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61

Montag, 1. April 2013, 09:42

Anzahlung fällig?

Hier mal meine persönliche Meinung. Ich würde die Anzahlung nicht leisten. Wenn mir das gebuchte Hotel schon mitteilt, dass der Vertrag mit der Kayi Tur gekündigt ist und keine vertragliche Pflichten mehr bestehen, kann ich mir nicht vorstellen, dass ich meine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber GTI einhalten muß. Gti hat keine Rechte mehr, das Dream World zu vermarkten. Also ist mein Vertrag mit GTI gegenstandslos. Wenn schon ein Vertragspartner so offen über die Vertragsverhälnisse spricht, dann ist äußerste Vorsicht geboten. GTI kann ja mahnen und anschließend klagen. Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich zweierlei Sachen.

Aber noch einmal, dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.

62

Montag, 1. April 2013, 10:14

Na, ich habe aber schon im Oktober 1310,- € angezahlt. Ich muss jetzt mal sehen ob ich das Geld wieder bekommen.



cu

63

Montag, 1. April 2013, 10:33

Warum solltest du? du hats einen Vertrag mit GTI und die werden dir sagen, dass sie ihren Teil erfüllen werden. Damit hast du kein Recht, egal was du gehört oder gelesen hast, deinen Vertrag zu kündigen. Da musst du schon vom Hotel die schriftliche Mitteilung vorlegen können, dass sie keine Gäste die über GTI gebucht haben aufnehmen werden. Durch die ganzen Firmenverschachtelungen ist es problematischer für dich. Du hast einen Gültigen Vertrag mit einem Partner. Den muss er einhalten. Was der für Verträge vermutlich mit wem abgeschlossen hat ist nicht dein Ding, obwohl du unter den Folgen evtl. leiden musst. Frag doch mal bei der Verbraucherberatung nach. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? dann kannst du mal einen anwalt für Reiserecht fragen. Auf jeden Fall solltest du, bevor du etwas unternimmst, einen Fachmann/frau fragen. Sonst bleibst du noch auf Kosten hängen.

Tschüß

deauville
Wir können zwar nicht wie die Kinder werden, aber verhindern, dass die Kinder so werden wie wir.

64

Montag, 1. April 2013, 11:04

Wenn man, wie z.B. Ironangel, eine Bestätigung des Hotels in Händen hält in welchem dieses bestätigt dass das Hotel nicht mehr mit GTI zusammenarbeitet bzw. keine GTI Gäste mehr aufnimmt ist in dem Fall dann nicht GTI vertragsbrüchig? :denk: Sie können dann anscheinend ja die gebuchte Leistung nicht erbringen.

Zumindest habe ich bei div. Hotelseiten auf FB gelesen, dass Urlauber mit einer solchen Bestätigung ihres Hotels angeblich kostenfrei stornieren konnten.

Ob das nun rechtlich begründet ist oder auf Kulanzbasis Seitens GTI erfolgte entzieht sich meiner Kenntnis. Ebenso in wie weit das der Wahrheit entspricht!? Einen Versuch ist es evtl. wert.


Vielleicht können Cuate oder Lisbeth was zur rechtlichen Seite beitragen :dackel:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

65

Montag, 1. April 2013, 11:12

Die rechtliche Interpretation überlassen wir gerne, wie von Deauville schon geschrieben, den Fachleuten.

Meine persönliche Meinung: Selbst wenn GTI im Falle von Ironangel einer Vertragsaufhebung zustimmt (woran ich nicht glaube), ist das Geld noch lange nicht wieder auf dem Konto. Wenn es ganz böse läuft, ereignen sich zwischenzeitlich auch noch Dinge, die eine Rückzahlung komplett unmöglich machen. Und dann zahlt noch nicht einmal die Versicherung, die den (hoffentlich gültigen) Reisepreissicherungsschein ausgestellt hat. Weil die Reise vorher gekündigt wurde. Ganz böse Konstellation dann.
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Jimi Hendrix

66

Montag, 1. April 2013, 12:23

Meine persönliche Meinung: Selbst wenn GTI im Falle von Ironangel einer Vertragsaufhebung zustimmt (woran ich nicht glaube), ist das Geld noch lange nicht wieder auf dem Konto. Wenn es ganz böse läuft, ereignen sich zwischenzeitlich auch noch Dinge, die eine Rückzahlung komplett unmöglich machen. Und dann zahlt noch nicht einmal die Versicherung, die den (hoffentlich gültigen) Reisepreissicherungsschein ausgestellt hat. Weil die Reise vorher gekündigt wurde. Ganz böse Konstellation dann.

Bedeutet das, dass wir besser nicht stornieren sollten um über den Sicherungsschein weiter abgesichert zu sein?

cu

67

Montag, 1. April 2013, 12:28

Die Entscheidung liegt bei Euch. Mir käme bei der Situation überhaupt nicht in den Sinn, zu stornieren. Das Risiko, Geld zu verlieren bzw. nicht zurückzuerhalten, ist meiner Meinung nach noch größer, als evtl. (nur) nicht in Urlaub fliegen zu können.

Wann wolltet ihr denn starten?

Entspricht die von Euch geleistete Anzahlung der Anzahlungshöhe in den AGB vom Veranstalter?
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maxi

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68

Montag, 1. April 2013, 12:31

@ Ironangel

entschuldige wenn du schon 1300 euro angezahlt hast,was kostet denn die reise. weil normal sind 20 prozent :denk:

maxi :döner:

69

Montag, 1. April 2013, 12:38

Wir mussten 35% anzahlen. Das entspricht den XGTI AGB. Wir sollen am 21.08.13 fliegen.

Gruß

Ironangel

70

Montag, 1. April 2013, 12:42

XGTI. Das erklärt die hohe Anzahlung. Wann ist die Restzahlung fällig, normalerweise 30 Tage vor Abflug? Bis kurz vor diesem Termin solltest du auf alle Fälle abwarten. Das kostet keinen Cent mehr und kann die Situation ja nicht verschlechtern.

Noch ein Gedanke:

GTI ist ja immer noch in der Spitzengruppe, was Pauschalreisen in die Türkei betrifft. Könnte mir gut vorstellen, dass die deutsche GmbH, herausgelöst aus der KayiGroup, durchaus auch von einem Wettbewerber übernommen und weitergeführt wird, sollte die Situation eskalieren.

Und die Reise dann ganz normal abläuft. Aber das ist natürlich wie momentan alles hier Spekulation.
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Sina

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71

Montag, 1. April 2013, 12:54

Eine Stornierung wäre derzeit ein ziemlich "dünnes Brett", auf das man sich begeben könnte. Zumindest, wenn man seine Anzahlung zurück bekommen möchte.

Stornieren würde ich nur, wenn ich

- eine schriftliche (!) Bestätigung vom Hotel habe, dass es keine GTI - Gäste aufnimmt und ich dort nicht eingebucht bin

UND

- GTI mir daraufhin schriftlich (!) bestätigt hat, dass ich kostenlos stornieren kann und ich meine Anzahlung unverzüglich erstattet bekomme

Dann hat man für einen ggf. folgenden Rechtstreit was in der Hand. Und auf einen Rechtstreit sollte man sich vorsichtshalber einstellen. Im vergangenen Jahr gab es mehrere Fälle, die bei GTI z. B. das Vikingen gebucht hatten, dann aber, weil das Hotel nicht rechtzeitig fertig wurde, von ihrem kostenlosen Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht haben - und die wohl teilweise unverhältnismäßig lange auf die Rückerstattung ihrer Anzahlung gewartet haben. Das war z. B. auch auf der Facebookseite von GTI nachzulesen und wurde damals recht fix gelöscht.

Kostenfreie Stornierung scheint bei GTI nicht unbedingt zu bedeuten, dass man sein Geld auch innerhalb von ein paar Tagen zurückerstattet bekommt, wie es bei anderen Veranstaltern gebräuchlich ist.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

72

Montag, 1. April 2013, 12:58

Sina, da bin ich etwas näher bei cuate. Bei einer (?) Insolvenz des Unternehmens würde ein Anspruch auf die Rückerstattung der Anzahlung in der Insolvenzmasse verschwinden. Da erscheint mir ein möglicher Anspruch aus dem Sicherungsschein besser. ?(
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

73

Montag, 1. April 2013, 12:58

Wenn ein Reiseveranstalter bei seinen Hotels lt. Presseberichten angeblich mit mehr als 9 Millionen Euro in der Kreide steht, also bei Partnern, die für das Geschäft und das wirtschaftliche Überleben absolut notwändig sind und diese nicht bedienen kann, wie hoch dürfte man die Erfüllung einer Forderung seitens Reisender einschätzen?

Kann momentan wirklich nur empfehlen, unter dem Schutz des Reisepreis-Sicherungsscheins zu bleiben.
Der zahlt vermutlich auch nicht umgehend, aber nach Ablauf einer Saison entsprechend der Schadensfälle.

PS: Für eine Reise im August wird eine aktuelle Bestätigung des Hotels nicht angemessen sein. Man weiß nicht, wie dann die Lage ist. Zudem, im konkreten Fall besteht keine wirklich akute Situation, selbst reagieren zu müssen. Hier scheint "Abwarten" die bessere Option.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (1. April 2013, 13:02)


Sina

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74

Montag, 1. April 2013, 13:01

Stimmt - bei dem Hintergrund ist der Reisesicherungsschein Gold wert. :sorry: War gerade etwas verwirrt, weil ein aus ca. 30 Motorradfahrern in rosa Plüschhasenkostümen bestehender Korso vorm Fenster vorbeigefahren ist :denk:
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75

Montag, 1. April 2013, 13:03

Ich glaube, ich werde dem Rat von Cuate folgen. Melde mich, wenn es etwas neues gibt.

cu

Sina

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76

Montag, 1. April 2013, 14:06

Auf der Facebook - Seite gibt GTI in einer Stellungnahme "Entwarnung". Demnach soll angeblich alles wieder ok sein. Nur... Hotels wie z. B. das Desiree Resort verkünden genauso öffentlich, dass sie keine GTI - Gäste aufnehmen, weil GTI angeblich nicht bezahlt hat. Ich würde ja auf der GTI - Seite gerne mal nachfragen, was denn nun wirklich Sache ist - aber nachdem einige kritische Fragen und freundliche Bitten um Stellungnahme zur aktuellen Entwicklung meinerseits in den letzten Tagen von GTI kommentarlos gelöscht wurden, kann ich nun gar keine Kommentare mehr auf deren Facebook - Seite schreiben. :denk:

Das ist m. E. keine Art und so kann Social Media nicht funktionieren. :Nope:
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77

Montag, 1. April 2013, 14:26

Was erwartet man auch da schon als Stellungnahme? Natürlich, alles Bestens.
Niemand schreibt etwas anderes, um das Geschäft und den Ruf nicht mehr zu gefährden.

Alleine der Schachzug mit dem Austausch der hauseigenen Incoming-Agentur gegen Fremdagentur,
um Lieferantenkredite bei den beteiligten Hoteliers zu bekommen. Gleichzeitig, so Berichte, bietet man
Hotels mit aufgelaufenen Rechnungen Wechselzahlungen auf einen langen Zeitraum bis 2 Jahre an.

Von eben der hauseigenen Agentur, die gar keine Einnahmen mehr erzielt.

Als aufmerksamer Beobachter, nicht nur der Reisebranche, weiß man solche Signale meist richtig zu deuten.
Hoffe dennoch, mich zu täuschen und wünsche dem Unternehmen ein erfolgreiches Jahr 2013
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Jimi Hendrix

78

Montag, 1. April 2013, 18:45

@ironangel
Meiner Auffassung nach wird Dein Anspruch auf Absicherung gezahlter Leistungen von einer Stornierung der Reise nicht berührt, falls das Unternehmen vor der Rückzahlung des Erlangten insolvent werden sollte.

f.y.i.:
Der deutsche Gesetzgeber muss die Vorgaben aus Art. 7 der
Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen
vollständig umsetzen. Art. 7 der Richtlinie erfasst eindeutig
auch den Fall einer Absage der Reise, weil die Richtlinie vorschreibt, dass der
Reiseveranstalter für den Fall seiner Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz
die vollständige Erstattung gezahlter Beträge (und die Rückreise des Verbrauchers)
sicherzustellen hat. Eine Kausalität der Insolvenz für den Reiseausfall
muss daher weder nach europäischen noch nach deutschem Recht bestehen,
es reicht vielmehr aus, dass infolge der Insolvenz dem Reisenden vom
Veranstalter der vorausgezahlte Preis für die ausgefallene Reise nicht
erstattet werden kann und der insolvente Reiseveranstalter naturgemäß
auch zur Durchführung der Reise nicht mehr in der Lage ist.

Zwar sind solche Fälle im §651 BGB nicht wörtlich erwähnt, jedoch vertritt auch der BGH die Auffassung, dass sie dem Sinne nach ebenso abzusichern sind, wie Absagen in direktem kausalen Zusammenhang mit einer Insolvenz. Eine Unterscheidung widerspräche der grundsätzlichen Zielsetzung der Gesetzgebung, den Verbraucher im Falle einer Insolvenz zumindest vor finanziellem Schaden zu bewahren.

Ich stimme allerdings der Auffassung zu, dass eine Bestätigung des Hotels zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Bezug auf eine im August stattfindende Reise keine rechtliche Grundlage für einen Rücktritt schafft und gestatte mir die Einschätzung, dass das Hotel zu einer solchen Auskunft gar nicht befugt ist, da mit der "Person ironangel" keine direkte vertragliche Übereinkunft besteht.

Es darf bezweifelt werden, dass eine so herbeigeführte massenhafte Verunsicherung von Hotelgästen die Bemühungen zur Konsolidierung der Situation einfacher macht - aus meiner Sicht ist das ein No-Go!
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

79

Montag, 1. April 2013, 18:51

Eine Kausalität der Insolvenz für den Reiseausfall
muss daher weder nach europäischen noch nach deutschem Recht bestehen,
es reicht vielmehr aus, dass infolge der Insolvenz dem Reisenden vom
Veranstalter der vorausgezahlte Preis für die ausgefallene Reise nicht
erstattet werden kann

und der insolvente Reiseveranstalter naturgemäß
auch zur Durchführung der Reise nicht mehr in der Lage ist.


Und an diesem Punkt sind wir momentan noch nicht. Der Reiseveranstalter wird das derzeit bestreiten und eine Stornierung seitens des Reisegastes die Ab- oder Rückabwicklung immens erschweren.
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Jimi Hendrix

80

Montag, 1. April 2013, 19:39

@cuate
Das habe ich nicht bestritten - sondern bestätigt:
Allein die Auskunft des Hoteliers für den Ist-Zustand berechtigt m.E. nicht zu einem rechtlichen Anspruch auf ein kostenloses Storno für die Reisezeit August. Auch der Veranstalter hat ein Recht auf eine angemessene Zeit, die Erfüllung seiner Vereinbarungen zu regeln.

Allerdings wird der Urlauber ironangel mit Recht argumentieren, dass sein Vertrauen in den Vertragspartner fundamental erschüttert ist - bei einer 35%igen Anzahlung seiner Reise sollte er Gewissheit haben dürfen, wenigstens im Hotel gebucht zu sein?!
Was ist denn nun, wenn er den voraussichtlichen Leistungsträger Flug anfragt? Wird der sich auch auf ausstehende Zahlungen berufen und ihm mitteilen, dass "der Fluggast ironangel leider im Moment nicht vorgesehen ist"?

Kurz und gut - ich bin kein erfahrener Pauschalreisender, würde aber mein Heil in der augenblicklichen Flucht suchen - i.e. die Rückabwicklung des Vertrages vorantreiben. Am besten mit - wozu ich selten rate! - direkter anwaltlicher Unterstützung.

Worum es mir ging:
Ich sehe es nicht so, dass ironangel den Anspruch auf die Anzahlung - ggf. über den Sicherungsschein! - verliert, wenn er/sie jetzt beherzt die Flatter macht ...
Hab ich ja begründet - das entbehrt nicht evtl. prozessualer Risiken, ist aber ein Aspekt.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D