Die hast du schon bekommen und ich wiederhole mich sehr ungerne@Kuraiko
Wenn die Verträge "übernommen" werden, sollten die wesentlichen Bestandteile erhalten bleiben, die da sind Unterkunft, Reisetage und Start- und Zielflughafen.
Eine Änderung der genannten ermächtigt Dich zum Rücktritt vom Vertrag und Erstattung geleisteter Zahlungen.
Selbstverständlich musst Du dann nur noch die Restzahlung leisten, wenn Du die Reise antritts und nicht etwa den gesamten Reisepreis noch einmal.Edit: Wie so oft - ein pas de deux mit @cuAuf jede Frage eine Antwort dank Google
@ Buen día was willst du uns damit sagen ?????
Hier ist noch eine Antwort offen!
Wenn die Verträge "übernommen" werden, sollten die wesentlichen Bestandteile erhalten bleiben, die da sind Unterkunft, Reisetage und Start- und Zielflughafen.
Eine Änderung der genannten ermächtigt Dich zum Rücktritt vom Vertrag und Erstattung geleisteter Zahlungen.
Hi Lisbeth,
danke für obige Info!
Habe noch eine Frage: Wie sieht es mit der Zimmerkategorie aus? Also wenn ich Landblick statt Meerblick habe. Kann ich dann auch zurücktreten?
Wenn ich „mein“ Hotel heute buchen würde, wären das 230€ Differenz. Der ganze Urlaub kostet jetzt ca. 4700€ statt 4000€ ( 2/13 gebucht).
Noch ne Frage – Von wem bekomme ich bei einem Rücktritt meine 800€ Anzahlung zurück? Von der IV oder etwa von dem neuen übernehmenden RV?
Gruß
Strandläufer
P.S. Was mich jetzt besonders fuchst - beim gebuchten Hotel war TUI ca. 90€ günstiger, aber abendlicher Hinflug. Da wir nicht morgens gegen 3 oder 4 Uhr im Hotel einlaufen wollten, haben wir bei GTI gebucht. Die wären morgens geflogen.