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41

Mittwoch, 28. Juni 2017, 08:06

Da find ich meinen "Erklärbär" ja noch besser :D oups, nur etwas hochscrollen

Europäische Kommission schlägt eine Modernisierung der EU-Vorschriften über Pauschalreisen vor.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (28. Juni 2017, 08:08)


42

Freitag, 29. Juni 2018, 10:53

Stichtag: 01. Juli 2018

Theorie und Praxis gehen nächste Woche an den Start. Das geänderte EU-Pauschalreiserecht tritt in Kraft.

In den nächsten Tagen gibt es einige Stichpunkte, um das Ganze (aus meiner Sicht) nicht zu unübersichtlich werden zu lassen. Heute:

Mängelanzeigen aus Buchungen ab 01.07.2018 können auch im Reisebüro abgegeben werden.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

Fitschi

Master Amigo

Beiträge: 34 411

Wohnort: hier halt

Beruf: Haussklave

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43

Freitag, 29. Juni 2018, 12:09

Da werden sich die RB aber freuen :ironic:
Dodo, was hältst Du davon?
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

44

Freitag, 29. Juni 2018, 12:15

Eine ausgezeichnete Möglichkeit, mit dem Kunden in Kontakt zu bleiben und das "Bestmögliche" für ihn
(als Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters) herauszuholen. Ist das jetzt ein Widerspruch? Oder ? :denk:
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

45

Freitag, 29. Juni 2018, 13:13


Dodo, was hältst Du davon?


Dodo und Kollegen freuen sich bestimmt :grin: :D
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

46

Freitag, 29. Juni 2018, 13:19

Alles gut Fitschi, der Unterschied zu vorher ist, dass es per Agenturvertrag (bei einigen VA) verboten war, als RB zwischen Kunden und VA zu agieren, da der Reisevertrag ausschließlich zwischen
Kunden und VA besteht. Jetzt ist das RB rechtlich verpflichtet Mängelanzeigen anzunehmen.

ps. dadurch, dass der Kunde jetzt 2 Jahre dazu Zeit hat, muss er dennoch die Reiseleitung vor Ort direkt am Urlaubsanfang aufsuchen, um seine Mängel gegenzeichnen zu lassen.

Man muss schon manchmal eingreifen, der Mängelanzeige um Fakten zu ergänzen und das subjektive "mimimi" zu entfernen, sonst wäre es eh im Sande verlaufen :kuller:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (29. Juni 2018, 13:22)


47

Samstag, 30. Juni 2018, 00:13

Das neue EU - Pauschalreiserecht ab 01.07.2018

Neu ist auch:

Bei Buchung eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung über einen Reiseveranstalter gilt nicht mehr der Schutz des Pauschalreiserechts, sondern bei Buchungen ab dem 1. Juli 2018 das Mietrecht des jeweiligen Landes.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

48

Samstag, 30. Juni 2018, 04:10

Führich sieht es sehr dramatisch (was für einige Büros sicherlich auch zutrifft...) also passt auf, ob auch das jeweilige On- oder Offline Reisebüro das richtige Formblatt herausgibt oder eben angezeigt wird (nicht wegklicken :D ) sonst befindet es sich automatisch in der Haftung :ironic:

https://reiserechtfuehrich.files.wordpre…une-28-6-18.pdf
Freedom's just another word for nothing left to lose...

49

Samstag, 30. Juni 2018, 07:31

Und alles nur, weil immer mehr politisch organisierte Cerebralasketen darauf bestehen, sich in Dinge einzumischen, die sie niemals verstehen werden. :batsch:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

50

Sonntag, 1. Juli 2018, 11:35

EU-Pauschalreiserecht

Ab heute gilt auch:

Erhebliche Änderungen wie z.B. ein Hotelwechsel, muss der Veranstalter klar vor der Reise kommunizieren.

Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, kann er sein Geld zurückfordern
und ggf. für die verlorene Urlaubszeit Schadensersatz verlangen.
Keine kundenseitige Reaktion in angemessener Zeit gilt als Zustimmung.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

51

Dienstag, 3. Juli 2018, 10:21

Nicht nur, das Reisebüros jetzt etwas vorsichtig agieren und nach jedem Formblatt intern fragen, sind auch jetzt die Kunden bei Vorlage der Formblätter überrascht
und fragen nach der versteckten Kamera :patschi: :kuller:

Am Montag war glaub jeder von der Neuerung überlasstet zumal die Technik nicht mitspielte und einige VA über die normalen Reservierungssysteme nicht erreichbar waren.
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52

Dienstag, 3. Juli 2018, 10:31

Das schlimmste ist die "gewillkürte Pauschalreise" dafür gibt es natürlich kein Formblatt, jeder VA handhabt es anders..... bescheuert!
Freedom's just another word for nothing left to lose...

53

Dienstag, 3. Juli 2018, 10:47

....und rechtlich absolut nicht abgesichert! Da muss doch wohl ein Präzedenzfall durchstreitet werden......
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Willi18

Junior Amigo

  • »Willi18« wurde gesperrt

Beiträge: 189

Wohnort: Harzer Vorland

Beruf: Rentner mit Nebenbeschäftigung

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54

Dienstag, 3. Juli 2018, 11:03

Hallo, ich verstehe gar nicht die Aufregung. Der RV hat doch jetzt weniger Aufwand, wenn jetzt das RB für die "Ordnung" der nötigen "Dokumente" aggiert. :pfft:

Schön zu wissen das der Weg jetzt portofrei vor der Haustür liegt.
Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben.

55

Dienstag, 3. Juli 2018, 11:20

Joh, so ist es :D
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56

Dienstag, 3. Juli 2018, 22:27

Scheiße, ich lach mich krank, ein Kollege.... mehr braucht es nicht :kuller: :patschi: :woza:
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57

Dienstag, 3. Juli 2018, 23:22

... und bitteschön immer unverzüglich weiterleiten, die Mängelanzeige. Vom Kunden an den Veranstalter.
Und nicht die Nachweis-Dokumentation vergessen, die die Unverzüglichkeit der letzten 2 Jahre belegt.

Ich seh schon, da kommt keine Langeweile auf :ironic:
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

58

Dienstag, 3. Juli 2018, 23:43

Es gibt Formblätter für Pauschal- , Einzelbuchungen und die verbundenen Reisen! Mehr gibt es nicht .... und die gewillkürte Kacke soll mir mal am EuGH vorbeigehen :mecker: :mecker:
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59

Dienstag, 3. Juli 2018, 23:49

Langweilig wird es hier in der Branche glaub ich nieeeeeeee cuate :verlegen2: :Nope: :verlegen:
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60

Mittwoch, 4. Juli 2018, 14:43

Informationspflichten

seitens der Reiseveranstalter oder Reisevermittler auch für:

Rückerstattung eingesparter Kosten als Gegenstück zur Möglichkeit der Preiserhöhung,
z.B. Treibstoffkosten, Abgaben die von Dritten erhoben werden wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren
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