Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (10. Oktober 2016, 14:11)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »revealmap« (11. Oktober 2016, 10:31) aus folgendem Grund: Beitrag formatiert
Im Übrigen sehe ich inzwischen, dass die Rechtssprechung –soweit auf BGB 651ff. gestützt– für „entgangene Urlaubsfreuden“ einen Schadenersatz bis hin zur Höhe des gesamten Reisepreises vorsieht... Und DAS ist weitaus mehr als jene 250 EUR....
Da es sich um eine Pauschalreise handelte, kann ich schlecht den Ticketpreis selbst herausrechnen, den kenne ich ja gar nicht...
Eine sehr seröse Bewertung des Sachverhalts, inklusive der Prognose und der Empfehlung an die VA's, mit den Ansprüchen der Reisegäste umzugehen.Im Übrigen sehe ich inzwischen, dass die Rechtssprechung –soweit auf BGB 651ff. gestützt– für „entgangene Urlaubsfreuden“ einen Schadenersatz bis hin zur Höhe des gesamten Reisepreises vorsieht... Und DAS ist weitaus mehr als jene 250 EUR....
Auch hier steht und fällt letztendlich alles damit, ob es sich bei der "Massenerkrankung" des Flugpersonals um höhere Gewalt handelte oder nicht. Vergleichbare Fälle gab es in dieser Größenordnung noch nicht, insofern ist schwierig abzusehen, wie und was irgendwann vom BGH entschieden wird.
Ich persönlich denke, dass die betroffenen Veranstalter gut daran täten, kulante Entscheidungen zu treffen. Sicher konnten die Veranstalter selbst nicht unbedingt etwas für das von den TUIfly - Mitarbeitern verursachte Chaos, trotzdem haben sie einen extremen Image- und Vertrauensverlust bei den betroffenen Kunden zu verzeichnen. Vielleicht kann der ein oder andere Kunde schon mit einem Reisegutschein zurückgewonnen werden. Zusätzlich zur Erstattung des Reisepreises und sonstiger Unkosten natürlich.
Bei der großen Anzahl betroffener Urlauber gehe ich allerdings davon aus, dass nicht mit viel Kulanz zu rechnen ist, solange der Fall nicht vom BGH beurteilt wurde.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (11. Oktober 2016, 13:08)
Nun wenn er z.B. über einen RA versucht seine vermeintlichen Ansprüche via Klage durchsetzen zu wollen. Scheitert er, bleibt er auf den Gerichtskosten und dem RA-Honorar sitzen.