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181

Dienstag, 17. September 2013, 21:25

@Jumbus
Geltend machen bei der Versicherung / den Versicherer in Anspruch nehmen ...
(Zunächst kommentarlos mit dem weit überwiedenden Teil der erforderlichen Unterlagen!)
Bitte nicht versäumen! ;(
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

182

Sonntag, 22. September 2013, 15:43

Der Auschluss der Einzelleistung Hotel Buchung im Rahmen einer Insolvenz wurde vor Gericht schon angegriffen, nicht jedoch der betreffende Passus in den BVB.

183

Samstag, 28. September 2013, 13:36

Ich habe jetzt einfach mal im gebuchten Hotel nachgefragt, ob die von der Buchung wissen. Die Antwort kam prompt: `die Reservierung ist storniert und es gab keine Anzahlung`.

Lieber ein Ende mit Schrecken....

Jetzt suche ich mir selber ein Hotel zum Flug :D .

184

Samstag, 28. September 2013, 15:11

Das war doch seit dem 14. September 2013 schon bekannt ;(

Viel Glück IdaK :ironic:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

185

Mittwoch, 2. Oktober 2013, 14:41

Glauch Reisen Hotel Storno

Hallo.
Wir haben im Juni auch nur ein Hotel in Köln gebucht für den 3.10.
Vorletzte Woche haben wir im Hotel angerufen.
Sie haben uns mitgeteilt, das unser Zimmer noch besteht.
Sie aber eine Stornierung des Reisebüros nicht verweigern dürfen.
Zur Sicherheit haben wir dann noch einmal am Montag im Hyatt Köln angerufen.
Und nun wurde uns mitgeteilt, das unser Hotel von Glauch storniert wurde.
Wie kann Glauch einfach so ein bezahltes Hotel so einfach wieder Stornieren ?
So wie wir das nun mitbekommen haben sind Hotel unterkünfte nicht abgesichert.
Also gehen uns wohl ca. 270,- Euro flöten.
Gestern haben wir nun ein neues zweites Hotel gebucht, damit wir morgen nicht auf der Strasse schlafen müssen.
Und dieser Spass kostet schon wieder für uns drei über 180,-.
So haben wir nun über 450,- für eine Nacht in Köln ausgegeben !
Wir haben unser Glauch Hotel über Sonnenklar gebucht.
Kann es eventl. sein, das wir über das Reisebüro eine absicherung haben ?
Und weis jemand wann man auch seine nur Hotel buchungen bei dieser Insolvenz anmelden kann ?
Wir gehen aber davon aus, das unsere 280,- futsch sind.
Ach so, wir haben eine Reiseversicherung über unsere Kreditkarte Lufthansa.
Aber diese wird bestimmt keine Insolvenz decken, oder ?

Danke Glauch :cursing:

186

Mittwoch, 2. Oktober 2013, 15:53

Kann zwar nicht helfen, möchte aber mein Beileid aussprechen. :thumbdown:
reisebiene aus leidenschaft.

187

Donnerstag, 3. Oktober 2013, 12:42

@ReiseWeg
Du kannst innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt der KK Abrechnung Widerspruch gegen die Belastung einlegen, das geht i.d.R. auch online.
Da Glauch allerdings inzwischen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt hat, dürfte der Widerspruch nicht viel nützen.
Mein Rat: Setze Dich trotzdem unverzüglich mit dem ausgebenden Institut in Verbindung und kläre welche Optionen Du hast.

Kontrolliere auch, ob Du evtl. vom Veranstalter einen Sicherungsschein erhalten hast, sonnenklar ist nur Vermittler.
Ebenso kannst Du die Forderung an die R&V richten, am besten mit dem Hinweis auf das BGH Urteil, dass auch Buchungen von Unterkünften analog zu Pauschalreisen (§651k) im Insolvenzfall abzusichern sind.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

188

Samstag, 7. Dezember 2013, 12:38

In diesen Tagen ist die Post vom Insolvenzverwalter eingetroffen. Lt. dem Schreiben sind 8500 Gläubiger zu berücksichtigen. Die Anmeldefrist für die Forderungsanmeldung ist der 24.1.2014, Berichtstermin am 19.2.2014, die Prüfung der angemeldeten Forderungen findet im schriftlichen Verfahren am 24.4.2014 statt. Mit allem Vorbehalt wird von einer Quote im maximal einstelligen Betrag ausgegangen. Und außerdem "Bitte berücksichten Sie, dass die Abwicklung dieses Insolvenzverfahrens mindestens 4 Jahre dauern wird."

Ich werd` die vorbereiteten Papiere einreichen und vielleicht ein paar Euro zurückerhalten. Dabei ist es bei mir ja noch glimpflich...

189

Samstag, 7. Dezember 2013, 13:34

Das kannste Dir sparen ;( Ich glaube kaum, dass mehr als die jetzt verschwendeten Portokosten
rauskommen.

Auch diese Meldung beglückt nicht gerade die betroffenen Vermittler :xmass7:

War und ist aber immer so und ändert sich auch nicht!
Freedom's just another word for nothing left to lose...

190

Samstag, 7. Dezember 2013, 14:32

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ging es um die Anzahlung über Hotelkosten von 60 Euro. Gibt es tatsächlich eine hohe Quote von 10 Prozent, die vermutlich zu hoch gegriffen ist, geht es um ganze 6 Euro. Und dafür die Arbeit? Schließ mich Dodo an, das lohnt sich nicht, darauf an die 4 Jahre zu warten. Bis dahin sind die 6 Euro gefühlt ohnehin nur noch 3 wert.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

191

Samstag, 7. Dezember 2013, 15:06

Quatsch cuate....die Quote dürfte niemanden interessieren, da nur "Intern" genutzt und für
etwaige Bucher mittlerweile auch nix mehr nützt.

Aber Deine Berechnung ist der Knaller, genau Richtig !!!!

Nur Hotel Bucher gehen - ohne Anwalt - leer aus !
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (7. Dezember 2013, 15:08)


192

Mittwoch, 14. Mai 2014, 13:54

Das Thema Glauch-Insolvenz wird nun schon seit längerer Zeit in diesem Forum nicht mehr weiter diskutiert. Offenbar liegt es wohl schon zu lange zurück. Ich bin allerdings erst heute zufällig auf diese Forum gestoßen. Wir hatten im September 2013 eine Nur-Hotelbuchung bei Glauch, die dann, wie bei vielen anderen auch storniert wurde. Seinerzeit haben wir uns mit der Aussage des Versicherers (R+V) abgefunden, dass nur Pauschalreisende mit Sicherungsschein einen Anspruch auf Entschädigung haben. In diesem und auch in dem GTI-Travel Forum gabe es sehr ausführliche Hinweise, wie man u. U. auf den Versicherer zugehen muss, um evtl. auch als Nur-Hotel-Bucher noch eine Entschädigung zu erreichen. Meine Frage zu diesem Vorgehen wären momentan:


Gab es eine Frist, bis wann die Ansprüche an die Versicherung gemeldet werden mussten und hat der Versicherer auch tatsächlich schon Zahlungen an Geschädigte Nur-Hotel-Bucher geleistet?

193

Mittwoch, 14. Mai 2014, 14:36

Wie wurde denn gebucht piroww ? Hattet Ihr einen Katalog, oder habt ihr online gebucht ?
Bzw. wurde die Buchung direkt mit Einbeziehung der AGB von Glauch getätigt?
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (14. Mai 2014, 14:38)


194

Mittwoch, 14. Mai 2014, 14:46

Wir haben über unser örtliches Reisebüro gebucht. Die Rechnung/Bestätigung haben wir direkt von Glauch bekommen und den Reisepreis direkt an Glauch gezahlt.

195

Mittwoch, 14. Mai 2014, 14:50

Dann kann man davon ausgehen:

Ferienimmobilie / Reiseveranstalter / Sicherungsschein
§§ 651 a, k BGB
1. Der Anbieter von Ferienimmobilien, der lediglich eine einzelne Reiseleistung - die Vermietung der Ferienimmobilie - erbringt, wird wie ein Reiseveranstalter behandelt, wenn sein Auftreten dem eines Reiseveranstalters entspricht. Dies ist dann der Fall, wenn Ferienhäuser oder Wohnungen aus dem Katalog ohne Nennung der Namen der Eigentümer der Häuser angeboten werden und die Zahlung an den Veranstalter zu erfolgen hat.
2. Eine Vorauszahlung des Mietpreises kann dann nur gegen Erteilung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
LG Köln, Urt. v. 15.05.2007 - 33 O 447/06

Hat Dein Reisebüro nicht reagiert, oder hattest Du diesbzgl. keine Rückfragen gestellt? Dann würde
ich das jetzt nachholen, intergriert mit dem obigen Passus.

Und ja, es gab Rückzahlen, auch bei NUR HOTEL Buchungen.

Schreibe die Versicherung nochmals an.
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196

Mittwoch, 14. Mai 2014, 15:06

Die Mitarbeiter haben mich nicht darauf hingewiesen, dass evtl. die Möglichkeit besteht auch als Nur-Hotel-Bucher bei dem Insolvenzversicherer entschädigt zu werden. Ich gehe davon aus, dass man in meinem örtlichen Reisebüro gar keine Kenntnis von dieser Möglichkeit hat, geschweige denn weiß, wie man in einem solchen Fall auf die Versicherung zugehen sollte. Ich persönlich habe mich dann von der Aussage, dass nur Pauschalreisen entschädigt werden, "abspeisen" lassen.

Ich hatte bereits ein Schreiben an die Versicherung vorbereitet, war mir allerdings nicht sicher, ob ich hier eine mögliche Frist versäume oder die ganze Sache ohnehin keine Aussicht auf Erfolg hat. In meinem Schreiben habe ich als Begründung folgenden Text angeführt:

"Die rechtsverbindlichen Regelungen zum Reisevertrag sind im § 651a bis m BGB dokumentiert. Der BGH hat mit seinem Urteil vom 9. Juli 1992 (VII ZR 7/92) entschieden, dass auf Verträge, in denen sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden allein zur Bereitstellung einer Ferienunterkunft verpflichtet hat, die Vorschriften des o. a. Reisevertragsrechts insgesamt entsprechend anzuwenden sind. Dieses Urteil hat der BGH am 23.10.2012 (Az. X ZR 157/11) nochmals bestätigt. Das bedeutet, dass auch Buchungen für nur Unterkünfte gegen eine Insolvenz versichert sein müssen, wenn der Reiseveranstalter sie im Rahmen seiner veranstalterischen Tätigkeit vermittelt. Auch entbinden anderslautende AVB den Versicherer nicht von dieser Verpflichtung."

Denkst Du, dass das so ausreichend begründet ist, oder sollte Dein Passus ergänzt werden?

197

Mittwoch, 14. Mai 2014, 15:18

Ja Prima :ironic: genauso machst Du das.

Ergänzungen können nie Schaden je mehr darauf hingewiesen wird, desto besser.

Ich drück die Daumen.
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198

Mittwoch, 14. Mai 2014, 15:25

Vielen Dank für die Unterstützung. Wäre es hilfreich (oder ist die Geschichte jetzt schon zu lange her), wenn ich den Ausgang meiner Anfrage hier im Forum noch einmal poste. Ich habe diesbezüglich hier noch keine Info gesehen, dass ein Nur-Hotel-Bucher jemals von einem Insolvenzversicherer entschädigt wurde.

199

Mittwoch, 14. Mai 2014, 15:31

Die Info kommt aber von mir :ironic: und ich weiß es.
Keine Sorge, bleib bei Deinem Schreiben hartnäckig, direkt aber sachlich.

Es ist nur noch kein festgeschriebenes "Gesetz" auch Einzelleistungen zu erstatten, darum
wehren sich die Versicherer noch mit Rückzahlungen.

Hast Du einen Sicherungsschein erhalten, bei Deiner damaligen Buchung ?
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (14. Mai 2014, 15:32)


200

Mittwoch, 14. Mai 2014, 15:33

Nein. Wir hatten seinerzeit das Hotel und die Flüge getrennt gebucht. Für die Flüge habe ich einen Sicherungsschein bekommen, für das Hotel jedoch keinen.