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1

Donnerstag, 14. Juli 2011, 01:06

Einspruch - Die Show der Rechtsirrtümer

Habe ich mich heute abend zu Recht über diese Sendung bzw. Prof. Dr. Ralf Höcker aufgeregt? :schlauch:



Wenn ich den guten Mann richtig verstanden habe, bestätige ich als Reisende eine automatische Veranstalter-Email mit Reisepreis 0 € mit "Gebucht!" und einem fröhlichen Klick auf den "Antworten"-Button und schon reise ist kostenfrei nach St. Lucia? Wo bitte bleibt die letztendlich alles entscheidene Veranstalter-Bestätigung? Wo die Möglichkeit zur Anfechtung wegen Irrtums?

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2

Donnerstag, 14. Juli 2011, 08:41

So ist das mit diesen Quote-Sendungen. Im Detail hinterfragen und ergänzen kann man sie nicht. Tröste Dich, die Sendung war eine Wiederholung und etwa 2 Jahre alt. Die Erkenntnisse sind heute schon weiter. :ironic: Natürlich auch zum Kalkulationsirrtum usw.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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3

Donnerstag, 14. Juli 2011, 18:40

Welcher Sender sendet eine Wiederholung zu rechtlichen Geschichte die 2 Jahre alt ist? Das ist doch Mist.

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4

Donnerstag, 14. Juli 2011, 19:45

Schon als ich den Anfang der Sendung sah, habe ich wieder weggeklickt. (Internet auf Vox).
Das mit den Backzutaten, kann doch nicht soo lange zurück liegen. Oder doch :denk:

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5

Donnerstag, 14. Juli 2011, 23:41

2 Jahre alt?! Hab ich beim Zappen gar nicht bemerkt. Meiner Meinung nach war aber auch vor 2 Jahren die rechtliche Situation die heutige.

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6

Donnerstag, 14. Juli 2011, 23:56

Ein paar Urteile liegen schon dazwischen. Beispielsweise das gegen TUI vom AG Hannover mit dem Az. 545 C 1384/09 aus dem Jahre 2010, was mittlerweile rechtskräftig ist und worüberhier die TAZ berichtet.

RAin Dworschak( die den Prozess gewann) warnt vor irreführender Beratung anderer Betroffener im Internet. In den meisten Fällen handelt es sich um einen Irrtum, der den Reiseanbieter nicht zu einer Anfechtung berechtigt, da der Irrtum im Verantwortungsbereich des Reiseanbieters auftritt, denn tatsächlich liegt nicht der typische "Vertipp-" Fehler/Irrtum vor, der unserer Ansicht nach nicht zu Lasten des Urlaubers zu einer Nichtdurchführung oder Verteuerung der Reise führen darf.

Quelle: die-rechtsanwaelte.eu
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (14. Juli 2011, 23:57)


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Solveig

unregistriert

7

Dienstag, 19. Juli 2011, 18:26

... RAin Dworschak( die den Prozess gewann) warnt vor irreführender Beratung anderer Betroffener im Internet. ...


Ich wundere mich sowieso immer, das in vielen Foren sich immer Leute berufen fühlen, "Rechtsauskünfte" zu erteilen aufgrund von meist laienhaft vorgetragenen Fällen. Ich würde mich niemals so weit aus dem Fenster lehnen, irgendwelche Rechtsauskünfte im Internet zu erteilen, auch wenn sie von vielen als "Meinungen" betitelt werden. Das kann eigentlich nur in den meisten Fällen voll in die Hose gehen.

8

Mittwoch, 20. Juli 2011, 18:54



Ich wundere mich sowieso immer, das in vielen Foren sich immer Leute berufen fühlen, "Rechtsauskünfte" zu erteilen aufgrund von meist laienhaft vorgetragenen Fällen.



Da kann ich dir nur zustimmen. Jedoch sind persönliche gemachte Erfahrungen, die geschrieben wird, auch für andere positiv und lehrreich.