Huhuu, habe leider das Gefühl, meine Frage ist hier etwas untergegangen, oder weiß niemand was dazu?guten abend ihr lieben,
ich finde diese idee mit dem schreiben ganz interessant. meine fragen dazu: ist es tatsächlich so, dass der iv antworten muss und wenn er das nicht tut, bin ich von dem vertrag befreit? setzt man dem lv dafür eine frist und wie lang sollte diese sein? und: wie genau sollte der text aussehen, sodass er wirksam ist? gibt es hierfür ein musterschreiben?
liebe grüße und danke schonmal!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Katja« (24. Juni 2013, 11:07)