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Weitere Betroffene zu finden wird Dir nicht unbedingt was bringen. In Deutschland sind Sammelklagen nicht zulässig und jeder muss seine eigenen Ansprüche durchsetzen.
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (9. Oktober 2016, 22:02)
Was ist mit dem entgangenen bzw. verschwendeten Urlaub ? Das auf die Schnelle kein passenden Ersatzangebot gefunden wurde erscheint mir logisch, trotzdem können die meisten Urlauber vermutlich nicht einfach in der Firma erscheinen und arbeiten wie wenn keine Urlaub angemeldet wurde.
Die dürfen die Urlaubswochen in der Heimat verbringen.... was um diese Jahreszeit sicher nicht der Wunsch war.
DAS gehört abgegolten, finde ich jedenfalls.
Woher leitest Du "mit Sicherheit" ab ?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (10. Oktober 2016, 09:18)
Wunderbar Sina. Ganz hautnah angelehnt an diversen wenig qualifizierten Beschwerdeführern, die bereits bei der Formulierung und Auflistung ihrer angeblichen Ansprüche erst einmal in der Zwischenablage "Hat Zeit wird später bearbeitet" landen.Klar, wenn es so läuft - wunderbar.
Ich kann nur dringend dazu raten, trotz allem Ärger und trotz aller Enttäuschung freundlich und sachlich zu bleiben. Die Kundenservicemitarbeiter bei den Veranstaltern können am Wenigsten für diese Situation, sind aber im Rahmen der Möglichkeiten sicher deutlich kulanter, wenn sie vernünftig behandelt werden . Bitte auch bei den Forderungen realistisch bleiben und nicht übertreiben. Nur die Kosten aufführen, die tatsächlich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Reise angefallen sind. Wurde vor Reisebeginn z. B. ein neuer Koffer oder neue Urlaubskleidung angeschafft: Das zählt nicht. Sowas kann man durchaus auch noch für den nächsten Urlaub verwenden und auch Sonnencreme, etc. ist locker ein paar Monate haltbar. Kosten für An- und Abreise zum Flughafen (€ 0,30 pro gefahrenen km im Privat - Pkw, ansonsten halt Bahn- oder Taxiticket), Parkplatz, Stornogebühren für Heimtierversorgung oder Pflegedienst für Familienangehörige, etc. sollten imho problemlos übernommen werden, solange sie klar belegt und plausibel begründet werden. Aber bitte belästigt den Reiseveranstalter nicht damit, dass Ihr z. B. eine Butterbrezel am Flughafen gegessen oder ein Wasser getrunken habt, während Ihr auf Lösungen gewartet habt. Kurz vorm Hungertod wird keiner gestanden haben und so ein Pipifax interessiert keinen![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »revealmap« (10. Oktober 2016, 11:44) aus folgendem Grund: Beitrag formatiert
Ganz ehrlich, ich finde 250 EUR Ausgleichsleistung nicht überzogen, im Gegenteil, sogar ausgesprochen mickrig im Vergleich zu dem vermasselten Urlaub...
Woher leitest Du "mit Sicherheit" ab ?
Ausgleichszahlungen können nur bei der Airline direkt, also bei TUIfly reklamiert werden.