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Auch wenn es in diesem Gewusel untergeht, es werden mehrfach die NUR-HOTEL-BUCHER anscheinend von
der Versicherung abgewimmelt.
Ferienimmobilie / Reiseveranstalter / Sicherungsschein
§§ 651 a, k BGB
1. Der Anbieter von Ferienimmobilien, der lediglich eine einzelne Reiseleistung - die Vermietung der Ferienimmobilie - erbringt, wird wie ein Reiseveranstalter behandelt, wenn sein Auftreten dem eines Reiseveranstalters entspricht. Dies ist dann der Fall, wenn Ferienhäuser oder Wohnungen aus dem Katalog ohne Nennung der Namen der Eigentümer der Häuser angeboten werden und die Zahlung an den Veranstalter zu erfolgen hat.
2. Eine Vorauszahlung des Mietpreises kann dann nur gegen Erteilung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
LG Köln, Urt. v. 15.05.2007 - 33 O 447/06
Legt das als Anlage anbei !
sorry....aber das "Schreien" war gewollt!
Zitat
GTI TRAVEL BUCHUNGSNUMMER:
BUCHMAL REISEN BUCHUNGSNUMMER:
Sehr geehrter GTI Travel / Buchmal Reisen Kunde,
vielen Dank für Ihre Buchung. Wie vereinbart, werden wir Ihre an GTI Travel / Buchmal Reisen geleistete Zahlung bei Pauschalreisen in vollem
Umfang verrechnen.
Bitte senden Sie uns dazu folgende Unterlagen IM ORIGINAL per Post an o. g. Anschrift zu:
1. Abtretungserklärung für geleistete Zahlungen. Diese muss gut leserlich und vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Bitte achten Sie hierbei
auf Schreibfehler.
2. Ursprüngliche Reisebestätigung/Rechnung des Veranstalters GTI Travel/Buchmal Reisen.
3. Ihren Reisesicherungsschein des Veranstalters GTI Travel/Buchmal Reisen.
4. Nachweis Ihrer an GTI Travel/Buchmal Reisen geleisteten Zahlungen in Form eines Kontoauszuges, Kreditkartenabrechnung, Quittung bei
Barzahlungen, etc.
AMA Reisen identifiziert dann die bereits getätigte Anzahlung/Restzahlung und reduziert den Reisepreis um die Differenz. Abtretungsformular zunächst als Fax oder pdf. an AMA Reisen schicken, hiernach das Original an AMA Reisen. Fax oder pdf alleine reicht NICHT. Auch einen Beleg über die bereits getätigte Anzahlung / Restzahlung an AMA Reisen schicken.
Sorry, war DODO!!
Auch wenn es in diesem Gewusel untergeht, es werden mehrfach die NUR-HOTEL-BUCHER anscheinend von
der Versicherung abgewimmelt.
Ferienimmobilie / Reiseveranstalter / Sicherungsschein
§§ 651 a, k BGB
1. Der Anbieter von Ferienimmobilien, der lediglich eine einzelne Reiseleistung - die Vermietung der Ferienimmobilie - erbringt, wird wie ein Reiseveranstalter behandelt, wenn sein Auftreten dem eines Reiseveranstalters entspricht. Dies ist dann der Fall, wenn Ferienhäuser oder Wohnungen aus dem Katalog ohne Nennung der Namen der Eigentümer der Häuser angeboten werden und die Zahlung an den Veranstalter zu erfolgen hat.
2. Eine Vorauszahlung des Mietpreises kann dann nur gegen Erteilung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
LG Köln, Urt. v. 15.05.2007 - 33 O 447/06
Legt das als Anlage anbei !
sorry....aber das "Schreien" war gewollt!
Update???? Von wann bitte??Also laut einem Update auf der Facebook-Seite von AMA schneidet man sich wohl nur ins eigene Fleisch wenn man nicht bis morgen wartet bis das speziell für GTI-Geschädigte Angebot ersichtlich ist.
Zumindest verstehe ich diese Aussage
**
Bei diesen Arten von Neubuchung auf der "normalen" Buchungsseite von
Ama Reisen gilt : Der neu gebuchte Reise-Preis wird **nicht** an die
alte GTI/Buchmal Buchung angepasst!! **
so, dass ich morgen die Reise, die ich heute Normal als GTI Geschädigter auf der AMA Seite buche, evtl. billiger bekommen kann. Klar, die Anzahlung wird trotzdem angerechnet aber eben kein speziell an die GTI-Geschädigten angepasster Preis.
Und noch einer....Kann auch kein Update von AMA bei FB finden....:-(
Zitat
+++ update vom Reiseveranstalter Ama Reisen GmbH+++
GTI/Buchmal Geschädigte können als Alternative zur Seite https://www.gtitravel.amareisen.de/ beim das Reisebüro Ihres Vertrauens eine Reise bei den Veranstaltern AMA Reisen oder TSS Reisen oder WTA-X Travel buchen.
Auch hier ist es ***wichtig***, dass das Reisebüro AMA Reisen bei der Buchung die *6 stellige GTI Travel oder Buchmal Reisen Buchungsnummer (bei 5 Stellen, vorne um eine " 0 " ergänzen) angibt, damit AMA Reisen Sie als Geschädigten erkennt. **Wichtig** zu wissen ist, dass diese neuen Reisebuchunge einen anderen Reisepreis haben können, als den "GTI Reisepreis) . Sie zahlen in so einem Fall die **Differenz** zwischen der bereits an GTI Travel oder Buchmal Reisen getätigte Zahlung und dem angezeigten Endpreis der Buchung. Für Kunden, die auf den Unister Portalen gebucht haben, gilt das gleiche.
**wichtig** ist, dass bei der Neubuchung auch die Buchungsnummer der alten GTI Travel oder Buchmal Reisen Buchung mitgeliefert wird. Später nachreichen geht NICHT.
Ohne "Reisebüro" kann man das gleiche Prozedere wie oben beschrieben auf amareisen.de erledigen. Im Formular, wo man seine persönlichen Daten eingibt unter "Anmerkungen" unbedingt die alte GTI Travel bzw. Buchmal Reisen Buchungsnummer eingeben. AMA Reisen identifiziert Sie als Geschädigten und wird Ihre bereits bei GTI Travel oder Buchmal Reisen getätigte Anzahlung bzw. Restzahlung anrechnen.
** Bei diesen Arten von Neubuchung auf der "normalen" Buchungsseite von Ama Reisen gilt : Der neu gebuchte Reise-Preis wird **nicht** an die alte GTI/Buchmal Buchung angepasst!! **
Ansonsten gilt :
1 ) Alle Kunden die, wegen der Anrechnung der bereits an GTI geleisteten Zahlung, lieber über Ama Reisen GmbH (Ama) buchen möchten können sich voraussichtlich ab Montag 01.07.2013 Mittag unter https://www.gtitravel.amareisen.de/ mit der 6 stelligen GTI Buchungsnummer einloggen und ihr Alternativangebot abrufen (das Sie nicht annehmen müssen, aber können). Sie können auch andere Hotels/Termine/Abflugorte aussuchen. Es sind nicht alle für die GTI Geschädigtigten vorgesehenen Buchungsmöglichkeiten für jeden online auf der normalen Buchungs-Seite von Ama abrufbar. Auch die Preise die auf der "normalen" Buchungs-Seite von Ama erscheinen müssen nicht identisch mit Ihren Möglichlichkeiten für Ihr vorbereitetes Ersatzangebot sein, diese vorbereiteten Preise sind soweit es möglich war an die ehemaligen GTI Preise angepasst. Diese vorbereiteten Ersatz- Angebote sehen Sie erst *nachdem Sie sich erfolgreich eingeloggt* haben. Erst wenn Sie zustimmen und das Abtretungsformular + die nötigen Unterlagen an Ama geschickt haben ist diese Ersatzbuchung bindend. ACHTUNG: ****Abtretungsformular + die nötigen Unterlagen unbedingt zusätzlich im Original an Ama Reisen GmbH senden****
Alle Kunden die über Unister Portale (evtl. googeln) im Internet gebucht haben müssen ihre 6 stellige GTI/Buchmal Buchungsnummern bei Unister erfragen.
2 ) Nachreichen von GTI Buchungsnummern ist **nicht** möglich
3) Die Abtretungserklärung & Zahlungsbelege müssen nicht nur per FAX, sondern auch *im Original* an Ama Reisen GmbH verschickt werden (am besten per Einschreiben) (für alle Arten von Buchungen)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Amigo_87« (30. Juni 2013, 13:04)