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21

Montag, 10. Oktober 2016, 13:14

Das hat aber weniger mit der Stundenzahl als mit den festgelegten Entfernungskilometern
der EU-Verordnung 261/2004 zu tun.

Die Staffel ist gültig für alle erstattungsberechtigten Flugstornierungen
entsprechend 250 € bis 1500km, 400 € bis 3.500km oder 600 € darüberhinaus.

Menorca ist nun mal nicht Kreta oder Rhodos in dieser Hinsicht :ironic:

Wie geschrieben, ist nur die Airline für Ausgleichszahlung Flugausfall der zuständige Ansprechpartner.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

22

Montag, 10. Oktober 2016, 13:40

Mooooooment Cuate :corräkt:
Wir hatten "lediglich" eine Flugverspätung und erhalten 400.-€ und bei Elop wird die ganze Reise abgesagt.
Da müßte m.M.n deutlich mehr Ausgleichszahlung rum kommen :ironic:
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

23

Montag, 10. Oktober 2016, 14:09

Ist schon so. 400 € bei mehr als 1500km Entfernung. Oder eben 250 € bis 1500km.
Ab minimum 3 Stunden oder 5 oder 15 - das ändert sich nicht.
Flugstornierung und Flugverspätung sind praktisch gleichgestellt.

Übrigens kann es passieren, dass die evtl. Zahlung des Reiseveranstalters
- und da geht es um weitere Mängel durch die Reisestornierung -
mit der Ausgleichszahlung Flugstornierung verrechnet wird.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (10. Oktober 2016, 14:11)


24

Montag, 10. Oktober 2016, 15:57

Da müßte m.M.n deutlich mehr Ausgleichszahlung rum kommen


Bitte nicht Minderungs-/Schadenersatzanspruchrechte gem. BGB, mit Entschädigungen gem. VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 vermischen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Sina

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25

Montag, 10. Oktober 2016, 21:01

@ elop: Deine Reaktion ist völlig verständlich. Wenn einem am Flughafen mal eben so der komplette Urlaub storniert wird, ist das mehr als nur ärgerlich und dafür werden auch die Kundenservicemitarbeiter Verständnis haben. Mit der Fristsetzung warst Du auch noch recht fair - wobei natürlich zu bedenken ist, dass

1.) ggf. die Beschwerden/ Kundenschreiben der Hauptsaison noch nicht vollständig abgearbeitet sind und
2.) irgendwas um die mindestens 10.000 Urlauber (wahrscheinlich weit mehr) von der kurzfristigen Kündigung des Reisevertrages bzw. Flugstornierungen betroffen waren bzw. sind - und alle wollen natürlich schnelle Lösungen und Kostenerstattungen.

Sieht also nach ordentlich Überstunden für den Kundenservice aus, von daher kann es durchaus passieren, dass die Frist nicht eingehalten werden kann. Wenn Du Klage einreichst, ist das natürlich Dein gutes Recht, beschleunigt den Prozess aber nicht unbedingt. Wenn Du ggf. keine Rechtschutzversicherung hast, würde ich Dir eh raten, erstmal die Antwort vom Kundenservice abzuwarten. An Deiner Stelle würde ich nach Fristablauf einfach mal beim Kundenservice anrufen und mich freundlich, aber deutlich in Erinnerung bringen...
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

26

Dienstag, 11. Oktober 2016, 10:10

TUI - Opfer

@Aramis:

Den Betrag „Ausgleichsleistung“ habe ich aus der EU-Verordnung, nachdem ich auf die Schnelle Rechtsgrundlagen gesucht hatte, und zwar noch am Donnerstag, also entsprechend geladen und „mit rotem Schleier vor Augen...“ :cursing:

@WYZ: Wahrscheinlich bin ich tatsächlich ein „wenig qualifizierte(r) Beschwerdeführer“, aber auf die Schnelle war es am Donnerstag auch nicht gerade einfach, rechts-„sichere“ Informationen zu erhalten... :Nope:

Und was die „korrekten“ Adressaten meiner Beschwerde angeht:

der Wisch mit der „Kündigung“ –erhalten am Schalter der AIRLINE– stammt vonTUI Deutschland GmbH & TUIfly VermarktungsgmbH, eine Adresse ist nicht angegeben; gekündigt wird dort nicht nur der Flug, sondern „der Reisevertrag/Beförderungsvertrag“, da kann man nun rätseln, was gemeint ist...

Auch die Adresse vom ReiseVERANSTALTER 1-2-FLY musste ich erst erfragen, im Übrigen ist das die gleiche wie von TUI Deutschland...

Da es sich um eine Pauschalreise handelte, kann ich schlecht den Ticketpreis selbst herausrechnen, den kenne ich ja gar nicht...

Von daher magst du, @liebe(r ) cuate ja Recht haben, daß der Begriff „Ausgleichsleistung“ bei meinem Brief an den VERANSTALTER (und nicht die AIRLINE) „fehl am Platz“ war; andererseits meine ich, daß diese beiden –da ja „unter einem Dach“ – doch selbst auseinanderklabüstern müssen, wer zu wieviel für den Schaden aufkommt...

Im Übrigen sehe ich inzwischen, dass die Rechtssprechung –soweit auf BGB 651ff. gestützt– für „entgangene Urlaubsfreuden“ einen Schadenersatz bis hin zur Höhe des gesamten Reisepreises vorsieht... Und DAS ist weitaus mehr als jene 250 EUR....

Da ich ja eine Frist gesetzt habe (und bisher weder Antwort noch Erstattung erhielt), muss ich den Ablauf derselben erstmal abwarten; danach geht das an jenen Reiserechtsanwalt, der wird meine „wenig qualifizierte Beschwerde“ :ironic: ja hoffentlich noch in die richtigen Bahnen lenken...

Ich persönlich finde es nachwievor sehr verwirrend, ?( welche Rechte hier überhaupt greifen...

Trotz eurer lieben und gutgemeinten Posts, für die ich mich nochmals bedanke...


Mit freundlichen Grüßen, elop

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »revealmap« (11. Oktober 2016, 10:31) aus folgendem Grund: Beitrag formatiert


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27

Dienstag, 11. Oktober 2016, 11:26

Im Übrigen sehe ich inzwischen, dass die Rechtssprechung –soweit auf BGB 651ff. gestützt– für „entgangene Urlaubsfreuden“ einen Schadenersatz bis hin zur Höhe des gesamten Reisepreises vorsieht... Und DAS ist weitaus mehr als jene 250 EUR....


Auch hier steht und fällt letztendlich alles damit, ob es sich bei der "Massenerkrankung" des Flugpersonals um höhere Gewalt handelte oder nicht. Vergleichbare Fälle gab es in dieser Größenordnung noch nicht, insofern ist schwierig abzusehen, wie und was irgendwann vom BGH entschieden wird.

Ich persönlich denke, dass die betroffenen Veranstalter gut daran täten, kulante Entscheidungen zu treffen. Sicher konnten die Veranstalter selbst nicht unbedingt etwas für das von den TUIfly - Mitarbeitern verursachte Chaos, trotzdem haben sie einen extremen Image- und Vertrauensverlust bei den betroffenen Kunden zu verzeichnen. Vielleicht kann der ein oder andere Kunde schon mit einem Reisegutschein zurückgewonnen werden. Zusätzlich zur Erstattung des Reisepreises und sonstiger Unkosten natürlich.

Bei der großen Anzahl betroffener Urlauber gehe ich allerdings davon aus, dass nicht mit viel Kulanz zu rechnen ist, solange der Fall nicht vom BGH beurteilt wurde.
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28

Dienstag, 11. Oktober 2016, 12:23

Man sollte auf jeden Fall erst mal selbst alle Schadenensersatzansprüche ggü. 12Fly gelten machen, um die 1Monatsfrist zu wahren und den VA dementsprechend in Verzug setzen, egal ob es jetzt
Höhere Gewalt war oder nicht. Die EU/VO Entschädigungen haben 3 Jahre Zeit und können ggü. X3 dementsprechend später geltend gemacht werden.
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29

Dienstag, 11. Oktober 2016, 12:28

Da es sich um eine Pauschalreise handelte, kann ich schlecht den Ticketpreis selbst herausrechnen, den kenne ich ja gar nicht...


Das ist bei der Ausgleichszahlung gem. EU-Verordnung 261/2004 auch nicht erforderlich. Unabhängig vom gezahlten Flugpreis geht es nur um die Annullierung an sich und die pauschale Erstattung mit 250 €. Gibst Du das Verlangen an den Reiseveranstalter, wird das spätestens vor Gericht abgeschmettert, weil der Reiseveranstalter nicht zuständig ist (trotz Pauschalreise)
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30

Dienstag, 11. Oktober 2016, 12:31

@ Dodo: Richtig und elementar wichtig - aber das hat elop ja schon getan :TOP:
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31

Dienstag, 11. Oktober 2016, 13:04

Im Übrigen sehe ich inzwischen, dass die Rechtssprechung –soweit auf BGB 651ff. gestützt– für „entgangene Urlaubsfreuden“ einen Schadenersatz bis hin zur Höhe des gesamten Reisepreises vorsieht... Und DAS ist weitaus mehr als jene 250 EUR....


Auch hier steht und fällt letztendlich alles damit, ob es sich bei der "Massenerkrankung" des Flugpersonals um höhere Gewalt handelte oder nicht. Vergleichbare Fälle gab es in dieser Größenordnung noch nicht, insofern ist schwierig abzusehen, wie und was irgendwann vom BGH entschieden wird.

Ich persönlich denke, dass die betroffenen Veranstalter gut daran täten, kulante Entscheidungen zu treffen. Sicher konnten die Veranstalter selbst nicht unbedingt etwas für das von den TUIfly - Mitarbeitern verursachte Chaos, trotzdem haben sie einen extremen Image- und Vertrauensverlust bei den betroffenen Kunden zu verzeichnen. Vielleicht kann der ein oder andere Kunde schon mit einem Reisegutschein zurückgewonnen werden. Zusätzlich zur Erstattung des Reisepreises und sonstiger Unkosten natürlich.

Bei der großen Anzahl betroffener Urlauber gehe ich allerdings davon aus, dass nicht mit viel Kulanz zu rechnen ist, solange der Fall nicht vom BGH beurteilt wurde.
Eine sehr seröse Bewertung des Sachverhalts, inklusive der Prognose und der Empfehlung an die VA's, mit den Ansprüchen der Reisegäste umzugehen.

Vieles was ansonsten durch das Netz und die Gazetten wandert ist spekulativ, sind Vermutungen, Frust und Wunschdenken. Vor allem von der großen Anzahl der "Laien-Juristen", die glauben diese Vorkommnisse juristisch qualifiziert bewerten zu können. Gesetze sind die Grundlage für juristische Entscheidungen, die aber werden häufig fallbezogen entschieden.

Richtig ist natürlich auch der Hinweis von "Dodo" jetzt die Ansprüche anzumelden. Das hat aber nichts mit den sehr speziellen Vorkommnissen der "TUIfly-Epidemie" zu tun, sondern gilt grundsätzlich. Zunächst immer unter Wahrung der Frist, die Ansprüche geltend machen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (11. Oktober 2016, 13:08)


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Dienstag, 11. Oktober 2016, 15:18

Bringt ja nix, jemandem falsche Hoffnungen zu machen. Dass sich natürlich vor allem diverse Firmen, die sich darum kümmern, Kundenansprüche gegenüber Airlines durchzusetzen, derzeit in den Medien überschlagen und zuversichtlich sind, dass Entschädigungsleistungen fällig sind, ist klar. Eine bessere Werbung kann es fast nicht geben und von den Entschädigungen, die sie für ihre Kunden erwirken können, erhalten sie ja Provision. Davon leben sie. Finde ich auch ok - der Kunde erspart sich die Schreiberei und den Stress und zahlt halt für diese Bequemlichkeit.

Aber solange nicht eindeutig geklärt ist, ob die Sache höhere Gewalt war oder nicht, würde ich mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen :pfft:
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Dienstag, 11. Oktober 2016, 15:29

@Sina

So ist es. Leider lehnen sich einige viel zu weit aus dem Fenster.

Und die Jungs und Mädels die mit 25% Provision versuchen, die Ansprüche der Fluggäste einzufordern, hatten irgendwann eine gute und völlig legale Business-Idee. Der Anwalt kassiert eben nach der Gebührenordnung (ohne Garant für Erfolg) und die Agenturen arbeiten so wie geschildert.

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Dienstag, 11. Oktober 2016, 22:14

Ja, klar. Das Problem ist nur: Wenn es einem so richig besch..... geht und wenn jemand (zurecht) so richtig sauer ist wie z. B. elop, gibt es zig Geier, die nur auf solche Situationen nur warten, um ihr Geschäft machen zu können. Mit legalen Mitteln und Wegen und durchaus komfortabel für den Nutzer. Kostet zwar was, aber ist bequem. Nur: Gerade in diesem Fall ist das Ende völlig offen. Keiner kann wirklich sagen, was dabei herauskommt. Wenn's blöd läuft, legt der Nutzer noch drauf... :pfft:
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35

Dienstag, 11. Oktober 2016, 22:23

Wenn's blöd läuft, legt der Nutzer noch drauf...


Wie meinst Du das?
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36

Mittwoch, 12. Oktober 2016, 09:18

Wenn's blöd läuft, legt der Nutzer noch drauf...


Wie meinst Du das?
Nun wenn er z.B. über einen RA versucht seine vermeintlichen Ansprüche via Klage durchsetzen zu wollen. Scheitert er, bleibt er auf den Gerichtskosten und dem RA-Honorar sitzen.

Soweit muss es nicht unbedingt kommen. Wäre aber möglich, den aktuell gibt es dazu keine Rechtssicherheit.

37

Mittwoch, 12. Oktober 2016, 09:37

Diese Möglichkeit war mir klar. Nur, habe da eine Verbindung zu den Fluggastrecht-Anbietern gelesen, zumindest kam es bei mir so an. Daher die Frage an Sina.
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38

Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10:06

@cuate

Sorry, ich hatte es anders verstanden. Wann u.U. bei den Fluggastrecht-Anbietern Kosten entstehen, ist mir auch nicht klar.

Sina

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39

Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10:41

@ cuate: Ich denke nicht, dass die Agenturen gratis arbeiten, wenn es keine Entschädigungsleistungen gibt. Eine gewisse Aufwandsentschädigung werden die m. E. schon haben wollen. Dass Anwälte auch nicht umsonst arbeiten, ist eh klar.
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40

Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10:50

Bei allen mir bekannten Anbietern bisher definitv nicht, Provisionen werden nur bei erfolgreichem Abschluß verrechnet.
Also kein Risiko der Eigenbeteiligung bei nicht erfolgreichem Ausgang.
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