... braucht´s aber nicht ... man hat sie nicht oder nicht mehr, der Versicherer geht davon aus, dass die gesetzlich bestimmten Unterlagen (einschl. des Sicherungsscheins) ausgehändigt wurden, sonst ist streng genommen ja gar kein Vertrag zustandegekommen.
Und man kann auch nur versichern, keinen
zu haben, nicht jedoch ihn
nicht erhalten zu haben, das würde der Vertragsgeber ggf. bestreiten.
Eine Erklärung an Eides statt halte ich bei diesem Sachverhalt für "overequipment", es genügt die einfache Erklärung, dass der Sicherungsschein nicht mehr vorliegt.