@piroww
Kurz und knapp auf den Punkt gebracht, Du wirst diese Flugzeitverschiebung bei der gebuchten
Pauschalreise nicht erfolgreich einklagen können. Ebenso solltest Du die Reise in keinem Fall stornieren. Dann wird TUI Dich nämlich mit den vollständigen Stornogebühren belasten, die TUI dann sogar u.U. juristisch durchsetzen kann.
Der Link
www.anwalt.org ist für Deinen Sachverhalt nicht wirklich hilfreich.
Also - akzeptiere die Änderung, auch wenn es gegen Dein persönliches Rechtsempfinden spricht. Bei einer Pauschalreise besteht die vertragliche Verpflichtung des VA "nur" darin, Dich zum gebuchten Termin an den gebuchten Ort zu befördern. Solange das an diesem Tag bis spätestens 23:59 Uhr geschieht, erfüllt der Veranstalter den Vertrag. Flugzeitänderungen musst Du akzeptieren.
Das Dir das alles gegen den Strich geht und Du entsprechend angesäuert regierst, kann ich völlig nachvollziehen. Ändert aber nicht den Sachstand, dass Du juristisch betrachtet keine Chance hast, von der Reise zurück zu treten.
Unter Umständen kannst Du über ein "god will" Angebot deinerseits versuchen, kostenfrei auf eine andere Reise umzubuchen und das entsprechend mit dem derzeitigen Corona-Szenario argumentativ untermauern. Eingehen muss der VA darauf nicht, aber Du solltest es zumindest versuchen. Allerdings dann mit einem ganz konkret formulierten Angebot.
Ob es besser ist dass das Reisebüro dieses Angebot bei TUI vorträgt oder ob Du das selber in die Hand nimmst, dazu kann ich Dir keinen Rat geben, da ich nicht weiß wie qualifiziert Dein Reisebüro ist.