Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, wonach keine Leistungspflicht für bei der Reisebuchung bestehende Krankheiten und deren Folgen besteht, benachteiligt den Versicherten unangemessen und ist deswegen unwirksam.
AG München, 30. 8. 2016 - 159 C 5087/16
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