Ein echter Mann pinkelt im Stehen. Das fand zumindest 1997 ein Kläger vor dem Amtsgericht Hannover. Er forderte vom Veranstalter Schadensersatz, weil die Beschaffenheit der Toilette ein Geschäft im Stehen verhinderte. "Ich musste einige Male vor dem heruntersausenden Deckel zurückweichen. Alle meine Versuche, die Klobrille aufzurichten und zu fixieren, sind gescheitert," begründete der Kläger seine Forderung. Das Gericht wies die Klage ab - und stimmte damit wohl eher dem Anwalt der beklagten Gesellschaft zu. Dieser sagte: "Mir widerstrebt es, mich mit Gewohnheiten beim Wasserlassen auseinanderzusetzen. Die meisten Frauen haben ihre Männer schon so erzogen, dass es bei diesem Geschäft hygienisch zugeht".
(Amtsgericht Hannover, Aktenzeichen 509 C 1603/98)
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