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Katja

Master Amigo

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6 741

Donnerstag, 29. August 2013, 09:56

@ türkiyem ich will dir den Mut nicht nehmen, aber das wurde doch schon die ganze Zeit gemunkelt, das nur Pauschalreisen versichert sind. Ich hoffe, du hast eine Rechtschutzversicherung, damit es nicht noch teurer für euch wird, wenn ihr einen Anwalt nehmt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Katja« (29. August 2013, 10:00)


6 742

Donnerstag, 29. August 2013, 11:38

Hallo!Möchte Euch nur mitteilen das heute mein Geld auf dem Konto war.Nochmals vielen Dank an alle die immer mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben.Ich drücke allen die Daumen ,die noch auf ihr Geld warten,es wird schon,Kopf hoch. :thumbsup: :urlaub:

6 743

Donnerstag, 29. August 2013, 11:51

Cubana wann hast du die Unterlagen geschickt

6 744

Donnerstag, 29. August 2013, 11:57

Hurra....habe es grad gesehen...unser Geld ist auch auf dem Konto....... :party:
wünsche allen anderen auch noch viel Gedult....

Katja

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6 745

Donnerstag, 29. August 2013, 12:18

@ maus na siehste alles gut und du warst sogar schon im Urlaub, :urlaub1: ich muss noch 6 Wochen warten :cry:

6 746

Donnerstag, 29. August 2013, 12:23

Dabei bin ich auch wieder reif für Urlaub. ..ich wünsche dir einen schönen Urlaub. ...und danke an alle die hier geholfen haben die schweren Zeiten zu überstehen

6 747

Donnerstag, 29. August 2013, 12:41

@ türkiyem ich will dir den Mut nicht nehmen, aber das wurde doch schon die ganze Zeit gemunkelt, das nur Pauschalreisen versichert sind. Ich hoffe, du hast eine Rechtschutzversicherung, damit es nicht noch teurer für euch wird, wenn ihr einen Anwalt nehmt.

Was gemunkelt wird interessiert eigentlich nicht, wenn es - wie in diesem Fall - eine ganz klare Gesetzeslage gibt ...
Diese besagt, dass auch Buchungen für nur Unterkünfte gegen eine Insolvenz versichert sein müssen, wenn der Veranstalter sie im Rahmen seiner veranstalterlichen Tätigkeit vermittelt.
Ebenfalls entbinden anderslautende AVB den Versicherer nicht von der Verplichtung.
Ich würde trotzdem nicht gleich mit dem Anwalt kommen, zumeist ist dann der Weg für eine diplomatische Einigung verbaut.

@Türkiyem
Einfach nochmal die Tipps lesen, die seinerzeit gegeben wurden ... :ironic:
Da steht auch worauf Du Dich berufen kannst und wie gesagt - ich würde es noch einmal direkt und ohne Anwalt versuchen.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Maja1

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6 748

Donnerstag, 29. August 2013, 13:10

GTI-Insolvenz - Insolvenzversicherer HanseMerkur informiert


Die HanseMerkur ist der Insolvenzversicherer von GTI Travel und Buchmal Reisen für Pauschalreisen. Unsere Aufgabe als Insolvenzversicherer besteht u.a. darin, bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters den gezahlten Reisepreis für nicht erbrachte Reiseleistungen an den Kunden zu erstatten. Diese Ansprüche müssen die Geschädigten nach der Stornierung ihrer Pauschalreise durch den Veranstalter bzw. Insolvenzverwalter bei uns einreichen.

Pauschalreisen setzen die Kombination von mindestens zwei Reiseleistungen voraus, etwa Flug und Hotel. Kunden, die einzelne Leistungen wie Hotelübernachtungen direkt bei GTI Travel oder Buchmal Reisen gebucht haben, werden gebeten, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die HanseMerkur ist hierfür nicht leistungspflichtig.

6 749

Donnerstag, 29. August 2013, 13:26

Kann es sein, dass @türiyem zu den "fernmündlich Abgewimmelten" gehörte, die sich nach dem Versicherungsschutz für die reine Hotelbuchung erkundigt haben?
In diesem Fall würde ich dem Schreiben mit der Forderung noch den Satz beifügen "Gemäß geltender Rechtsprechung ist auch die Buchung einer Einzelleistung (hier Hotel) beim Veranstalter gem. §651k abzusichern. Anderslautende Vereinbarungen in Ihren AGB bestreite ich."

Man könnte auch deutlicher werden Lisbeth,

"2. Auf Verträge, in denen sich der Reiseveranstalter gegenüber seinem Kunden allein zur Bereitstellung einer Ferienunterkunft verpflichtet hat, sind die Vorschriften des Reisevertragsrechts insgesamt entsprechend anzuwenden (Bestätigung von BGH, Urteil vom 9. Juli 1992 - VII ZR 7/92, BGHZ 119, 152). (amtlicher Leitsatz)

BGH, 23.10.2012 - X ZR 157/11

Auch wenn es in diesem Gewusel untergeht, es werden mehrfach die NUR-HOTEL-BUCHER anscheinend von
der Versicherung abgewimmelt.


Ferienimmobilie / Reiseveranstalter / Sicherungsschein
§§ 651 a, k BGB
1. Der Anbieter von Ferienimmobilien, der lediglich eine einzelne Reiseleistung - die Vermietung der Ferienimmobilie - erbringt, wird wie ein Reiseveranstalter behandelt, wenn sein Auftreten dem eines Reiseveranstalters entspricht. Dies ist dann der Fall, wenn Ferienhäuser oder Wohnungen aus dem Katalog ohne Nennung der Namen der Eigentümer der Häuser angeboten werden und die Zahlung an den Veranstalter zu erfolgen hat.
2. Eine Vorauszahlung des Mietpreises kann dann nur gegen Erteilung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
LG Köln, Urt. v. 15.05.2007 - 33 O 447/06


Legt das als Anlage anbei !


sorry....aber das "Schreien" war gewollt!
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

6 750

Donnerstag, 29. August 2013, 13:45

Hallo zusammen,

mal eine Frage, hat jemand schon das Geld von HanseMerkur zurückerstattet bekommen?

Danke im Voraus für eine Antwort!
lg

Lissie

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Wohnort: Köln

Beruf: Drillinspektor :-)

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6 751

Donnerstag, 29. August 2013, 13:47

:smil1: ja,nach 2,5 Wochen :Jippiiiiieeee:

Epprechtstein

unregistriert

6 752

Donnerstag, 29. August 2013, 13:47

Allein zwei user auf DIESER Seite!!! ...weiter "vorne" noch einige mehr.

6 753

Donnerstag, 29. August 2013, 13:51

Na dann hört es sich doch schon mal gut an :)

Hoffe es wird bei mir bald auch der Fall sein :D

Lissie

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6 754

Donnerstag, 29. August 2013, 13:54

Na dann hört es sich doch schon mal gut an :)

Hoffe es wird bei mir bald auch der Fall sein :D
wann hast du denn eingereicht ?

6 755

Donnerstag, 29. August 2013, 15:52

@Maja1
Was glaubst Du habe ich mit diesem Satz gemeint:
"Ebenfalls entbinden anderslautende AVB den Versicherer nicht von der Verpflichtung."

Das BGB gibt eindeutig vor, inwieweit auch nur Unterkünfte abgesichert sein müssen, da kann der Versicherer noch so viel in seine AVB pinseln - Gesetz ist Gesetz und steht ganz klar über den vertraglichen Bestimmungen, sofern diese ihm widersprechen.

@Hobbit
Danke für das Zitat - genau so sollte es Türkiyem der HanseMerkur vortragen.
:ironic:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

6 756

Donnerstag, 29. August 2013, 15:55

Es ging bereits - sogar etwas ausführlicher - per PN an Türkiyem :ironic:

Aber wieder typisch HanseMerkur, beim 2. Anlauf sollte es bei Türkiyem auch funktionieren.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

6 757

Donnerstag, 29. August 2013, 22:58

Allein zwei user auf DIESER Seite!!! ...weiter "vorne" noch einige mehr.

6 758

Donnerstag, 29. August 2013, 23:00

das fragst du nicht wirklich, oder?

Hallo zusammen,

mal eine Frage, hat jemand schon das Geld von HanseMerkur zurückerstattet bekommen?

Danke im Voraus für eine Antwort!
lg

:patschi: :patschi: :patschi:

6 759

Donnerstag, 29. August 2013, 23:16

So vollbracht.
Ich habe versucht alles von euch empfohlene zusammenzufassen, dies ist das Resultat. :grin:
Ist richtig gut geworden finde ich. :thumbsup:
Eigentlich habt ihr das ja geschrieben. :danke:


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Schreiben vom 28.08.13 habe ich erhalten. Dort teilen sie mir mit, das meine Reiseleistung nicht unter das von ihnen versicherte Risiko fällt.
Dem möchte ich hiermit Wiedersprechen.
Denn der Gesetzgeber hat im BGB bestimmt, das im Rahmen einer veranstalterischen Leistung vermittelte Hotel-only Buchungen ebenso gegen eine Insolvenz versichert sein müssen, wie Pauschalreisen mit mehreren Leistungsbestandteilen.
Ebenfalls entbinden anderslautende AVB den Versicherer nicht von der Verpflichtung.

§ 651a,k BGB besagt:

1. Der Anbieter von Ferienimmobilien, der lediglich eine einzelne Reiseleistung – die Vermietung der Ferienimmobilie – erbringt, wird wie ein Reiseveranstalter behandelt, wenn sein Auftreten dem eines Reiseveranstalters entspricht. Dies ist dann der Fall, wenn Ferienhäuser oder Wohnungen aus dem Katalog ohne Nennung der Namen der Eigentümer der Häuser angeboten werden und die Zahlung an den Veranstalter zu erfolgen hat.
2. 2. Eine Vorauszahlung des Mietpreises kann nur gegen Erteilung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
LG Köln, Urt. v. 15.05.2007 – 33 O 447/06

Zudem möchte ich mich auf die Entscheidung der BGH v. 23.10.2012-X ZR 157/11 berufen. ( liegt anbei. Bitte beachten sie Punkt 25 aa)

Ich bin bestrebt eine gütliche Einigung zu erzielen, und den unangenehmen weg über Anwälte zu vermeiden.
Daher bitte ich sie noch einmal den, durch die Insolvenz, mir entstandenen Schaden in Höhe von 2024,00 € zu erstatten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »türkiyem« (29. August 2013, 23:23)


Lissie

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6 760

Freitag, 30. August 2013, 05:41

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