Hab gerade im Benkö Blog gelesen
Natürlich rechnet keiner in seinem Urlaub mit dem Schlimmsten, allerdings verstehe ich sowas nicht:
... Kapverdische Inseln. Hier ist gerade Darina Nientied gestrandet. Sie hat Ähnliches erlebt: kein Hotel nach der Ankunft. Doch sie hat kaum Bargeld dabei, keine Kreditkarte.

aber es kann immer was Unvorhergesehenes passieren. Was machen solche Urlauber z.B. wenn sie ins Krankenhaus müssen und die Kosten vorstrecken sollen?
Selbst erklärt, Hobbit:
Man wendet sich an Benkö!
Er braucht solche Urlauber, die wahrlich glauben, pauschal sei pauschal - auf Deibel komm raus!
Anderer Blickwinkel:
Ich habe inzwischen gezwungenermaßen einige unterirdische Statements >>zur Sache<< gelesen ...
Im Forum eines stark frequentierten Reisportals kann man die Auslassungen eines Reisebüromitarbeiters (? unspezifischer Funktion!) nachlesen, der verschiedene durchwegs reichlich krause >>Tipps<< gibt:
Zum Beispiel hätten Kunden die Frage nach dem Erhalt eines Sicherungsscheins verneint ...
a)
Haben Kunden in der Tat keinen Sicherungsschein mit ihren Reiseunterlagen erhalten, so ist kein rechtmäßiger Vertrag zustandegekommen.
Das ist unwahrscheinlich, ich vermute, dass die Kunden weder wissen, was ein Sicherungsschein ist, noch wozu er dient oder wo sie danach suchen sollten.
Zudem sollte ein RB Mitarbeiter wissen, dass ohne Sicherungsschein die maßgeblichen Anforderungen an einen Reisevertrag gem. § 651 BGB nicht erfüllt sind.
Fehlt er tatsächlich (schuldhaft Veranstalter) in den Unterlagen (auch nach akribischer Kontrolle!
Spam checken!!), kann man bereits vor weiteren Maßnahmen in Richtung Insolvenzanmeldung alle Zahlungen
sofort zurückverlangen.
Ein Vertrag ist nicht zustandegekommen, ein Anbieter hat keinen Anspruch auf Zahlung.
b)
Finden die Kunden ihren Sicherungsschein nicht, so besteht noch kein Anlass zur Sorge.
Glauch Reisen ist definitv insolvenzversichert (bei R&V) und somit auch der überwiegende Teil der dort gebuchten Leistungen.
Im Falle einer tatsächlichen Insolvenz können berechtigte Forderungen auch ohne den Sicherungsschein geltend gemacht werden, oder man fordert ihn einfach noch einmal an.
Im Falle einer tatsächlichen Insolvenz ist allerdings nicht unbedingt mit einer sofortigen Erstattung durch den Versicherer zu rechnen.
Die Fristen kann man dem Sicherungsschein entnehmen, sie sind rechtens und ggf. zunächst hinzunehmen.
(Beispielhaft kann man das im Rahmen der GTI Insolvenz nachlesen oder im akuten Fall erneut erfragen.)
... rät den Kunden zur "Bevollmächtigung eines Anwalts" zur Wahrnehmung ihrer Rechte, bzw. zu einer "Strafanzeige"
Augenblicklich betrifft die Unbill Kunden, die (ohne Weiteres) nicht ihre gebuchten Leistungen erhalten - sei es im Vorwege (Kündigung) oder (blöd!) bereits am Urlaubsort.
Alle Forderungen betreffen vertraglich vereinbarte Leistungen
im Rahmen der zivilen Rechtsprechung und sind auf diesem Wege (gegebenfalls / nicht erbringbare) geltend zu machen.
Okay, der Topf brodelt, aber bevor er hochgeht, sollte man tunlichst eine diplomatische Einigung anstreben.
Kurzum meine persönliche Sicht:
Eine Abgabe an einen Anwalt verschärft die Situation eher, als sie auf kurzem Dienstweg zu entspannen.
Noch besteht die Möglichkeit dazu, man sollte sie nutzen und weitere Konsequenzen erst im Falle eines Misserfolges erwägen.
"Strafanzeigen" sind aus meiner Sicht hier kein Thema - sie bedürften eines begründeten Betrugsvorwurfes und fallen somit vollkommen aus dem Rahmen naheliegender Maßnahmen.
(wobei zu beachten ist, dass ein "gefühlter Betrug am ungetrübten Feriengenuss" noch längst keinen strafrechtlich nachweisbaren Betrug markiert ...)
@Dodo
Ein herber Rückschlag (in der "anderen Welt") bezüglich der Botschaft "vertraut den stationären Büros" ... schlimmer als schlimm!?
Wenn ein (angeblicher?) RB "Mitarbeiter" im offenbar operativen Bereich noch nicht einmal Kenntnis hat, welche maßgeblichen Eigenschaften einen ordentlichen Reisevertrag markieren, muss man über den Rest der Einlassungen - so grottig sie sein mögen! - eigentlich kein Wort mehr verlieren ...
Mir fällt dazu nur ein:
WAS erlauben Reisebüromitarbeiter??

;(