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1 941

Dienstag, 18. Juni 2013, 22:47

das ist mir aber schon vor ein paar tagen aufgefallen,dache aber ich spinne..kurz drauf als ich bei ab in den urlaub rum getippt habe,kam ein angebot von ihnen..900 euro mehr wie über gti..zuerst dachte ich, da ich von zweibrücken fliege wollte (das ist ein sehr kleiner flughafen)da wäre wegen umbuchung von sky alles dicht...aber irgendwie ist meine reise von frankurt auch nicht mehr buchbar.. ?(

conny k

Junior Amigo

Beiträge: 128

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Beruf: Tupperberaterin

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1 942

Dienstag, 18. Juni 2013, 22:48

Ja,ich sag ja über Tjaerborg noch zu buchen!Aber nicht mehr über alltours.Nicht nur mein Hotel,sondern alle anderen nicht verfügbar!Und für Bulgarien wurde alltours schon öfter gemunkelt!Gab es jedenfalls noch nie,das es nix mehr gab!Hoffentlich kein Fehler in der Technik,den gestern abend war noch fast alles verfügbar!Komisch irgendwie,..hoffe auf morgen!! :urlaub:

1 943

Dienstag, 18. Juni 2013, 22:49

@GTI-Bucher2013
Diese Wahlmöglichkeit des Insolvenzverwalters bezüglich noch nicht erfüllter Verträge ergibt sich hieraus


Das Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO -
Die Abwicklung der schwebenden Verträge

In der Insolvenz kommt es immer wieder vor, dass zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Vertragsverhältnis von beiden
Seiten noch nicht vollständig erfüllt ist.
Sowohl der Schuldner, wie auch der Gläubiger müssen zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung noch vertraglich geschuldete Leistungenerbringen.
In diesem Fall steht dem Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem.§ 103 InsO einWahlrecht dahingehend zu, ob er den Vertrag
anstelle des Schuldners erfüllt oder die Erfüllung ablehnt.

Entscheidet er sich für die Erfüllung, kann er bei gegenseitigen, nicht voll erfüllten Verträgen vom Vertragspartner Vertragserfüllung verlangen.
Die Folge daraus ist, dass die Leistungsverpflichtungen beider Parteien für und gegen die Masse bestehen bleiben und zu
Masseforderungen und -verbindlichkeiten "aufgewertet" werden, vgl. § 55 Abs. I Ziff. 2 Alt. 1.

Dieses Wahlrecht steht allein dem Insolvenzverwalter zu und nicht dem Vertragspartner.
Dieser kann zwar den Insolvenzverwalter auffordern eine Erklärung dahingehend abzugeben, ob er in den Vertrag eintreten wird oder nicht.
_____________________________________________________________________________________________________________________________

Damit dürfte Deine Frage nach der rechtlichen Grundlage für die Entscheidung des Herrn. Dr. Andres wohl ausreichend beantwortet sein?
Wenn nicht, kannst Du gerne via PN nachfragen.


@fatih
Nichts weiter zu Deinen Neuigkeiten, aber DEMED gehört beispielsweise zu Schmetterling ... :D
Ansonsten solltest Du Dir auch keinen überflüssigen Gedanken machen, die evtl. Rentabilität zu ergründen ist Sache der potenziellen Investoren.

@Maja1
Ja, leider kamen Deine Kommentare bei mir etwas unpassend an, ich glaube schlecht werden kann einem, wenn man wider alle Hinweise 2 Reisen am Bandl hat, und nicht wenn einem die vertraglichen Gegebenheiten erklärt werden.
Bei Buchung im Reisebüro wäre das m.E. der Auftrag desselben - anstatt die Glaskugel auf den Tisch zu räumen und reibend zu prophezeihen, dass man "auch nicht mehr glaubt, die Reisen könnten wie gebucht stattfinden."
Somit kassiert der Laden wenigstens eine Provision und wer wie die Zeche hinterher zahlt scheint so manchem reichlicht wurscht zu sein ...
Ich will ja, dass Ihr die Hoffnung behaltet aber nicht, dass Ihr jedem Spatz glaubt, der was von den Dächern pfeift.
Und ja - Friede! :ironic:


Danke Lisbeth, werde morgen mal weiter forschen, ob das ausreichend ist, dass der IV eine Stornierung nicht "annehmen muss". Ich möchte ja nicht stornieren, sondern abwarten, so wie es im übrigen auch mein RB empfiehlt, aber wissen möchte ich es trotz trotzdem.. :ironic: Ist nicht bös gemeint und ich finde Deine Erklärungen auch echt super und stimme auch in den wichtigsten Punkten zu 100 % mit dir überein. Viele Grüße und Gute Nacht

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GTI-Bucher2013« (18. Juni 2013, 22:51)


1 944

Dienstag, 18. Juni 2013, 22:52

Ähnlich auch bei uns!!!!! ! vor gestern waren noch eine Menge verfügbarer Termine. ....heute über alltours alles auf einmal weg! !!! Das ist doch nicht normal oder?

1 945

Dienstag, 18. Juni 2013, 22:52

Wir sind die Reise von GTi und SKY gebucht, aber wie ist es mit Menschen, die Hotel über GTI und Flug von zb Condor oder Sunexpress gebucht haben?Ich glaube diese Buchungen werden von IV als erstes geprüft, weil, irgendwo habe ich schon hier gelesen, dass die Flüge sofort bezahlt werden müssen, vielleicht haben diese Buchungen mehr Erfolg als GTI "komplett"?

conny k

Junior Amigo

Beiträge: 128

Wohnort: Menden

Beruf: Tupperberaterin

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1 946

Dienstag, 18. Juni 2013, 22:53

@mausi1404 :ironic: Ich glaube fest daran,dass es nun eine Entscheidung gibt!! :klatschen:

1 947

Dienstag, 18. Juni 2013, 23:11

@GTI-Bucher2013
Ja ist es, denn nichts anderes bedeutet das einseitige Wahlrecht zur Erfüllung gegenseitiger Verträge.
Der Vollständigkeit halber:
Dieses Wahlrecht steht allein dem Insolvenzverwalter zu und nicht dem Vertragspartner.
Dieser kann zwar den Insolvenzverwalter auffordern eine Erklärung dahingehend abzugeben, ob er für den Vertrag eintreten wird ...
(Das kann also jeder von Euch tun und hat auch Anspruch auf eine Antwort)
den Vertrag ablehnen kann er gleichwohl nicht.
(Was bedeutet: Du kannst nicht kündigen/stornieren oder wie auch immer aus dem Vertragsverhältnis eigenmächtig ausscheiden).

Aber viel Spaß bei Deinen Nachforschungen - frag nur nicht wieder denselben Anwalt, der scheint Wirtschaftsrecht regelmäßig geschwänzt zu haben ... :ironic:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

1 948

Dienstag, 18. Juni 2013, 23:25

Vielleicht erklärt ja genau das, was Lisbeth hier versucht den GTI Buchern begreiflich zu machen, auch der Herr Benkö morgen bei Punkt 7.
Zumindest kündigt er ein Update zu GTI und den angeblich verhärten Fronten gegenüber GTI Betroffen, sowie zum Stornoproblem ab 1.7 an .... :hschein:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

1 949

Dienstag, 18. Juni 2013, 23:35

@Hobbit
Ich halte mich möglichst zurück in Sachen Herr Benkö - aber vor seinen Updates höre ich lieber auf den Transferreiseleiter, der in seinem ganzen Leben noch nicht über Anamur hinausgekommen ist, mir aber einen Börsencrash an der Wallstreet vorhersagt!
:püh:
Ich hab vorhin kurz einen Trailer gesehen - diese billigen Schmonzetten gehören verboten! :OT:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

1 950

Dienstag, 18. Juni 2013, 23:46

@ Lisbeth, noch ist es ein vorläufiger Insolvenzverwalter. :ironic:

Der hat noch kein Wahlrecht.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (18. Juni 2013, 23:51)


1 951

Dienstag, 18. Juni 2013, 23:52

Dodo, du würdest also kündigen? Unter den bekannten Punkten wie Verlust der Insolvenzversicherung? Ja, formell schriftlich kündigen müßte eigentlich gehen gegenüber GTI und dem Insolvenzverwalter. Aber müssen die die Kündigung akzeptieren? Kann man so die evtl. hohe/höhere Stornogebühr verringern vor Eintritt der 30-Tage-Frist?

Spannende Fragen, hoffe auf viele Antworten.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (18. Juni 2013, 23:53)


1 952

Dienstag, 18. Juni 2013, 23:57

Da keine Rechtsberatung hier stattfindet....kann ich auch nur aus den
ermittelten §§ dieses so bejahen. Kündigung ist möglich.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

1 953

Mittwoch, 19. Juni 2013, 00:02

Klar, ich frag ja auch nur Deine persönliche Meinung ab und stelle meine Gedanken dagegen.

Wenn man keine Kündigungen entgegennimmt von Seiten GTI und des IV, kann man sie trotzdem erhalten. Interessant. Sicher nur für die, wo es um relativ kleine Beträge geht. Aber Vorsicht: Der Insolvenzschutz ist dann weg. Und wie das rechtlich letztlich bewertet wird, ist schwer zu sagen. Da würde ich tatsächlich jemanden hinzuziehen, der Ahnung vom Insolvenz- und Reiserecht hat. Gibts sowas?

So eine Kündigung, habe ich gelesen, sollte als Kündigungsgrund auch nicht die Insolvenz nennen. Findigen Fachleuten wird da sicher einiges einfallen als Kündigungsgrund.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Epprechtstein

unregistriert

1 954

Mittwoch, 19. Juni 2013, 00:08

Man muss da wohl kein findiger Fachmann sein. Es bedarf keiner Nennung eines Grundes, um eine Reise nach AGB zu stornieren.

1 955

Mittwoch, 19. Juni 2013, 00:08

Cuate, da würde ich es genauso händeln, wie Du...ich würde mir einen Fachmann zur Rate ziehen :ironic:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

1 956

Mittwoch, 19. Juni 2013, 07:13

Ich befürchte, die Nichtverfügbarkeit vieler Reisen auf mehreren Portalen gestern war wohl nur eine Datenpanne.
Aktuell jedenfalls sind wieder Angebote verfügbar - zu normalen Preisen. Zumindest bei Alltours gab es gestern keine Angebote mit den von mir bevorzugten Konditionen (Datum, Hotel, Flughafen, etc.) wohingegen heute wieder die gewohnte Anzahl an Reisen angeboten wird.
Man könnte jetzt wieder das herumspekulieren anfangen, daß die Übernahme der GTI-Buchungen gescheitert ist und die Kontingente daher wieder freigegeben wurden, aber dann haut mir Lisbeth wieder auf die Finger von wegen Verlässlichkeit der Angebotsseiten :Na warte...:
Ausserdem - ändern können wir es eh nicht, ob wir nun spekulieren oder nicht; wir müssen weiterhin abwarten was der Kollege IV (hoffentlich zeitnah) bekanntgibt bezüglich der Resien ab 01.07. und erst dann haben wir die Möglichkeit (hoffentlich) ohne finanzielle Verluste unsere Traumurlaube bei dem RV unserer Wahl neu zu buchen - sofern dies der Geldbeutel zulässt natürlich.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »s-m-o« (19. Juni 2013, 07:18)


1 957

Mittwoch, 19. Juni 2013, 07:19

Erneute Rückmeldung vom Hotel

erstmal, das hat mir mein Hotel geschickt (Reisezeitraum 02.07 - 09.07)



Dear
Mr. xxx,

At this time we have not received any reservation for your name.


GTI is just a travel agency. Its bankruptcy does not reflect in any way to the
hotels GTI worked with. As per German laws and regulations all travel
reservations are insured and that you should be receiving your down payment in
full. There are alternative travel agencies that the insurance company employs
that would assist with the execution of the "temporarily" canceled
travel plans.

I recommend you to call the insurance company for more information.

I see your reservation was made during the early booking period with a discount.
We are extending the same discount to those guests whose reservations were
canceled due to the GTI bankruptcy. I think you can explicitly request the
original hotel choice. As the Drita team would love to host you if you
choose to visit our region.

Best
regards,

Bezüglich der Stornierung von Reisen schreibt GTI:



Sehr geehrte Damen und Herren,


wir können Momenten keine
Stornos durchführen, da ansonsten die Versicherung nicht die Kosten übernimmt.



Wir bitten sie noch etwas Geduld zu haben, sobald wir mehr Infos haben, werden wir sie benachrichtigen.



Folglich bestätigt sich damit die Aussage von Lisbeth! Ferner ist die Gesetzeslage anhand der gelieferten § einschließlich
der Kumulierungen wohl eindeutig....

Also abwarten und Tee trinken. Und ja, wie oben ersichtlich, auch wir sind von der GTI Pleite betroffen und unsere Reise soll in 13 Tagen beginnen.
Und nein, ich kann mir keine neue Buchung leisten.

:Moin Moin:

1 958

Mittwoch, 19. Juni 2013, 08:26

Andi2409,

ja, die Gesetzeslage ist eindeutig. Jetzt, wo der vorläufige Insolvenzverwalter eingesetzt ist, kann er offenbar eine Kündigung nicht verhindern. Ist er als Insolvenzverwalter bestätigt ( d.h. das Gericht eröffnet das Hauptverfahren), ist er zu solchen Schritten wie Reisestorno-Sperre berechtigt. Es sind also 2 Phasen, beide eindeutig.

Dennoch, vor weiteren Schritten rechtlichen Beistand suchen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (19. Juni 2013, 08:29)


1 959

Mittwoch, 19. Juni 2013, 08:59

Richtig Cuate, noch handelt es sich um ein Insolvenzeröffnungsverfahren nach § 22 InsO, ergo kein Hauptverfahren nach § 27 InsO.
Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung hat keinen Einfluss auf den Fortbestand der Verträge und der "Schwebezustand" tritt erst mit der Eröffnung ein.

Ps: was ich etwas irreführend finde ist die Tatsache, das GTI hier 2 Domains mit
unterschiedlichen Inhalten führt :denk:

www.gtitravel.de und www.gti-travel.de
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (19. Juni 2013, 09:06)


1 960

Mittwoch, 19. Juni 2013, 09:10

das hatte ich auch schon festgestellt. Eigentlich verweist man ja bei verschiedenen Internetadressen auf einen Webspace und damit automatisch auf den gleichen Inhalt, aber dort scheint eben alles etwas anders zu sein.


:eier: