Stichwort Hotel-only:
Da wird es dann vermutlich im Falle des Falles vermehrt Diskussionen mit der Versicherung geben ... ;(
Daher vorgreifend noch einmal der Hinweis, dass der Gesetzgeber auch im Rahmen der veranstalterischen Tätigkeit vermittelte Buchungen der einzigen Leistung Unterkunft gegen eine Insolvenz absichern muss.
Sollten sie also in den AVB ausgenommen sein, so ist das nicht konform mit dem geltenden Recht.