Am 1.11.2016 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der neuen EU-Pauschalreise
richtlinie beschlossen.
http://blog.otto-schmidt.de/mdr/2016/11/…ht-beschlossen/
Wer es sich antuen will hier in Gänze:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebu…icationFile&v=2
Das hat auch den Verbraucher zu interessieren!
Reiseveranstalter können
bis 20 Tage zu 8% den Reisepreis erhöhen Die Beweislast liegt nun beim Pax! Das war vorher Verbraucherfreundlicher!
Zitat von einem mir seit Jahrzehnten befreundeten VA :
Ich arbeite mittlerweile 32 Jahre bei/für Reiseveranstalter. Keiner von denen hat meines Wissens die (bald hinfällige) Regelung ausgenutzt, den Reisepreis bis 4 Monate vor Reisebgeinn um bis zu 5% zu erhöhen. Aber 20 Tage und 8% sind schon verlockend. Die Beweislast liegt ja beim Verbraucher. Und genau dessen Rechte werden jetzt
"unheimlich gestärkt" (/Ironie-Modus aus).
Zudem heisst es jetzt gebundene Reiseleistungen.... um es kurz zu machen!
Ab 2018 geht ihr am Besten in kein Reisebüro mehr, da mehr Bürokratie herrscht, als in einem Finanzministerium.....
Vor der Beratung muss eine Beratung stattfinden, dessen Beratung um eine Pauschalreise handelt oder Individuell gehandelte Reise handelt, diese Formulare werden dem Kunden
in zig Ausführungen vorgelegt und muss diese unterschreiben!
Danke !!!!
So!
Sehr geehrter Kunde,
aus Gründen der Qualitätssicherung nehmen wir das neutrale Beratungsgespräch auf Video und Tonträger auf. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, tragen Sie das vor Beginn des neutralen Beratungsgesprächs deutlich unseren Mitarbeitern mit und verlassen Sie dann ohne dreckige Bemerkungen umgehend unser Büro. Ihre Garderobe finden Sie dann bereits auf der Straße liegend vor.
Sollten Sie wider Erwarten oder, weil Sie eine unverbesserliche Rampensau sind mit der Aufzeichnung einverstanden sein, unterzeichnen Sie bitte die vorgelegten Protokolle und Einverständniserklärungen auf den Seiten 1, 4, 5, 12 und 34.
Sobald Sie sich über die Datenschutzbedingungen, über unsere Tätigkeit und über den Sinn & Zweck des neutralen Beratungsgesprächs informiert haben und diese Information bestätigt haben, stellen Sie bitte laut und deutlich Ihre Fragen.
Wenn Sie unsere Beratungs App auf Ihrem Smartphone installiert haben, können Sie die Bestätigung auch elektronisch vornehmen. Die App steht Ihnen als Barcode draußen an der Eingangstür zur Verfügung.
Nach Abschluss des neutralen Beratungsgesprächs verlassen Sie bitte für einen kurzen Augenblick unsere Geschäftsräume, um dann unmittelbar danach mit einem Buchungswunsch wieder einzutreten.
Es besteht die Möglichkeit an unserer Servicebar im Eingangsbereich einen Coffe-to-go mitzunehmen.
Wir sind laut Gesetz und Bestimmungen der neuen Pauschalreisen
richtlinie gehalten, Ihnen dann unmittelbar nach der Äußerung Ihres Buchungswunschs innerhalb unserer Geschäftsräume entsprechende Formblätter zur Kenntnisnahme mit der Bitte vorzulegen, diese zu unterzeichnen. Kopien der unterzeichneten Formblätter werden ihnen dann ausgehändigt.
Anschließend werden wir Ihnen dann zwar mit allergrößter Wahrscheinlichkeit sagen müssen, dass wir Ihrem Buchungswunsch aus rechtlichen Gründen nicht entsprechen können, aber immerhin haben wir eine schöne Zeit miteinander verbracht.
Sollten wir - was durchaus eine Wahrscheinlichkeit von 0,3 - 1,4% entspricht - doch in der Lage sein, Ihrem Buchungswunsch zu entsprechen, machen wir Sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass Sie uns idealerweise mit festem Schuhwerk und entsprechend wetterfester Bekleidung und einem Vorrat an Flüssigkeit und Nahrung aufsuchen, da wir laut Bestimmungen der neuen Pauschalreisenbestimmung Einzelkomponenten Ihres Urlaubs nur noch im Abstand von 24 Stunden buchen können.
Wir haben, um Ihren Aufenthalt angenehmer zu gestalten mit einem Unternehmen des Beherrbergungsgewerbes auf der gegenüberliegenden Straßenseite extra dafür, für Ihre Bequemlichkeit während der Wartezeit eine überdachte Wartezone eingerichtet.
Wir dürfen in dem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass diese Wartezone nicht zu unserem Geschäftslokal zuzurechnen ist und lediglich charikativen Beweggründen entspricht.
1X am Tag, außer an Sonn- und Feiertagen kommt ein mobiler Imbissstand vorbei, bei dem Sie Bratwurst und heiße Getränke erstehen können.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nach Ablauf der 24 Stunden, und wenn Sie unser Geschäftslokal betreten keine stark riechenden Speisen oder Getränke in unserem Geschäftsbereich dulden können.
So! Sarkasmus pur!