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Freitag, 31. März 2017, 23:25

Reiserücktrittskosten - Versicherung: Vorliegen einer "unerwartet schweren Erkrankung" trotz Vorerkrankung

Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, wonach keine Leistungspflicht für bei der Reisebuchung bestehende Krankheiten und deren Folgen besteht, benachteiligt den Versicherten unangemessen und ist deswegen unwirksam.

AG München, 30. 8. 2016 - 159 C 5087/16

Hier das Urteil
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