hat das BGH eine erweiterte Absicherung auch für reine Unterkunftsbuchungen geurteilt.
Jumbus sollte jedenfalls seine Forderungen ungeachtet der Einschränkungen geltend machen - und ist sein Ansinnen nicht so aussichtslos, wie es mit Blick auf die Bedingungen erscheint ...
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180

Dienstag, 17. September 2013, 21:02

Geltend bzgl. der Versicherung?